Microsoft Office Home and Business 2010: Fälschungen bei Amazon entdeckt

Gleich bei mehreren Käufen von Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) hat unsere Echtheitsprüfung festgestellt, dass es sich um Software-Fälschungen handelt. Die Bestellungen wurden am 4. und 6. April 2016 getätigt, die Amazon-Standard-Identifikationsnummer (ASIN) der Artikel lautet B0039L50J8. Der gesamte Bestellprozess wurde durch unsere Redaktion dokumentiert.

Folien nachgeschweißt, Produktschlüssel gefälscht oder nicht vorhanden

Das Echtheitszertifikat an der Verpackungsoberseite fehlt
Bild: Das Echtheitszertifikat an der Verpackungsoberseite fehlt

Bei allen drei bestellten Artikeln von  Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelte es sich um Fälschungen. Dabei konnten durch unsere Echtheitsprüfung verschiedenartige Hinweise auf Software-Fälschungen entdeckt werden. Die augenscheinlichsten waren beispielsweise eine nachgeschweißte Folie, ein Fehlen des Echtheitszertifikates an der Oberkante der Verpackung, eine vereinzelt abweichende Positionierung von Schrift und Unterschiede im Vergleich zur Original-Verpackung. Darüber hinaus waren die Produktschlüssel-Label entweder offensichtlich gefälscht oder fehlten völlig. Eine interne Prüfung ergab, dass es mit dem Produktschlüssel nicht möglich ist, Microsoft Office Home and Business 2010 herunterzuladen. Ein Download von Microsoft Office Home and Business 2013 war ebenfalls unmöglich. Vielmehr ist der Produktschlüssel einem Volumenlizenzvertrag von Microsoft Office Home and Business 2013 Pro Plus zuzuordnen. Eine Installation (mit aus anderer Quelle besorgten Installationsdatenträgern) wäre möglich – die Frage ist aber, wie lange der Key nutzbar sein würde.

Bild: Böse Überraschung in der Verpackung - der Produktschlüssel fehlt
Bild: Böse Überraschung in der Verpackung – der Produktschlüssel fehlt

Manche Fälschungen für Verbraucher nur schwer erkennbar, andere offensichtlich

Bild: Auf den ersten Blick wirkt die Verpackung von Microsoft Office Home & Business 2010 unscheinbar. Der abgebildete Artikel wurde durch uns geöffnet. Die Folie lag nicht so eng an wie beim Original, mutmaßlich nachgeschweißt.
Bild: Auf den ersten Blick wirkt die Verpackung von Microsoft Office Home & Business 2010 unscheinbar. Der abgebildete Artikel wurde durch uns geöffnet. Die Folie lag nicht so eng an wie beim Original, mutmaßlich nachgeschweißt.

Bei unseren Bestellungen war eine Software-Fälschung für Laien nur schwer erkennbar, die anderen beiden wiederum waren auf den ersten Blick als solche erkennbar. Insbesondere dort wo im Inneren die Produktschlüssel-Label fehlten, konnten auch Laien feststellen, dass etwas nicht stimmt. Unsere erfahrenen Echtheitsprüfer konnten den Verdacht durch das Finden weiterer Fälschungsmerkmale erhärten.

Microsoft PID Service bestätigt Fälschungsverdacht

Bild: Antwortschreiben Microsoft PID Service
Bild: Antwortschreiben Microsoft PID Service

Ein Artikel wurde von uns zur Sicherheit zum Microsoft-PID-Service geschickt, dieser lies eine Echtheitsprüfung durch ein Drittunternehmen (Creakom GmbH) durchführen. Dabei bestätigte sich unser Verdacht: bei dem Artikel Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelt es sich um eine Fälschung (siehe Bild).

