Amazon.de: Erneut Software-Fälschungen aufgetaucht! Was stimmt nicht mit der Qualitätskontrolle?

Gut ein Jahr ist seit der Veröffentlichung unseres Artikels über eine Fälschung von Microsoft Office Home and Business 2010  vergangen. Das bei Amazon bestellte Produkt entpuppte sich als Fälschung, was auch durch eine offizielle Echtheitsüberprüfung seitens Microsoft bestätigt wurde.

Bild: Microsoft Office Home and Business 2013 (englisch/PKC) - diesen Artikel kauften wir und erhielten eine Fälschung direkt von Amazon.de
Bild: Microsoft Office Home and Business 2013 (englisch/PKC) – diesen Artikel kauften wir und erhielten eine Fälschung direkt von Amazon.de

Interne Echtheitsprüfung durch Microsoft bestätigt

Bild: Wir führten eine interne Echtheitsprüfung durch, im Bild zu sehen ein Arbeitsschritt mit UV-Licht.
Bild: Wir führten eine interne Echtheitsprüfung durch, im Bild zu sehen ein Arbeitsschritt mit UV-Licht.

Am 28. März 2017 haben wir über Amazon.de erneut ein Office-Produkt bestellt: Microsoft Office Home and Business 2013 in englischer Sprache. Am 3. April 2017 erreichte uns die Ware. Der Artikel wurde direkt von Amazon.de verkauft und verschickt. Wir staunten nicht schlecht, als wir nach interner Echtheitsprüfung feststellen mussten, dass es sich hier erneut um eine Fälschung handelte. Unser Anfangsverdacht basierte unter anderem auf Abweichungen der Verpackung sowie anderen, hier nicht näher erläuterten Fälschungsmerkmalen. Wir schickten daraufhin die Ware an den Microsoft-PID-Service, um Klarheit zu schaffen. Unsere Anfrage vom 3. April wurde am 6. April 2017 beantwortet. Darin bezieht die von Microsoft beauftragte Fa. Creakom Dialog GmbH Stellung zur Echtheit der Ware:

Bild: Das Schreiben der Fa. Creakom Dialog GmbH an uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Bild: Das Schreiben der Fa. Creakom Dialog GmbH an uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.

„Wir danken Ihnen für die Einsendung. Die Fa. Creakom Dialog GmbH ist von Microsoft beauftragt, den Microsoft PID Service durchzuführen. Bei dem von Ihnen eingesandten 1x Microsoft Office Home and Business 2013 handelt es sich um eine Fälschung. Das Produkt verbleibt im Haus. Über den weiteren Verlauf des aktuellen Falles können wir aus rechtlichen Gründen leider keine Auskunft geben. Wir danken Ihnen für die Hilfsbereitschaft im Kampf gegen die Softwarepiraterie.“

Aktivierungsschlüssel kann sofort oder erst später gesperrt sein

Der auf der Product Key Card (PKC) angegebene Aktivierungsschlüssel funktionierte übrigens nicht. Das bedeutet, dass die Verpackung bereits geöffnet und der Schlüssel verwendet wurde oder der Key mehrfach in Verkehr gebracht wurde. Für den Verbraucher war die Fälschung nicht leicht zu erkennen, für Experten hingegen schon, da teils unsauber gearbeitet worden ist. Als ungeschulter Käufer des Exemplars bemerkt man die Fälschung wahrscheinlich erst, wenn der Aktivierungsschlüssel nicht akzeptiert wird. Dies kann sofort der Fall sein – es ist aber auch möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar.

Artikel nicht mehr bei Amazon direkt erhältlich

Das Produkt ist mittlerweile nicht mehr bei Amazon.de direkt erhältlich, sondern ausschließlich über Drittanbieter. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglicherweise ist der Artikel ausverkauft oder der Vorgang wird intern geprüft. Uns ist nicht bekannt, wie Amazon beim An- und Verkauf von Software agiert. Es ist unklar, welche Mechanismen verhindern sollen, dass Fälschungen in den Verkauf geraten. Die vorhandenen scheinen aber nicht zu funktionieren. Es ist für unsere Redaktion unbegreiflich, wieso hier erneut Fälschungen in den Umlauf gebracht werden. Unternehmen, die sich auf den Handel mit Softwarelizenzen spezialisiert haben – wie die Aachener 2ndsoft GmbH – verfügen über eine aufwändige und lückenlose Echtheitskontrolle, die dem Kunden maximale Sicherheit beim Lizenzkauf bietet. Amazon als weltweit führender Internet-Händler ist bekannt dafür, seine Prozesse stetig zu optimieren, dennoch scheint die Kontrolle bei Softwarelizenzen weiterhin unzureichend zu sein. Es stellt sich die Frage, ob Amazon aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit handelt. Bei unserem letzten Fall vor einem Jahr haben wir das Unternehmen über die Entdeckung unterrichtet, getan zu haben scheint sich nicht viel.

