Microsoft Windows 10: Schluss mit Werbung!

Es scheint, als lasse Microsoft kaum eine Möglichkeit aus, Werbung unter Windows 10 anzuzeigen. Damit ist jetzt Schluss! Wir zeigen, wie Sie störende Werbung unter Windows 10 dauerhaft ausschalten können.

Werbung auf dem Windows-10-Sperrbildschirm: Weg damit!

Screenshot: Hier können Sie das "Windows Blickpunkt"-Feature ausschalten. | © gebrauchtesoftware.de
Screenshot: Hier können Sie das „Windows Blickpunkt“-Feature ausschalten. | © gebrauchtesoftware.de

Windows 10 enthält seit 2015 das „Windows Blickpunkt“-Feature. Dadurch landen auf dem Sperrbildschirm u.a. Werbeeinblendungen zu Apps, automatisch von Bing geladene Hintergrundbilder oder Tipps zu Windows-Funktionen. Dieses Feature lässt sich unter „Einstellungen -> Personalisierung -> Sperrbildschirm -> Windows Blickpunkt“ deaktivieren ausschalten – einfach Bild oder Diashow wählen.

Entfernen von Werbung im Windows 10-Startmenü

Screenshot: So entfernen Sie die Werbung im Startmenü von Windows 10. | © gebrauchtesoftware.de
Screenshot: So entfernen Sie die Werbung im Startmenü von Windows 10. | © gebrauchtesoftware.de

 

Völlig ungefragt zeigt Windows 10 Werbung im Startmenü: Diese erscheint als „Live-Kacheln“ und in der App-Liste auf der linken Seite („Vorgeschlagen“). Unter dem Menüpunkt „Einstellungen -> Personalisierung -> Start -> Gelegentliche Vorschläge im Startmenü anzeigen“ können Sie diese lästige Werbung deaktivieren.

Popup-Werbung in der Taskleiste verhindern

Screenshot: Auch die Werbung im Info-Center und Taskleiste kann deaktiviert werden. | © gebrauchtesoftware.de
Screenshot: Auch die Werbung im Info-Center und Taskleiste kann deaktiviert werden. | © gebrauchtesoftware.de

 

Sogar in der Taskleiste kann Werbung auftauchen. In der Nähe des Tray-Bereichs wird hier sporadisch Werbung eingeblendet. Meist werden Einblenden angezeigt, die Empfehlungen zu Microsoft-Produkten sind – darunter Microsoft Edge, Office 365 oder andere. Über den Menüpunkt „Einstellungen -> System -> Benachrichtigungen und Aktionen -> Bei der Nutzung von Windows Tipps, Tricks und Vorschläge erhalten“ lässt sich das ausschalten.

Schluss mit Werbung im Windows 10-Infocenter

Das Info-Center kann über das Sprechblasensymbol am rechten Rand der Taskleiste aufgerufen werden. Auch hier blendet Microsoft regelmäßig Hinweis auf hauseigene Apps ein, etwa das Einrichten der Sprachassistenz Cortana. Entfernen können Sie diese Hinweise über den Menüpunkt „Einstellungen -> System -> Benachrichtigungen und Aktionen -> Windows-Willkommensseite nach Updates und gelegentlich bei der Anmeldung anzeigen, um Neuigkeiten und Vorschläge zu lesen“.

Hinweise von Cortana in der Taskleiste deaktivieren

Wer die Sprachassistenz Cortana nicht nutzen möchte, braucht auch keine entsprechenden Einblendungen. Klicken Sie zur Deaktivierung in das Cortana-Suchfeld, rufen Sie das Einstellungsmenü auf und deaktivieren Sie den Schalter „Tipps zur Taskleiste“.

Betrugsversuch am Telefon: Anrufer gibt sich als „Windows“- und Apple-Mitarbeiter aus

Bereits Ende November 2015 berichteten wir in unserem Artikel „Betrugsmasche am Telefon: Anrufer geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus“ über Betrugsversuche am Telefon. In der vergangenen Woche hat es uns dann selbst erwischt: Wir wurden Ziel eines Betrugsversuchs.