Amazon reagiert bislang nicht

Bild: Amazon-Verpackung der am 6. April getätigten Bestellung
Bild: Amazon-Verpackung der am 6. April getätigten Bestellung

Brisant: Die bestellte Ware ist nicht von einer dubiosen Software-Webseite bestellt worden, sondern bei Amazon. Die Ware wurde direkt von Amazon bezogen, nicht etwa über einen Drittanbieter des Amazon-Marketplace. Am 18.4.2016 hat Amazon mit einer Standard-Email um Geduld bei der Bearbeitung unserer Reklamation gebeten. Die regelmäßige Bearbeitungszeit wurde mit drei Werktagen angegeben. 15 Tage später, am 3.5.2016, erreichte uns jedoch keine weitere Stellungnahme von Amazon.

Verbraucher sollten wachsamer sein – Fälschungen sind vermehrt im Umlauf

Von außen wirken die Verpackungen für ungeschulte Augen relativ echt, erst bei näherer Betrachtung oder beim Öffnen der Verpackung fallen Fälschungsmerkmale auf. Wir möchten darauf hinweisen, dass man offenbar selbst bei der Bestellung von Software bei renommierten Unternehmen mitunter nicht vor Fälschungen gefeilt ist. Deshalb rufen wir zur Wachsamkeit auf. Seien Sie skeptisch und betrachten Sie bestellte Software etwas genauer. Lässt die Verpackung oder deren Inhalt Zweifel an der Echtheit der Software aufkommen? Dann dokumentieren Sie den Fall und wenden Sie sich an den Händler.

2ndsoft GmbH hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Erkennung von Fälschungen

Die MitarbeiterInnen der 2ndsoft GmbH sind geschult darin, die Echtheit unterschiedlichster Software erkennen zu können. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung, geschulten Augen und einem großen Archiv ist die 2ndsoft GmbH in der Lage, Original-Software von Fälschungen unterscheiden zu können. Dadurch geht das Risiko für Kunden gegen Null, bei der 2ndsoft GmbH den Methoden der Software-Piraterie zum Opfer zu fallen. Ein solcher Service ist fester Bestandteil der Firmenphilosophie der 2ndsoft GmbH. Jeder einzelne Artikel – egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtsoftware handelt – wird bei der Wareneingangskontrolle auf Echtheit geprüft. Anbieter, die uns wiederholt oder vorsätzlich gefälschte Ware anbieten, werden von der weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen. Nicht umsonst ist die 2ndsoft GmbH seit 21 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtsoftware aller Art geht.

Zweifel an der Wareneingangskontrolle von Amazon – was läuft schief?

Bild: An der Verpackungsrückseite ist erkennbar, dass das Layout nicht dem Original entspricht ( Die Position von "No disc inside; Backup available" ist geringfügig höher als beim Original).
Bild: An der Verpackungsrückseite ist erkennbar, dass das Layout nicht dem Original entspricht (Die Position von „No disc inside; Backup available“ ist geringfügig höher als beim Original).

Die Tatsache, dass Software-Fälschungen von Amazon direkt bezogen wurden, lässt Zweifel an der Wareneingangskontrolle aufkommen. Ein zuverlässiges Erkennungssystem für Fälschungen scheint nicht vorhanden zu sein. Wie kann es passieren, dass solche Artikel in den Versand gelangen? Wie groß das tatsächliche Risiko ist, eine Software-Fälschung über Amazon zu beziehen, kann unsere Stichprobe nicht belegen. Allerdings handelte es sich bei drei von drei Artikeln um Fälschungen. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder bei Amazon gekaufte Software-Artikel eine Fälschung ist. Allerdings bedeutet es, dass das Erkennungssystem des Online-Versandhandels fehlerhaft ist.

2ndsoft GmbH bietet hohe Sicherheit beim An- und Verkauf von Software

Die Aachener 2ndsoft GmbH legt großen Wert darauf, die Produktechtheit zu verifizieren. Die  Erkennung von Fälschungen hat einen großen Stellenwert, sodass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass Fälschungen in den Verkauf gelangen können. Das Erkennungssystem basiert auf einem erfahrenen Team mit geschultem Auge und einer 100%-igen Wareneingangskontrolle – jeder Artikel wird auf Echtheit geprüft! Das scheint bei Amazon – jedenfalls bei den drei von uns durchgeführten Bestellungen – nicht der Fall zu sein, sei es aus Unkenntnis, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.