Eine gewissenhafte Wareneingangskontrolle sollte selbstverständlich sein

Beim Softwarekauf wird also klar: Selbst bei Welthandelskonzernen scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen.

 

Niederländische Polizei kauft falsche Office-Lizenzen für drei Millionen Euro

Aus Versehen hat die niederländische Polizei falsche Office-Lizenzen für rund drei Millionen Euro gekauft, das berichtet unter anderem die englischsprachige Nachrichtenseite „TheNextWeb“. Im konkreten Fall geht es aber nicht um gefälschte Ware oder Lizenzschlüssel aus unseriösen Quellen, sondern um eine falsche Edition. Denn die schon 2008 erworbenen 13.000 Lizenzschlüssel für „Microsoft Office Pro Work At Home“ sind nicht für den Polizeidienst geeignet.

Behörde versucht vergeblich, Kaufvertrag rückgängig zu machen

Die Lizenzen wurden direkt bei Microsoft gekauft. Die Behörde hat vergeblich versucht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen als auffiel, dass die falsche Edition gewählt wurde. Ein Gericht in Den Haag entschied jetzt, dass die Polizeiverwaltung die Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil wurde begründet, indem Microsoft von der Pflicht freigesprochen wurde, die besagten Lizenzen zurücknehmen zu müssen. Microsoft habe vielmehr lediglich das Recht verkauft, die Software nutzen zu dürfen. Es sei unerheblich, ob die Software genutzt wurde oder nicht. Die Polizeiverwaltung verzichtete auf das Rechtsmittel der Berufung und akzeptierte das Urteil.

Schon 2005 falsche Software gekauft

Auch 2005 kaufte die niederländische Polizei die falschen Office-Lizenzen, damals für knapp 800.000 Euro. In diesem Fall zeigte sich Microsoft aber noch kulant und hob den Kaufvertrag auf. Beim zweiten Fehlkauf war der US-Konzern weniger nachgiebig. Es ist verwunderlich, dass innerhalb von drei Jahren gleich zweifach Office-Software erworben wird, die für den gedachten Einsatz keine ordentliche Lizenzierung erlaubt. Immerhin versicherte die niederländische Polizei in einer Stellungnahme, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren könnten. Man habe die verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse geändert, heißt es.

Auch deutsche Behörden haben Probleme mit Entscheidungsprozessen

Mit Software-Pannen haben aber nicht nur die niederländischen Behörden ihre Erfahrungen gemacht. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Bundeagentur für Arbeit eine 60 Millionen Euro teure Software entwickeln lies, diese aber wegen einer Programmierfehlers nie zum Einsatz kommen wird. Das Projekt „Robaso“ wurde eingestellt.

Kreis Steinfurt kauft teure Software: Verzicht auf Gebrauchtsoftware kostet 200.000 Euro

Der Kreis Steinfurt hat laut Focus Online eine Ausschreibung für ein Softwarepaket vorgenommen, welches 1.517 Lizenzen enthalten sollte. Für die Hälfte des Kaufpreises hätte die Behörde die identische Software gebraucht erwerben können. Vollkommen legal und ohne Nutzungseinschränkungen. Anstatt das Sparpotential von 200.000 Euro auszuschöpfen, wurde dieses Angebot aber nicht gewählt.

Der Staat unterliegt gewissermaßen einer Verpflichtung, mit den Steuergeldern möglichst sorgsam umzugehen. Dieser Grundsatz wurde vom Kreis Steinfurt nicht beherzigt. Anfang November 2016 erhielt die Bechtle AG den Zuschlag für die Ausschreibung von 1.517 Office-Lizenzen – als einziger Bieter. Das Auftragsvolumen betrug rund 400.000 Euro. Pikant: Bei Gebrauchtsoftware-Händlern hätte die Behörde nur die Hälfte bezahlen müssen.