Windows, Microsoft, Apple? Anrufer hat offenbar keine Ahnung, für wen er arbeitet

Letzte Woche erhielten wir nachmittags gegen 15:30 Uhr einen Telefonanruf. Der Anrufer erklärte in gebrochenem Englisch, dass unser Computer von einer Schadsoftware befallen sei. Außerdem wollte er wissen, ob sich ein Microsoft-Betriebssystem auf dem Computer befände und ob dieser hochgefahren sei. Der Anrufer gab sich zunächst als „Windows-Mitarbeiter“ aus – als wir angaben, einen Apple-Computer zu nutzen, sagte der namenlose Anrufer, dass er ebenfalls Apple-Mitarbeiter sei. Im Hintergrund waren deutliche Störgeräusche wahrnehmbar. Er verwickelte sich nach kritischen Fragen unsererseits in Widersprüche, woraufhin das Gespräch beendet wurde.

Verhindern Sie, dass Betrüger Kontrolle über Ihre Daten erhält

Fälle wie dieser sind nicht unüblich. Die Betrüger geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus und hoffen, technisch wenig versierte Personen zu kontaktieren. Diesen gaukeln sie dann vor, dass sich eine Schadsoftware auf dem Computer befände, die dringend entfernt werden müsse. Oft wird die Ereignisanzeige als Vorwand genutzt, scheinbar kritische Systemfehler aufzuzeigen. Um den Virus beseitigen zu können, müsse man einen Fernzugriff einrichten. Dazu soll in der Regel eine entsprechende Software heruntergeladen werden, die passende URL gibt es meist via E-Mail oder direkt mündlich. Lädt der Angerufene die Software herunter, gelangt Schadsoftware auf den Computer. Diese ist ein Freifahrtschein für die Betrüger, die dann einen Fernzugriff auf den Computer einrichten oder das System ausspionieren können. Auch Ransomware (Erpressungssoftware, die das System bis zur Zahlung eines Geldbetrags sperrt) kann so installiert werden. Manchmal verlangen die Anrufer auch die Zahlung eines Geldbetrags, um zu „helfen“.

Was tun bei einem betrügerischen Anruf?

Vorsicht! Microsoft-Mitarbeiter werden niemals anrufen und Schadsoftware entfernen oder Zugriff auf den Computer wollen. Geben Sie keinesfalls persönliche Daten preis, etwa Kontoverbindungen, Kreditkarteninformationen, IP-Adresse, Standort, Anschrift oder ähnliches. Keinesfalls Software auf Anweisung herunterladen, auch keine Websites besuchen! Notieren Sie – falls ersichtlich – die Telefonnummer des Anrufers und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Auffälligkeiten während des Telefonats. Sollten Sie bereits Software installiert oder eine Website auf Anweisung besucht haben, kappen Sie sofort die Verbindung zum Internet und sperren Sie vorsichtshalber Ihr Online-Banking. Ändern Sie die Passwörter wichtiger Accounts auf einem anderen, sicheren Computer oder Mobilgerät – beginnen Sie mit Ihrem E-Mail-Account. Sie können und sollten die örtliche Polizeidienststelle aufsuchen, eine Strafanzeige aufgeben und den Vorfall möglichst präzise schildern.

Microsoft zieht positive Bilanz in puncto Windows-10-Datenschutz – zu Recht?

In einem aktuellen Beitrag im Windows-Blog berichtet Marisa Rogers, Privacy Officer von Windows, wie NutzerInnen gegenüber Microsoft auf die Neuerungen der Datenschutzpolitik von Windows 10 reagieren.