Windows 10 Insider Build 14332: Beta-Tester sollen auf Fehlerjagd gehen

Bild: Surface Book von Microsoft, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Surface Book von Microsoft, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Teilnehmer des Beta-Programms „Windows Insider“ haben ab sofort Zugriff auf Build 14332. Tester können hier neue Funktionen von Windows 10 ausprobieren, bevor diese in die Live-Version des Betriebssystems übergehen oder wieder verworfen werden. Bei diesem Test will Microsoft verstärkt Feedback sammeln und setzt dabei auf ein „Quest-System“ – hier können Beta-Tester unterschiedliche Aufgaben erfüllen und ihr Feedback via „Feedback Hub“ an die Entwickler schicken.

Finde den Fehler!

Der Deal zwischen Microsoft und Beta-Testern von Windows Insider ist unverändert. User haben die Möglichkeit, neue Funktionen ausgiebig zu testen, geben dafür Feedback an Microsoft. Dadurch hat der Software-Riese die Möglichkeit, durch eine breite Testgruppe frühzeitig auf Fehler aufmerksam zu werden, ohne dass diese unentdeckt in die Live-Version übernommen würden. Einige der Aufgaben dieses Builds sind beispielsweise die Bedienung des Betriebssystems ausschließlich mit Hilfe der Sprachsteuerung oder Tastatur sowie die allgemeine Fehlersuche und die Fehlersuche bei Einstellungen nach Ausführung des Updates.

Zweites Update innerhalb von sechs Tagen

Build 14332 folgt nur wenige Tage auf Build 14328. Während es im letzten Update eher um das Testen neuer Funktionen ging, liegt der Fokus jetzt vor allem auf der Fehlersuche – denn bis auf die Cortana-Option, Office-365-Dokumente durchsuchen zu können, Ubuntu-Bash (eine aus dem GNU-Projekt bekannte Shell) sowie eine verbesserte Eingabeaufforderung gibt es keine neuen oder optimierten Funktionen in Build 14332.

Apple QuickTime unter Windows: US-Behörde rät zur Deinstallation

Bild: QuickTime-Logo
Bild: QuickTime-Logo

Die US-amerikanische Behörde „Department of Homeland Security“ ist eigentlich für die Terrorabwehr zuständig. Immer wieder aber veröffentlicht das IT-Team aber auch Sicherheitshinweise zu Software. Meist sind diese eher allgemeiner Natur, so wird beispielsweise zur Verwendung von Antivirus-Software geraten. Jetzt allerdings warnt das Department of Homeland Security vor der Nutzung des Mediaplayers Apple QuickTime unter Windows-Betriebssystemen.

Zwei Sicherheitslücken werden nicht geschlossen

Grund für die Warnung sind zwei Sicherheitslücken bei Apple QuickTime unter Windows, die seit Januar nicht geschlossen worden sind. Die Sicherheitslücken werden auch in Zukunft nicht geschlossen, denn Apple hat QuickTime unter Windows aufgegeben.

Vor allem Windows 7 betroffen

Die Warnung richtet sich vor allem an NutzerInnen von Windows 7. Schließlich wurden Windows 8.x und Windows 10 nie offiziell unterstützt. Auch das Apple-Betriebssystem OS X ist nicht von der Warnung betroffen, denn für das eigene Betriebssystem veröffentlicht der US-Konzern weiterhin Aktualisierungen.

Bisher keine Hinweise auf Angriffe über Sicherheitslücken

Bis dato gibt es noch keine Hinweise darauf, dass Angreifer die Sicherheitslücken in QuickTime unter Windows ausgenutzt hätten. Aber allein die Möglichkeit, die die Schwachstellen bieten, scheinen für die ungewöhnlich konkrete Warnung des Department of Homeland Security ausreichend zu sein.

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Microsoft

Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW
Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft. Dem Redmonder Softwarekonzern wird vorgeworfen, Anwendern nicht ausreichend darzustellen, welche Informationen gesammelt und ausgewertet werden.