Gebrauchte Lizenzen grundsätzlich ausgeschlossen

Die Ausschreibung schloss Gebrauchtsoftware generell aus. Das führte dazu, dass Gebrauchtsoftware-Händler keine Gebote abgeben konnten. Den pauschalen Ausschluss von Gebrauchtsoftware begründete die Behörde mit rechtlichen Bedenken. Dabei ist durch die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs längst klar, dass beim Gebrauchtsoftware-Handel absolute Rechtssicherheit durch klare Richtlinien gewährleistet ist. Ein Gebrauchtsoftwarehändler kritisierte nun das Verhalten der Behörde bei der Vergabekammer Westfalen, bezeichnete den Umgang mit Steuergeldern als unverantwortlich. Das Unternehmen erhielt Recht. Der Kreis Steinfurt musste die Ausschreibung erneut vornehmen und diesmal auch Gebrauchtsoftware akzeptieren.

Warum ist Gebrauchtsoftware absolut rechtssicher?

Im Juli 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware – egal ob physischer Datenträger oder Download – grundsätzlich legal sei. Knapp drei Jahre später übertrug der Bundesgerichtshof das Urteil auf Bundesebene. Die Annahme, dass der Gebrauchtsoftware-Handel unzulässig sei, ist deshalb unbegründet, da es mittlerweile eine entsprechende Rechtsprechung gibt. Das Grundsatzurteil stellt über den Erschöpfungsgrundsatz und weitere Details klar, was beim Gebrauchtsoftware-Handel erlaubt ist und was nicht. Die bei manchen Entscheidern noch Jahre später bestehende Unsicherheit kann darauf beruhen, dass diese sich nicht über die aktuelle Rechtsprechung informiert haben oder von gezielten Fehlinformationen getäuscht wurden. Also keine Sorge: Halten sich die Händler an die gerichtlichen Vorgaben, ist der Gebrauchtsoftware-Handel absolut vertrauenswürdig und risikofrei.

Preisharmonisierung in Großbritannien bei Microsoft Open License: Software wird auch in Deutschland teurer werden – Preise für Gebrauchtsoftware bleiben stabil

Microsoft wird die Preise für zahlreiche Softwarelösungen und Cloud-Dienste, die im Rahmen des Open-License-Volumenlizenzprogrammes vertrieben werden, aller Voraussicht nach deutlich erhöhen. Die Preisänderung wird zum Start des neuen Jahres vorgenommen werden und greift für das Bezahlen in britischen Pfund. Damit folgt Microsoft der schon im April 2016 vorgenommenen Preisharmonisierung bei der Bezahlung mit Norwegischen Kronen und Schweizer Franken. Im „Microsoft TechNet UK Blog“ ist zu lesen, dass die UK-Preise bei Software wie  Microsoft Office 2016, Windows Server 2016, SQL Server und Exchange Server um 13 Prozent steigen, Cloud-Dienste wie Office 365 und Azure werden sich um 22 Prozent verteuern.

Preisharmonisierung dürfte Anleger freuen

Die Verteuerung der Microsoft-Software wird mit einer europaweiten Preisharmonisierung begründet. Eine Preisharmonisierung wird immer dann notwendig und vorgenommen, wenn die Absatzmengen in hochpreisigen Märkten durch Reimporte aus anderen Märkten mit einem geringeren Preisniveau verdrängt werden. Im konkreten Fall reagiert Microsoft auf den nach dem „Brexit“-Votum stark gefallenen Pfund. Während ein Pfund unmittelbar vor dem Volksentscheid noch 1,50 US-Dollar wert war, sackte der Kurs stark ab. Aktuell ist das Pfund noch 1,25 US-Dollar wert. Das Vorhaben dürfte Anleger freuen, da so der starke Umsatz des Konzerns gesichert wird. Insbesondere das ohnehin starke Cloud-Geschäft dürfte damit weiter an Bedeutung für den Konzernumsatz gewinnen.

Wiederverkäufer dürfen Preise frei festlegen

Microsoft betont, dass Wiederverkäufer die Preise frei festlegen dürfen. Ganz so frei dürfte die Preisgestaltung in der Praxis dann aber doch nicht ausfallen, denn auch die Wiederverkäufer müssten höhere Preise zahlen – das wird dann natürlich an die Kunden weitergegeben. Von der Preisänderung nicht betroffen sind laufende Aufträge im Rahmen von Volumenlizenzverträgen, die einer Preisgarantie unterliegen. Auch die Preise im Consumer-Bereich sollen unverändert bleiben.

Was ist das Microsoft Open License eigentlich?

Open License ist das Einstiegsprogramm für kleine Unternehmen in die Volumenlizenzierung bei Microsoft. Mit Open License können Unternehmen ihren Softwarebedarf decken, die Verträge sind schon ab fünf Lizenzen möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre, Verträge können online über das Kundenportal „Volume Licensing Service Center (VSLC)“ eingesehen werden, wodurch das Lizenzmanagement vereinfacht werden soll.