Mit dem Creators Update hat Microsoft die Datenschutzoptionen von Windows 10 erweitert. Bei einer Neuinstallation von Windows 10 erhalten NutzerInnen jetzt einen deutlich besseren Überblick über die Datenschutzeinstellungen als zuvor – die neue Übersicht erklärt die Auswirkungen der Optionen präziser und ersetzt die bisherige Auswahl zwischen „Expresseinstellungen“ und „Erweiterte Einstellungen“ (siehe Foto unten).

Foto: Die neuen Datenschutzeinstellungen werden bei einer Neuinstallation von Windows 10 angezeigt – sie enthalten deutlich mehr Informationen über die Auswirkungen der getätigten Einstellungen | © Microsoft
Foto: Die neuen Datenschutzeinstellungen werden bei einer Neuinstallation von Windows 10 angezeigt – sie enthalten deutlich mehr Informationen über die Auswirkungen der getätigten Einstellungen | © Microsoft

Mit dem Web-basierenden Privacy-Dashboard hat Microsoft eine neue Möglichkeit für NutzerInnen geschaffen, Einsicht in die gesammelten Daten zu erhalten. Hierzu loggt man sich mit dem Microsoft-Konto ein, daraufhin werden Aktivitäten auf unterschiedlichen Microsoft-Services aufgelistet – es wird gezeigt, welche Daten Microsoft dabei sammelt. Schon 23 Millionen NutzerInnen sollen bisher von dem Angebot Gebrauch gemacht haben. Übrigens: 71 Prozent der Windows-10-User konfigurieren die Datenschutzeinstellungen so, dass Microsoft alle Telemetriedaten erfassen darf.

Foto: Microsoft verspricht mit dem Privacy-Dashboard mehr Einsicht für User | Foto: Screenshot microsoft.com
Foto: Microsoft verspricht mit dem Privacy-Dashboard mehr Einsicht für User | Foto: Screenshot microsoft.com

Der Artikel im Windows-Blog erweckt insgesamt den Eindruck, dass Microsoft auf die Community hört und das Feedback in Verbesserungen umsetzt. Ganz so freiwillig und gutmütig ist der Konzern dann nicht ganz: In der Vergangenheit hagelte es Klagen gegen Microsoft – Verbraucherschützer forderten, dass der Konzern seine Datenschutzpolitik ändere. Wir berichteten bereits über den Blauen Brief der EU-Datenschutzbeauftragten im Februar 2017 und die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im März 2016. Im Juli 2016 klagte zudem die französische Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) wegen Windows 10 – mittlerweile ist die Klage zurückgezogen worden, da Microsoft nur noch ungefähr die Hälfte an Telemetriedaten erfasse. Microsoft hat zudem eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterzeichnet, durch die sich der Konzern verpflichtet, auf den ungefragten Download von Installationsdateien im Hintergrund zu verzichten. Diese Vorgehensweise war zum Launch von Windows 10 und über einen längeren Zeitraum danach üblich, die Installationsdateien waren bis zu sechs Gigabyte groß.

Datenschutzgrundverordnung (GDPR/DSGVO) greift im Mai 2018

Im Mai 2018 greift die Datenschutzgrundverordnung (GDPR/DSGVO). Laut Rogers erfülle Microsoft bei Windows 10 diese Anforderungen schon jetzt. Weitergehend wurde erklärt, dass Microsoft sich darüber bewusst sei, dass noch nicht alle Forderungen der Nutzerschaft umgesetzt worden seien.

Insgesamt scheint es begrüßenswert, dass Microsoft beim Windows-10-Datenschutz transparenter und nutzerorientierter zu werden scheint. Das ist einerseits dem Druck der Verbraucherschutzinstitutionen, andererseits den NutzerInnen selbst zu verdanken. Ein Anfang scheint gemacht, bleibt zu hoffen, dass Microsoft weiter am Ball bleibt. Das sollte auch im Sinne des Konzerns sein, denn zufriedene Nutzer sind treue und zahlungsfreudige Nutzer.