Lizenzbedingungen von Windows 10 stehen in der Kritik

Schon seit der Veröffentlichung von Windows 10 kritisieren Verbraucherschützer den Cloud-Ansatz des Betriebssystems. Wird ein kostenloses Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 vorgenommen, müssen Anwender die Lizenzbedingungen akzeptieren. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Betriebssystem selbst, sondern auch pauschal auf Funktionen wie die Sprachassistenz Cortana oder den Webbrowser Edge. Außerdem wird kritisiert, dass bei Standardeinstellungen und bei Verwendung eines Microsoft-Benutzerkontos eine Vielzahl an Nutzerdaten erfasst wird.

Datenschutzeinstellungen sollen transparenter werden

Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass „brisante Klauseln“ in den Lizenzbedingungen optisch hervorgehoben werden. So sollen Anwender besser erkennen können, welchen Bedingungen genau zugestimmt wird. Insgesamt sei die Datenschutzerklärung „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“, heißt es weiter.

Datenschutzerklärungen unzulässig?

Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien die Windows-10-Datenschutzerklärungen unzulässig. Nach einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, folgt jetzt die Klage vor dem Landgericht München. Microsoft weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Az.: 12 O 909/16 geführt und ist nicht die erste Klage einer Verbraucherzentrale gegen Microsoft. Parallel klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Windows-10-„Zwangsupdates“.

 

 

Abmahnung wegen Abmahnung: Einstweilige Verfügung gegen Softwareunternehmen Corel

Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite
Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite

Das Landgericht Hamburg¹ hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) die mittlerweile dritte einstweilige Verfügung gegen das kanadische Softwareunternehmen Corel erlassen.

Abmahnung an Softwarehändler ist irreführend

Durch das Urteil wird es Corel untersagt, Softwarehändler wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Corel hatte Softwarehändler abgemahnt und dabei auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Das Urteil, auf das in der Corel-Abmahnung an die Händler Bezug genommen wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit in einem Berufungsverfahren angegriffen. Deshalb sah es das Hamburger Landgericht als irreführend an, ohne einen Verweis auf die eingelegte Berufung ein entsprechendes Urteil zu verweisen, welches noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hieß es, es könne der Eindruck entstehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die kanadische Corel Corporation ist spezialisiert auf Textverarbeitungs-, Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme, der Konzern beschäftigte 2008 1.040 Mitarbeiter und konnte einen Jahresumsatz von 268,2 Millionen US-Dollar erzielen.

Corel droht bei Verstoß Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld

Sollte sich Corel nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und erging ohne mündliche Verhandlung. Corel kann nun Widerspruch einlegen oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren vornehmen.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) zum Beschluss:

Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass manchen Softwareherstellern offenbar jedes Mittel recht ist, um Händler einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Produkte, wie andere Waren auch, im Rahmen des freien Warenverkehrs zu handeln. Es ist aber nicht nur unzulässig, in Lizenzbedingungen oder in der Werbung unzutreffende Behauptungen aufzustellen, was die Fungibilität von “Gebrauchtsoftware” angeht, sondern auch in Anschreiben, die die Geltendmachung angeblicher Unterlassungsansprüche beinhalten.

¹LG Hamburg, Beschluss v. 2.2.2016, Az. 312 O 35/16

Update-Bug bei Windows 10: Manche Anwender müssen Microsoft-Programme nutzen

Ein Fehler bei Windows 10 sorgt derzeit dafür, dass bei manchen Anwendern die Dateityp-Voreinstellungen des Betriebssystems zurückgesetzt werden. Das bedeutet im Praxiseinsatz, dass statt des zuvor gewählten Standard-Programms für einen bestimmten Dateityp wieder die standardmäßige Microsoft-Anwendung zum Öffnen der Datei verwendet wird. Beispiele: Links werden beispielsweise ausschließlich mit Edge und nicht mit einem selbstdefinierten Webbrowser geöffnet, der Windows Media Player übernimmt wieder das Öffnen von Video-Dateien – statt des selbst ausgewählten Programms. Alle individuell vorgenommenen Dateityp-Verbindungen, also die Zuweisung zwischen einer bestimmten Dateiendung und einer Software, gehen verloren.