Was bedeutet diese Entscheidung für Software-Händler?

Importe aus Großbritannien werden teurer, der Verkauf importierter Neuware wird dadurch weniger gewinnbringend. Die steigenden Kosten werden auf die Kunden umgesetzt werden müssen, weshalb kein wirklicher Preisvorteil mehr gegenüber deutscher Ware zu erwarten ist – außer das Pfund fällt auch in Zukunft weiter ab.  Lizenzen aus dem Microsoft Open-License-Programm werden also auch bei Wiederverkäufern in Deutschland teurer, sofern diese zuvor UK-Software vertrieben haben. Denn in Händlerkreisen heißt es, dass Distributoren wegen guter Konditionen verstärkt in Großbritannien eingekauft haben, da sich die Lizenzen in der Europäischen Union nicht unterscheiden. Außerdem gibt der EU-Binnenmarkt Rechtssicherheit. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware wird die Preisharmonisierung weniger starken Einfluss haben. Denn auch wenn die Erstbesitzer mehr für ihre Software bezahlt haben als zuvor, dürften sich die Preise auf einem akzeptablen Niveau einpendeln. Angebot, Nachfrage, Konkurrenz und die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Händler werden die größte Rolle bei der Preisgestaltung von Gebrauchtsoftware haben, nicht die aktuelle Preisharmonisierung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Preise für Gebrauchtsoftware in Zukunft eher stabil bleiben werden und allenfalls einer moderaten Preiserhöhung unterliegen.

Gebrauchte Software verkaufen: Darauf müssen Sie achten!

Der Verkauf gebrauchter Software ist für Privat- und Geschäftskunden eine effektive Möglichkeit aus nicht mehr benötigter Software bares Geld zu machen. Beim Verkauf sollten aber einige Aspekte beachtet werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Vollständig und ordentlich sollte es sein

Um die Verkaufschancen bei gebrauchter Software zu erhöhen und ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Gebrauchtsoftware nur komplett verkaufen. Egal ob Retail-, OEM- oder System-Builder-Version, achten Sie darauf, dass die Software komplett ist. Für Wiederverkäufer ist es wichtig, dass der Lieferumfang der Gebrauchtware genau dem beim Neukauf entspricht. Dazu gehören je nach Software: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine Komponente, wird die Software in der Regel nicht gekauft.

Klassiker werden immer gesucht

Viele Gebrauchtsoftware-Händler werden Ihre Software ankaufen, wenn es sich dabei um Klassiker handelt. Dazu zählen Vorgänger-Versionen von Software, die es heute ausschließlich per Mietmodell gibt. Dazu gehören vor allem Autodesk- und Adobe-Software. Aber auch beliebte Software – wie Microsoft Office 2010 – wird schnell verkauft werden können.

Auch Exoten gerne gesehen

Es scheint, dass exotische oder ältere Software nicht gut verkauft werden kann – doch diese Annahme ist falsch. Viele Softwarehändler sind auf solche Exoten spezialisiert und suchen nach diesen. Was in Ihren Augen verstaubte Alt-Software ist, kann für viele Händler durchaus interessant sein. Zu dieser Kategorie gehören seit Jahren z.B. MS-DOS 6.22 und Visual Basic 6.0. Deshalb ruhig erwähnen, dass Sie im Besitz dieser Software sind und statt des Wurfs in die Mülltonne doch lieber einen netten Zuverdienst wählen.

Software deinstallieren und Sicherungskopien vernichten

Wird die Software verkauft, muss diese zuvor von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Seriöse Händler bevorzugen

Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Software bei Internet-Auktionshäusern oder per Kleinanzeige zu verkaufen. Wir empfehlen allerdings den Verkauf an seriöse Gebrauchtsoftware-Händler. Hier ist der Verkauf von Software risikolos und schnell. Plattformen wie lizenzankauf.de ermöglichen den reibungslosen Verkauf von Gebrauchtsoftware und bieten ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und faire Konditionen. Unternehmen können hier auch größere Verkäufe von Software-Posten unkompliziert und schnell abwickeln. Soll die unternehmemsinterne IT-Infrastruktur modernisiert werden, kann der Erlös der Gebrauchtsoftware auch eingesetzt werden, um neue Lizenzen zu kaufen. Das schont das Unternehmensbudget, da der Verkauf von nicht mehr benötigter Software in Kombination mit dem Kauf adäquater Gebrauchtsoftware sehr wirtschaftlich ist und im Vergleich zu Neuware enormes Sparpotential bietet. Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler nehmen sich gerne die Zeit, Unternehmen hinsichtlich ihrer Lizenzen und geplanter Software-An- und Verkäufe zu  beraten.