Amtsgericht Wuppertal: Student verkauft Microsoft-Lizenzen aus Uni-Systemen

Ein Student aus dem nordrhein-westfälischen Heiligenhaus wurde vom Wuppertaler Amtsgericht für schuldig befunden, Microsoft-Lizenzen illegal weitergegeben zu haben. Auf einer Internet-Plattform verkaufte der Angeklagte die eigentlich kostenlosen Microsoft-Lizenzen aus den Studenten-Systemen der Bergischen Universität Wuppertal und der Fernuniversität Hagen.

Vergleichsweise mildes Urteil: Täter geständig

Dem Angeklagten wurden serienmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Das Gericht befand den Angeklagten in sämtlichen der 220 Fälle für schuldig. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 139.000 Euro. Es wurden Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server veräußert. Da der Angeklagte geständig war, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: Neben einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren muss der Verurteilte eine monatliche Strafzahlung für mindestens vier Jahre leisten. Die Verteidigung erklärte, der Angeklagte schäme sich für sein Handeln. Durch den Verkauf beglich er zunächst Mietrückstände, später zahlte er mit dem Geld Restaurantbesuche mit Freunden.

Betrug durch Zufall aufgedeckt

Bei einer routinemäßigen Prüfung der Universität Wuppertal flog der ganze Schwindel auf. Nachdem die Aktivierungen festgestellt wurden, kontaktierte die Uni Microsoft. Microsoft ermittelte daraufhin den Täter. Immer wieder werden Lizenzen verkauft, die entwendet worden sind. Achten Sie deshalb vor dem Kauf darauf, dass Sie es mit einem seriösen Händler zu tun haben. Denn auch wenn die Verlockung nach einem Lizenz-Schnäppchen groß ist – eine gesunde Portion Skepsis sollte man bewahren. Sonst ist im schlimmsten Fall das Geld weg oder es wird eine ungültige / gestohlene Lizenz erworben.

Microsoft Patchday: Updates für Windows XP und Vista sollen vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen

Beim aktuellen Patchday hat Microsoft Updates für die Betriebssysteme Windows XP und Windows Vista verteilt, die vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen sollen. Die Besonderheit: Der Lebenszyklus („Lifecycle“) von Windows XP und Windows Vista ist bereits abgelaufen – offiziell gibt Microsoft also keine Updates mehr heraus, egal ob es sich um Inhalts- oder Sicherheitspatches handelt.

Microsoft befürchtet weitere Angriffe

Microsoft hat das ungewöhnliche Verteilen der Updates damit begründet, dass beim Schließen der WannaCry-Sicherheitslücken weitere Schwachstellen aufgetaucht sind, die für ähnliche Angriffe verwendet werden könnten. Konkrete Details wurden natürlich nicht genannt, es scheint aber, als würde auch mit Angriffen auf XP- und Vista-Systeme gerechnet. Da Windows XP und Vista keinen offiziellen Support mehr erhalten, könnten diese Betriebssysteme als besonders attraktives Ziel für Hacker betrachtet werden. Laut NetMarketShare verwenden Stand Juni 2017 weltweit 5,66 Prozent noch Windows XP, bei Vista sind es nur 0,58 Prozent. Der Marktanteil von XP und Vista ist mit knapp über sechs Prozent gering, Windows 7 nutzt knapp die Hälfte der PC-User weltweit. Das erklärt, warum sich die Angriffe auf Windows 7 spezialisiert haben – die Schwachstellen sind durch die noch ausgelieferten Updates bei Windows 7 schwieriger zu ermitteln und auszunutzen, die potenzielle Zielgruppe der Hacker ist aber beachtlich größer. Solange Windows 7 also noch Angriffsflächen bietet, wird kaum jemand Windows XP und Vista attackieren wollen. Der Microsoft-Patch ist wahrscheinlich eine reine Vorsichtsmaßnahme, falls die Angreifer ihre präferierten Ziele ändern sollten.

XP und Vista noch zeitgemäß? Jein!