Kumulatives Update Windows 10 Version 1511 (KB3135173) verursacht das Problem

Ausgelöst wird das Problem durch das kumulative Update KB3135173. An sich sollte das Problem zwar ärgerlich sein, aber mit dem erneuten Ändern der Dateityp-Einstellungen sollte es eigentlich gelöst sein. Einfach die bevorzugten Programme den entsprechenden Dateitypen zuordnen und fertig. Allerdings ist das in der Praxis derzeit nicht möglich. Der Bug ist nachhaltig, die selbstdefinierten Programmentscheidungen werden immer wieder zurückgesetzt.

Microsoft arbeitet an einer Lösung – Informationspolitik steht in der Kritik

Microsoft hat das Problem bei Windows 10 bestätigt und arbeitet derzeit an einer Lösung. Bis dahin bleibt nur, das Update zu ignorieren und vorerst nicht zu installieren. Außerdem kann das Zurücksetzen auf einen früheren Systemzustand helfen. Dabei sind die üblichen Risiken zu berücksichtigen, ein Backup wichtiger Daten ist also Pflicht. Auch bei diesem Fehler steht die Informationspolitik des Redmonder Konzerns neuerlich in der Kritik: Eigentlich sollte es sich beim Update KB3135173 um ein reines Sicherheitsupdate handeln – ohne jeglichen Bezug zu Dateisystemverknüpfungen. Immer wieder implementiert Microsoft Bugfixes in kumulative Updates, ohne diese explizit auszuweisen.

Adobe Creative Cloud: Update 3.5.0.206 löscht Daten von Mac-Anwendern

Bild: Logo Adobe Creative Cloud
Logo der Adobe Creative Cloud, © Adobe

Das Update mit der Versionsnummer 3.5.0.206 für die Adobe Creative Cloud hat für Probleme gesorgt. Einige Mac-Anwender werden bemerkt haben, dass nach dem Update Daten von der Festplatte verschwunden sind. Adobe ist das Problem bekannt, die Fehlfunktion wurde mittlerweile bestätigt, die Auslieferung der Aktualisierung wurde gestoppt.

Erster Ordner im Root-Verzeichnis wird gelöscht

Bei der ersten Anmeldung bei Adobe nach dem Update werden alle Daten gelöscht, die sich in einem Ordner im Root-Verzeichnis befinden. Die im ersten Ordner in diesem Verzeichnis befindlichen Dateien werden gelöscht (es gilt die alphabetische Reihenfolge). Backblaze, ein US-Unternehmen für Backup-Lösungen, entdeckte den Fehler zuerst. Denn die Backblaze-Software speichert die Daten in einem Ordner namens „.bzvol“ – bei vielen Anwendern ist der Ordner bei alphabetischer Reihenfolge ganz oben gelistet. Dies führte mitunter zu Problemen, weshalb der Fehler entdeckt wurde.

Adobe verspricht Lösung

Adobe hat die Auslieferung des Updates gestoppt und arbeitet an einer Lösung. Es wird davon abgeraten, das Update manuell zu installieren. Wer das Update bereits installiert hat, muss die Datenlöschung umgehen. Das funktioniert beispielsweise, indem ein leerer Ordner im Root-Verzeichnis angelegt wird, der den Namen „.aaaaa“ trägt. Wichtig ist, dass der Ordner im Root-Verzeichnis ganz oben angezeigt wird (alphabetische Reihenfolge) – dann wird der Inhalt dieses Ordners gelöscht und kein wichtiger Ordner. Ansonsten hilft nur warten, bis Adobe ein optimiertes Update veröffentlicht.