Router-Attacke: Unternehmen können Office 365 nicht nutzen

Der zunächst als Attacke auf Telekom-Router bezeichnete Cyber-Angriff auf mehr als 900.000 Telekom-Router bundesweit galt nicht spezifisch der Telekom. Der Internetausfall bei Telekom-Kunden wurde nur dadurch verursacht, dass ein Teil der Router, die das Unternehmen an ihre Kunden liefert, nicht mit der Attacke umgehen konnte. Analysen von Sicherheitsexperten und eine ausführliche Erklärung der Telekom bemühen sich um Aufklärung. Denn es sei weniger eine offene Schnittstelle (Fernverwaltungsport) verantwortlich, sondern vielmehr der Umgang einiger „Speedport“-Router mit dem großflächigen Angriff. Einige der Router konnten den Angriff nicht verarbeiten, wurden deshalb quasi mit Daten „überflutet“, was beispielsweise den DNS-Proxy im Router ausfallen lies. Für die Geräte Speedport W 921 V, W 723 B und W 921 Fiber gibt es bereits Firmware-Updates. Unabhängig der Ursache hatte der Angriff für Hunderttausende dramatische Konsequenzen: Die Internetverbindung konnte nicht hergestellt werden.

Office 365 konnte von vielen Unternehmen nicht genutzt werden  

Auch viele Unternehmen waren vom Cyber-Angriff betroffen. Dramatisch: Aufgrund der fehlenden Internetverbindung konnten einige Unternehmen nicht effektiv mit Microsoft Office arbeiten. Denn die Bürosoftware verweigert in manchen Editionen den Dienst, wenn keine aktive Internetverbindung besteht. Wir haben recherchiert und festgestellt, dass insbesondere Geschäftskunden mit einem Abonnement von Microsoft Office 365 Business Premium betroffen zu sein scheinen. Bei Consumer-Abonnements konnten keine Ausfälle ermittelt werden.

Internet weg, Office weg

Während die Internetverbindung nicht verfügbar ist, zeigt Office 365 Business Premium mittels einer Leiste am oberen Bildschirmrand an, dass die Lizenzinformationen nicht abgerufen werden können. Das führt dazu, dass die Lizenz nicht authentifiziert werden kann, Office ist dann nur eingeschränkt nutzbar. Dokumente können zwar gelesen werden, andere Funktionen – etwa die Bearbeitung – sind nicht möglich. Insbesondere für Geschäftskunden ist das mitunter mit schlimmen Konsequenzen verbunden. Denn basiert das ganze Unternehmen auf Office-365-Lösungen, die während eines Internetausfalls nicht genutzt werden können, steht die Arbeit in den entsprechenden Unternehmensbereichen still. Ohne Internet kann nicht einmal Alternativsoftware heruntergeladen werden, die ohne Internet funktionieren würde.

Kaufen statt mieten: Office auch ohne Internetverbindung nutzen

Beim Einsatz von Kaufsoftware kann es Usern egal sein, ob eine aktive Internetverbindung besteht. Denn Office-Kaufversionen funktionieren auch ohne Internetverbindung, diese wird nur einmalig bei der Aktivierung benötigt (sollte man sich nicht für die telefonische Aktivierung entscheiden). Gebrauchtsoftware hat neben Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit den Vorteil, dass es sich hier nicht um Miet-, sondern um Kaufversionen der Software handelt. Im Vergleich zu Mietmodellen ist das Kaufen von Gebrauchtsoftware mittel- und langfristig IMMER günstiger. Zusätzlich profitieren User von der Möglichkeit, die Software nach Belieben und dauerhaft zu verwenden – egal ob mit oder ohne Internetanschluss. Kaufsoftware bietet daher auch ein Stück Unabhängigkeit für Unternehmen. Denn in der heutigen Zeit häufen sich Cyber-Attacken unterschiedlicher Art, die zum Internet-Ausfall führen können. Das allein ist nicht ungewöhnlich, aber die Häufigkeit der Angriffe und die immer größer werdende Internet-Abhängigkeit von Anwendungen sind kritisch zu betrachten. Deshalb scheint es insgesamt unverständlich, dass viele Unternehmen bestimmte Cloud-Lösungen nutzen, obwohl diese weniger wirtschaftlich und sicherheitstechnisch anfälliger sind. Ein Rechenbeispiel zeigt die Aachener 2ndsoft GmbH in einem aktuellen Blogbeitrag: Hier werden Office 365 Business Premium und die Kaufversion von Office 2010 Professional bei einem Nutzungszeitraum über fünf Jahre miteinander verglichen. Obwohl die Kernfunktionen identisch sind, sparen User von Office 2010 Professional über 50% – und für jedes Jahr nach dem errechneten Nutzungszeit steigt das Sparpotential weiter, da die Software ja bereits bezahlt ist. Clevere Unternehmen setzen deshalb auf Gebrauchtsoftware!