Grundsätzlich ist der Einsatz von Windows XP und Vista bei Privatpersonen noch vertretbar – denn es gibt beispielsweise noch Communities, die sich auf das Aktualisieren von Windows XP spezialisiert haben und dieses quasi „am Leben halten“. Wer mit sensiblen Daten arbeitet sollte aber besser generell darauf verzichten. Zumindest dann, wenn der Computer mit dem Internet verbunden ist, was in den meisten Arbeitsumgebungen der Fall sein dürfte.

Das Schadprogramm WannaCry (auch Wcrypt, WCRY, WannaCrypt oder Wana Decrypt0r 2.0) sorgt seit März 2017 für Aufsehen, indem es vorwiegend Windows-7-Systeme befällt, die betroffenen Computer durch Verschlüsselung sperrt und NutzerInnen dazu auffordert, einen bestimmten Geldbetrag zu überweisen. Gefordert wird der Betrag in der Kryptowährung Bitcoin, da sich die Zahlungsempfänger nicht ausfindig machen lassen.

Microsoft arbeitet an Windows 10 Pro for Workstation

Medienberichten zufolge soll Microsoft an Windows 10 for Workstation arbeiten, das Betriebssystem richtet sich an sehr leistungsfähige Computer und soll mit deutlich mehr CPUs und Arbeitsspeicher umgehen können als bisherige Windows-Editionen. Die Informationen gelangten an die Öffentlichkeit, da Microsoft für kurze Zeit versehentlich einen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Blogbeitrag zugänglich machte.

Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)
Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)

Windows 10 for Workstation soll auf dem ReFS-Dateisystem basieren, der NTFS-Nachfolger soll eine größere Fehlertoleranz aufweisen, automatische Fehlerkorrekturen bieten und größere Datenmengen unterstützen. Um ebendiese über Netzwerke austauschen zu können, soll das SMBDirect-Protokoll Verwendung finden: Die Latenzzeiten sind gering, auch die Prozessorauslastung soll moderater sein als bei derzeit genutzten Protokollen.

Welches Lizenzierungsmodell wird Microsoft anbieten?

Windows 10 for Workstation soll bis zu vier CPUs und sechs Terabyte Arbeitsspeicher unterstützen – das aktuelle Windows 10 Pro unterstützt lediglich zwei CPUs und 512 Gigabyte Arbeitsspeicher. Windows 10 for Workstation ist damit ausgelegt für Arbeitsbereiche, in denen hohe Rechenleistung erforderlich ist. Nach bisherigen Informationen ist die Anzahl der CPUs unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Wenn dies so umgesetzt wird, weicht Microsoft von seiner Linie ab, die der US-Konzern mit Windows Server 2016 einführte. Bei Windows Server 2016 stellte Microsoft das Lizenzierungsmodell von Prozessoren auf Kerne um, was zur Folge hatte, dass die Lizenzierung bestimmter Konfigurationen (beispielsweise wenige CPUs mit jeweils vielen Kernen oder viele CPUs mit bspw. zwei Kernen) deutlich teurer waren als zuvor. Es bleibt abzuwarten, welches Lizenzierungsmodell Microsoft für Windows 10 for Workstation wählt, ob Prozessoren per se oder einzelne Kerne lizenziert werden müssen. Bis dahin könnte aber noch etwas Zeit vergehen, ein Veröffentlichungstermin ist bisher nicht bekannt.

Blauer Brief nach Redmond: EU unzufrieden mit Microsoft-Datenschutz

Die EU-Datenschutzbeauftragten haben Microsoft erneut wegen des Sammelns von Daten gerügt. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, zeigt sich bezüglich der Datenschutzpolitik Microsofts noch immer besorgt.