Cloud-Software sorgt für Probleme: Skepsis von Anwendern scheint gerechtfertigt

Immer wieder gibt es Berichte über Fehler bei Cloud-Diensten unterschiedlichster Anbieter. Adobe ist nicht der einzige Anbieter von Cloud-Services, der durch fehlerhafte Funktionen oder temporäre Nichtverfügbarkeit auf sich aufmerksam gemacht hat. In den letzten Wochen machten auch die Telekom-Cloud und der Microsoft Cloud-Speicher OneDrive auf sich aufmerksam. Viele Anwender bevorzugen Software, die ohne Cloud-Funktionalität oder Abonnement-Modell aufgebaut ist. Die Software soll stets verfügbar, ausfallsicher und ohne Internetverbindung genutzt werden können. Auch die Möglichkeit, sich für oder gegen die Installation eines Updates zu entscheiden, wollen sich viele User nicht nehmen lassen.

Update vom 16. Februar 2016, 17:32 Uhr: Adobe hat eine Aktualisierung für die Adobe Creative Cloud bereitgestellt. Der Installer für die Creative Cloud Desktop wurde heute von Adobe freigegeben, nachdem das zuvor veröffentlichte Update (Versionsnummer 3.5.0.206) wegen Problemen bei Mac-Anwendern zurückgezogen werden musste.

Ein kurzes Statement und Download-Links für Mac und Windows finden sich im Adobe-Blog.

Windows 10 Insider: Build kann durch fehlerhafte Systemwiederherstellung Betriebssystem unbrauchbar machen

Bild: Screenshot Windows-Insider-Programm
Bild: Screenshot Windows-Insider-Programm

Seit Mitte Januar 2016 liefert Microsoft Teilnehmern des Insider-Programms jede Woche ein neues Update. Das Insider-Programm erlaubt Usern einen Beta-Zugriff auf Windows 10 und dadurch eine Vorschau auf kommende Aktualisierungen. Nachteil: Da es sich um ein Beta-Programm handelt, schleichen sich häufig Fehler ein. So auch im aktuellen Fall, bei dem die Systemwiederherstellung starke Probleme verursacht. Im schlimmsten Fall droht dem System ein Totalausfall.

Systemwiederherstellung seit Build 14251 fehlerhaft – Microsoft bestätigt erst jetzt

Die Systemwiederherstellung ist schon seit Build 14251 fehlerhaft, aber erst eine Woche später wird dies von Microsoft bestätigt. Nutzt man die Systemwiederherstellung, kann es passieren, dass das System nicht mehr verwendet werden kann. Es hilft lediglich eine Neuinstallation des Betriebssystems. Microsoft verspricht ein Update für die kommende Woche. Bis dahin sollten Teilnehmer des Insider-Programms die Systemwiederherstellung unbedingt meiden.

Insider-Build bitte niemals als Hauptsystem nutzen

Eigentlich sollte es selbstverständlich erscheinen, die Beta-Version eines Betriebssystems nicht als Hauptsystem zu verwenden. Manchen Nutzern scheint die Bedeutung der Insider-Builds nicht ganz klar zu sein. Das Insider-Programm, an dem jeder Windows-10-User teilnehmen kann, hilft Microsoft bei der Fehlersuche. User dürfen sich dafür auf eine Vorschau kommender Aktualisierungen freuen – ein fairer Deal. Allerdings nur, wenn User darauf achten, Insider-Builds separat zu nutzen und nicht im Rahmen des Hauptsystems. Denn bei Insider-Builds muss jederzeit mit einem kompletten Datenverlust gerechnet werden. Obwohl Microsoft darauf hinweist, finden sich in regelmäßigen Abständen Beschwerden von Usern bezüglich Datenverlusten und ähnlichen Vorfällen.

 

Office 2016 Retail / OEM: Microsoft verbietet Installation ohne Live-Account

Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft
Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft

Kleinere Reseller sind erbost über die Vorgaben Microsofts, eine Installation von Office 2016 (OEM) nur mit einer Live-Account-Verknüpfung durchführen zu können. Reseller, die Produktschlüssel von verschiedenen Distributoren erhalten, sind während des Installationsprozesses dazu gezwungen, einen Microsoft-Account (hieß bisher Live-Account) anzulegen.