Microsoft Office für Chrome OS: Viele Features in Zukunft nur mit Abonnement

Nachdem in der vergangenen Woche einige Chromebook-User keinen Zugriff mehr auf Ihre Microsoft-Office-Apps im Google PlayStore hatten, waren viele NutzerInnen verunsichert. Schnell machte das Gerücht die Runde, Microsoft könnte Chrome OS den Rücken kehren. Doch jetzt herrscht Klarheit: Auch in Zukunft wird es Microsofts Bürosoftware für das Betriebssystem geben. Allerdings ändert Microsoft seine Strategie, was für viele NutzerInnen Einschränkungen oder Zusatzkosten bedeutet.

Microsoft Office auf dem Chromebook: Abonnement de facto unumgänglich

In Zukunft werden NutzerInnen von Microsoft Office unter Chrome OS, die ein Chromebook mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 10,1 Zoll verwenden, nur eine eingeschränkte Version von Microsoft Office erhalten. Nur mit einem kostenpflichtigen Abonnement können dann Dokumente erstellt, editiert oder ausgedruckt werden. Das Betrachten von Dokumenten ist aber auch ohne Abo möglich. In der Praxis verwendet ein großer Teil der Chromebook-Community Geräte mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 10,1 Zoll. Auch essentielle Funktionen wie das Erstellen und Drucken von Dokumenten werden die meisten NutzerInnen benötigen. In Zukunft dürften sich also viele Nutzer gezwungen sehen, ein Microsoft-Office-Abo abzuschließen oder kostenlose Alternativen zu nutzen. Unter Chrome OS ist die Auswahl an vollwertiger Bürosoftware aber sehr überschaubar, weshalb in vielen Fällen neben dem Abonnement wohl die Auslagerung auf andere Geräte / Betriebssysteme Sinn ergeben sollte.

Mietmodelle liegen im Trend – zumindest bei den Entwicklern

Viele Entwickler setzen mehr und mehr auf Miet- statt Kaufsoftware. Sie profitieren von langfristig höheren Umsätzen, stärkerer Kundenbindung und einfacheren, kostengünstigeren Vertriebswegen ihrer Software. Während einige Entwickler, wie der CAD-Spezialist Autodesk, ausschließlich auf Mietmodelle setzen, bietet Microsoft immerhin die Möglichkeit, Kaufversionen zu erwerben. Diese Option fehlt aber unter Chrome OS und es wird die Frage aufgeworfen, wann auch Microsoft den kompletten Umstieg auf Mietmodelle bei den aktuellsten Software-Versionen wagt. Auf PC und Mac nämlich nutzen viele User Kaufversionen – einmal erworben, erhält man ein unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software. Ganz ohne monatliche Kosten, zuverlässig und unkompliziert.

 

Aufpassen! So versuchen unseriöse Software-Händler Sie abzuzocken!

Im Netz schießen unseriöse Software-Händler wie Pilze aus dem Boden. Schon mehrfach berichtete gebrauchtesoftware.de über die Machenschaften solcher Betrüger und führte dazu teils umfassende Recherchen und Dokumentationen durch. Doch nicht nur unseriöse Händler von Neu- und Gebrauchtsoftware sowie offensichtliche Betrüger sind ein Problem, auch bei namhaften Anbietern können Sie Softwarepiraterie zum Opfer fallen. In unserem heutigen Blog-Artikel zeigen wir einige Szenarien auf, wie Sie an de facto unbrauchbare Software gelangen können.