Datenschützer aus Europa arbeiten zusammen

Um auf die Missstände im Redmonder Konzern aufmerksam zu machen und an eine Veränderung der Datenschutzrichtlinien zu erinnern, verschickte die Arbeitsgruppe jetzt einen „blauen Brief“ an den US-Großkonzern. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass man auf eine gute Kooperation und die Änderung der Datenschutzpolitik vertraue. An den Untersuchungen waren auch Behörden aus  Ungarn, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Slowenien und den Niederlanden beteiligt. Für die Koordination ist eine Stelle in Bayern verantwortlich.

NutzerInnen sollen nicht ausreichend informiert worden sein

Kritisiert werden mehrere Vorgänge Microsofts, beispielsweise bei der Express-Installation von Microsofts Betriebssystem Windows 10. Hier werfen Verbraucherschützer erneut vor, dass NutzerInnen nicht ausreichend darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Daten genau erfasst werden. Es reiche nicht aus, einfach mit Hilfe eines Schiebereglers festzulegen, ob viele oder weniger Daten gesammelt werden sollen. Vielmehr muss ersichtlich werden, welche Daten erfasst werden. Außerdem werde nicht deutlich, zu welchem Zweck die Daten erhoben und an Microsoft gesendet werden.

Mit dem „blauen Brief“ erinnern die Datenschützer Microsoft nicht zum ersten Mal. Bereits vor über einem Jahr erhielt Microsoft Post aus Brüssel. Auch hier ging es um die Windows-10-Instllation. Microsoft musste Angaben zur Grundinstallation machen und offenlegen, welche Art und Menge an Daten gesammelt werden. Datenschutzexperten der Europäischen Union prüften diese Angaben daraufhin und forderten die Microsoft-Verantwortlichen zu Änderungen auf.

Windows 10 Cloud: Neues Betriebssystem im Code von Insider Build entdeckt?

Im Code eines Windows-10-Insider-Builds sind offenbar Hinweise auf ein neues Windows-Betriebssystem entdeckt worden, das als Windows 10 Cloud bezeichnet wird. In Windows 10 Insider Build 15019 sollen zwei Versionen von Windows 10 Cloud gelistet sein. Entdeckt wurden die Hinweise vom IT-Blog Petri.com – ohne spezielle Drittanbieter-Tools wäre dies nicht möglich gewesen. Aus den Daten gehen nicht nur die Artikelnummern (SKU = Stock Keeping Unit) hervor, sondern auch Versionsbezeichnungen. Neben Windows 10 Cloud soll es auch Windows 10 Cloud N geben, also eine Variante ohne den Windows Media Player. Microsoft hat bisher keine Angaben zu einem etwaigen Release getätigt.

Cloud-Betriebssystem soll mit Endgerät skalieren und in der Cloud berechnet werden

Spekuliert wird aber über einen Release im Jahr 2017. Möglich scheint eine Veröffentlichung nach dem nächsten größeren Windows-Update, das im Herbst 2017 erwartet wird. Windows 10 Cloud soll eine abgespeckte Windows-Edition werden, die unabhängig vom Endgerät laufen könnte. Ähnlich wie bei Responsive Designs bei Webseiten soll das Cloud-Betriebssystem je nach Endgerät einfach mitskalieren. Eine weitere Besonderheit könnte die Tatsache sein, dass sämtliche Berechnungen in der Cloud vorgenommen werden, was Ressourcen des Endgeräts spart und zu mehr Einsatzmöglichkeiten führt. Das wäre insbesondere für ältere Endgeräte durchaus vorteilhaft, da auch Anwendungen genutzt werden könnten, die ressourcenhungrig sind.

Aufpassen! So versuchen unseriöse Software-Händler Sie abzuzocken!

Im Netz schießen unseriöse Software-Händler wie Pilze aus dem Boden. Schon mehrfach berichtete gebrauchtesoftware.de über die Machenschaften solcher Betrüger und führte dazu teils umfassende Recherchen und Dokumentationen durch. Doch nicht nur unseriöse Händler von Neu- und Gebrauchtsoftware sowie offensichtliche Betrüger sind ein Problem, auch bei namhaften Anbietern können Sie Softwarepiraterie zum Opfer fallen. In unserem heutigen Blog-Artikel zeigen wir einige Szenarien auf, wie Sie an de facto unbrauchbare Software gelangen können.