Kontoverknüpfung bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller

Die Eingabe des Produktschlüssels für Microsoft Office 2016 Home and Business (Retail und OEM) erfordert einen Microsoft-Account. Innerhalb dieses Kontos wird der eigentliche Produktschlüssel in einen anderen Produktschlüssel umgewandelt und die Aktivierung kann durchgeführt werden. Um für Kunden Office 2016 zu installieren, benötigen Reseller also entweder entsprechende Datensätze zur Registrierung oder müssen jedes Mal einen Wegwerf-Account erstellen. Bei Office 2013 konnte die Software einfach mittels Produktschlüssel aktiviert werden, ohne zusätzlichen Account. Die neue Methode bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller. Mit Office 2016 verzichtet Microsoft auf den Verkauf von DVD und Keycard, vielmehr werden ausschließlich Keycards (und ESDs) vertrieben. Das hat in Kombination mit dem Abonnement-Programm von Microsoft für User mit langsamer / nicht (permanent) verfügbarer Internetverbindung den Nachteil, dass die Software nicht direkt verwendet werden kann – sondern nur über Umwege.

Gamer kennen die Live-Account-Problematik

Computerspiel-Liebhaber werden die Live-Account-Problematik kennen. Hier ist ein Installieren, Starten und Verwenden eines Spiels mit der Bezeichnung „Games vor Windows LIVE“ auch ausschließlich mit einem Live-Account möglich. Bestes Beispiel ist etwa das Rallye-Spiel „Dirt“. Nach heftigen Protesten der Gamer wurde der Games-for-Windows-Marktplatz im Ende August 2013 eingestellt, die Abschaltung von Games von Windows LIVE sollte zum 1. Juli 2014 erfolgen. Microsoft betonte jedoch nur wenige Tage vor diesem Datum überraschend, dass der Dienst vorerst bestehen bleibt.

Übrigens: Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet als Alternative zu Office 2016 den Vorgänger Office 2013 in ausreichenden Mengen und zu fairen Konditionen an – natürlich handelt es sich hierbei um geprüfte Originalware. Wir beraten Sie natürlich gerne per E-Mail oder Telefongespräch.

Kumulatives Update KB3116908 für Windows 10: Funktionalität soll verbessert werden

Bild: Microsoft Surface Pro 4 | Microsoft Nesroom Deutschland
Bild: Microsoft Surface Pro 4 | Microsoft Newsroom Deutschland

Mit dem kumulativen Update KB3116908 hat Microsoft eine Aktualisierung veröffentlicht, bei der verschiedene Fehlerbehebungen durchgeführt werden sollen. Allerdings verrät der Softwarekonzern keinerlei Details zum Update. Vielmehr soll die generelle Funktionalität von Windows 10 optimiert werden. Es ist davon auszugehen, dass mehrere kleinere Fehler im Rahmen dieses Patches behoben und kleinere Verbesserungen umgesetzt werden.

Build 10586.17 sorgt für positives und negatives Feedback auf Reddit

Da es seitens Microsoft keine weiteren Informationen zum Inhalt der Aktualisierung gibt, hilft nur, das Feedback der User auf diversen Internetplattformen zu sichten. So teilen User in einem Thread beim Social-News-Aggregator Reddit ihre Erfahrungen zum Update, das Windows 10 auf Build 10586.17 aktualisiert. Die Rede ist von verkürzten Startzeiten des Betriebssystems, außerdem sollen Inhalte auf externen Anzeigegeräten verbessert dargestellt werden. Aber auch negatives Feedback ist zu finden: So berichten User von Installationsproblemen in Form kryptischer Fehlermeldungen, Probleme mit W-LAN-Modulen, fehlerhaften Titelleisten bei Applikationen im Tablet-Modus und mehr. Zu den geschilderten Problemen gibt es aus Redmond bisher kein Kommentar – deshalb ist auch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit feststellbar, dass die Probleme updatespezifisch sind.