Vorsicht bei ESD-Lizenzen

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Produktschlüssel per E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt aktivieren zu können. Beim Kauf einer ESD-Lizenz verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, welches vor Softwarefälschungen schützt. ESD-Lizenzen sollten nur beim Hersteller direkt erworben werden und nicht bei Drittanbietern, da hier der Ursprung nicht sicher bestimmt werden kann. Es ist beim Kauf über Drittanbieter wahrscheinlich, dass die via E-Mail verschickten Produktschlüssel entwendet, von Retail-Produkten abgeschrieben, mehrfach verkauft oder sogar frei erfunden worden sind. Auch können derartige Produktschlüssel aus Key-Generatoren stammen. ESD-Lizenzen sind bei Drittanbietern weit verbreitet und sehr kostengünstig. Viele NutzerInnen sehen sich mit dem Kauf auf der sicheren Seite, auch wenn bei illegalem Ursprung kein Unterschied zwischen der Nutzung eines solchen Produktschlüssels und der Nutzung einer Raubkopie besteht.

Gefälschte Software und Echtheitszertifikate

Ein weiterer Betrugsklassiker sind gefälschte Software und Echtheitszertifikate. Dabei kopieren Betrüger die Produktverpackung, Datenträger, das Echtheitszertifikat und andere Bestandteile des Lieferumfangs. Achten Sie auf verdächtige Details, etwa Rechtschreibfehler oder einen verdächtigen Druck. Bei Neuware sollte die Verpackung versiegelt und unbeschädigt sein. Seriöse Händler unterziehen Neu- und Gebrauchtsoftware einer Echtheitsprüfung, um Kunden vor Produktpiraterie schützen zu können.

Lizenzen bereits aktiviert

Es kann passieren, dass eine erworbene Lizenz bereits aktiviert ist. Bei Microsoft-Produktschlüsseln, die einem Account zugeordnet werden müssen (wie z.B. Office 2016), ist dann eine Aktivierung unmöglich. Es ist z.B. schon vorgekommen, dass Mitarbeiter bei der Produktion der Lizenzen vor dem Verpacken der Software Lizenzschlüssel abgeschrieben und diese verkauft haben. Dadurch wurden diese mehrfach in Verkehr geberacht und bereits durch andere NutzerInnen aktiviert.

Nicht geprüfte Gebrauchtsoftware

Unseriöse Gebrauchtsoftware-Händler führen keine Wareneingangskontrolle durch oder haben ein unzureichendes Fachwissen. Das führt dazu, dass Softwarefälschungen angekauft und unentdeckt bleiben können. Kaufen Sie also nur bei Händlern, die Erfahrungen im Bereich der Wareneingangskotrolle haben.

Unvollständiger Lieferumfang

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler kaufen und verkaufen nur Ware, deren Zustand dem ursprünglichen Verkaufszustand entspricht – das ergibt sich schon alleine aus den Anforderungen des Markenrechts. Nur so ist sichergestellt, dass die Produkte auch einem Lizenz-Audit standhalten. Kaufen Sie deshalb nur Gebrauchtsoftware, die komplett angeboten wird und nicht nur aus Einzelbestandteilen besteht. So hält z.B. nur das Certificate of Authenticity ohne Begleitmaterial regelmäßig keinem Lizenz-Audit stand.

Fehlerhafte Lizenzierung

Meist wird durch schlichte Unwissenheit falsch lizenziert. Insbesondere beim Produkt Microsoft Windows Server herrscht eine sehr unübersichtliche Lizenzstruktur. Ein kompetenter Händler kann helfen, den Lizenzbedarf zu erkennen und zu decken. Auch beim Hersteller selbst kann und sollte im Zweifel nachgefragt werden. Denn eine fehlerhafte Lizenzierung kann teuer werden.

Risiken beim Lizenz-Audit

Wer ordentlich lizenziert hat, braucht keine Angst vor einem Audit zu haben. Allerdings hat dieser seine Tücken. Wurde nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss teuer beim Hersteller nachlizenziert werden. Typische Audit-Szenarien, die zu Problemen führen, sind beispielsweise das Fehlen des vollständigen Verpackungsinhalts, gefälschte Software oder Echtheitszertifikate oder die falsche Anzahl und / oder Art der Lizenz.

Nicht gelieferte Ware

Ein Alptraum ist auch, wenn überhaupt keine Ware ankommt. Bei Zahlung per Vorkasse kann es dann schwer werden, das Geld erstattet zu bekommen, wie es z.B. bei „PC Fritz“ kurz vor dem endgültigen Aus dieser Firma der Fall war. Schließlich versuchen die Betrüger zu verschleiern, wer hinter der Firma steckt. Auch ist oft kein Kapital greifbar, um Schadenersatz zu leisten. Achten Sie deshalb auf seriöse Shops, die etwa am Trusted-Shops-Siegel zu erkennen sein können, aber auch solche Siegel sind kein sicheres Merkmal für Seriosität. Bei Vorkasse können Sie den Bezahldienst PayPal nutzen, da dieser einen Käuferschutz bietet. Im Zweifel können Sie auch per Nachnahme zahlen oder eine andere sichere Zahlungsart wählen.

Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht blenden

Das neueste Windows oder Office für 20 oder 50 Euro? Vergessen Sie das! Seien Sie skeptisch und realistisch. Für diese Preise lässt sich nicht erwarten, ein Produkt zu erhalten, das aus seriösen Quellen stammt und einwandfreie Lizenzierung erlaubt. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, vermeiden Sie schon die häufigsten Fallen beim Software-Kauf.

Microsoft-Aktien erreichen Höchstwert: Aktionäre begrüßen Cloud-Fokussierung – viele potenzielle Kunden aber skeptisch

Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet.
Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet. Quelle: google.de, Yahoo! Finanzen, OnVista, wallstreet:online

Die Microsoft-Aktie hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, im nachbörslichen Handel die 60-US-Dollar-Marke geknackt. Damit wird die Microsoft-Aktie so teuer wie nie zuvor gehandelt, der bisherige Rekord lag bei 58,33 US-Dollar (27. Dezember 1999). Der gute Kurs ist überraschend, da Microsoft zuvor einen um zehn Prozent gesunkenen Betriebsgewinn sowie einen stagnierenden Umsatz vermeldete. Der Aktienwert stieg, da Finanzanalysten noch schlechtere Zahlen prognostiziert hatten, außerdem scheint Microsoft gut aufgestellt wie nie. Der zunehmende Fokus auf Cloud-Lösungen scheint bei den Anlegern gut anzukommen. Einzig das Mobiltelefon-Geschäft Microsofts scheint verloren: Ein dramatischer Umsatzrückgang von 72 Prozent zeigt, dass viele Kunden definitiv kein Windows Phone möchten.

Aktionäre zufrieden, NutzerInnen durchaus geteilter Meinung

So gut das Cloud-Geschäft auch läuft, so skeptisch ist noch immer eine breite Nutzerbasis. In einigen Arbeitsumgebungen kommen Cloud-Services nicht in Frage, da es die technische Infrastruktur (sei es durch fehlende Soft- oder Hardwarekompatibilität) nicht zulässt. Viele Unternehmen suchen deshalb gezielt nach Gebrauchtsoftware. Denn bei gebrauchter Software handelt es sich um Kauflizenzen, die sich langfristig buchstäblich bezahlt machen. Cloud-Software von Microsoft (bspw. Office 365) wird kontinuierlich aktualisiert und über ein Mietmodell mit monatlichen Kosten bezogen. Mittel- bis langfristig ist das deutlich teurer. Unternehmen sind oft auf ältere, stabile und ausgereiftere Software angewiesen, da ein Softwareausfall, eine Nichtverfügbarkeit von Daten oder Datenraub dramatische Konsequenzen haben kann. Für eine spezifische Version spricht auch die Wahrung der Kompatibilität, die bei Nutzung eines bestimmten Betriebssystems oder Programms sichergestellt ist. Und außerdem: Mit Ausnahme der Cloud-Features (die bei vielen NutzerInnen Sicherheitsbedenken aufkommen lassen), exklusiven Zusatzfunktionen und optischen Auffrischungen bleiben die Kern-Features der Microsoft-Produkte identisch.

Cloud oder nicht Cloud – das ist hier die Frage

Unternehmen und Privatpersonen müssen jeweils individuell entscheiden, ob der Cloud-Umstieg Sinn ergibt oder nicht. Cloud-Services haben Vorteile und Nachteile, die vor einer Systemumstellung genau abgewägt werden müssen. Neben der Grundsatzentscheidung pro oder contra Cloud sollte berücksichtigt werden, dass viele Cloud-Lösungen nicht als Gebrauchtsoftware erhältlich sind und für viele Anwendungsszenarien unglaublich großes Potenzial verloren geht. Die Entwicklung hin zum Schwerpunkt Cloud hat leider auch einen weiteren Nachteil: Mehr und mehr werden NutzerInnen nicht nur zu Cloud-Diensten gedrängt, irgendwann wird sogar die Option fehlen, sich dagegen zu entscheiden. Ohne Gebrauchtsoftware schauen die User dann in die Röhre, wenn keine Cloud-Leistungen oder Mietmodelle gewünscht sind. Betrachtet man das enorme Wachstum der Gebrauchtsoftware-Branche, was auch durch die geklärten Rechtssituation zu begründen ist, scheint klar: Nicht jeder User liebt die Cloud, auch wenn es die Aktionäre tun.