Vorsicht bei ESD-Lizenzen

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Produktschlüssel per E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt aktivieren zu können. Beim Kauf einer ESD-Lizenz verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, welches vor Softwarefälschungen schützt. ESD-Lizenzen sollten nur beim Hersteller direkt erworben werden und nicht bei Drittanbietern, da hier der Ursprung nicht sicher bestimmt werden kann. Es ist beim Kauf über Drittanbieter wahrscheinlich, dass die via E-Mail verschickten Produktschlüssel entwendet, von Retail-Produkten abgeschrieben, mehrfach verkauft oder sogar frei erfunden worden sind. Auch können derartige Produktschlüssel aus Key-Generatoren stammen. ESD-Lizenzen sind bei Drittanbietern weit verbreitet und sehr kostengünstig. Viele NutzerInnen sehen sich mit dem Kauf auf der sicheren Seite, auch wenn bei illegalem Ursprung kein Unterschied zwischen der Nutzung eines solchen Produktschlüssels und der Nutzung einer Raubkopie besteht.

Gefälschte Software und Echtheitszertifikate

Ein weiterer Betrugsklassiker sind gefälschte Software und Echtheitszertifikate. Dabei kopieren Betrüger die Produktverpackung, Datenträger, das Echtheitszertifikat und andere Bestandteile des Lieferumfangs. Achten Sie auf verdächtige Details, etwa Rechtschreibfehler oder einen verdächtigen Druck. Bei Neuware sollte die Verpackung versiegelt und unbeschädigt sein. Seriöse Händler unterziehen Neu- und Gebrauchtsoftware einer Echtheitsprüfung, um Kunden vor Produktpiraterie schützen zu können.

Lizenzen bereits aktiviert

Es kann passieren, dass eine erworbene Lizenz bereits aktiviert ist. Bei Microsoft-Produktschlüsseln, die einem Account zugeordnet werden müssen (wie z.B. Office 2016), ist dann eine Aktivierung unmöglich. Es ist z.B. schon vorgekommen, dass Mitarbeiter bei der Produktion der Lizenzen vor dem Verpacken der Software Lizenzschlüssel abgeschrieben und diese verkauft haben. Dadurch wurden diese mehrfach in Verkehr geberacht und bereits durch andere NutzerInnen aktiviert.

Nicht geprüfte Gebrauchtsoftware

Unseriöse Gebrauchtsoftware-Händler führen keine Wareneingangskontrolle durch oder haben ein unzureichendes Fachwissen. Das führt dazu, dass Softwarefälschungen angekauft und unentdeckt bleiben können. Kaufen Sie also nur bei Händlern, die Erfahrungen im Bereich der Wareneingangskotrolle haben.

Unvollständiger Lieferumfang

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler kaufen und verkaufen nur Ware, deren Zustand dem ursprünglichen Verkaufszustand entspricht – das ergibt sich schon alleine aus den Anforderungen des Markenrechts. Nur so ist sichergestellt, dass die Produkte auch einem Lizenz-Audit standhalten. Kaufen Sie deshalb nur Gebrauchtsoftware, die komplett angeboten wird und nicht nur aus Einzelbestandteilen besteht. So hält z.B. nur das Certificate of Authenticity ohne Begleitmaterial regelmäßig keinem Lizenz-Audit stand.

Fehlerhafte Lizenzierung

Meist wird durch schlichte Unwissenheit falsch lizenziert. Insbesondere beim Produkt Microsoft Windows Server herrscht eine sehr unübersichtliche Lizenzstruktur. Ein kompetenter Händler kann helfen, den Lizenzbedarf zu erkennen und zu decken. Auch beim Hersteller selbst kann und sollte im Zweifel nachgefragt werden. Denn eine fehlerhafte Lizenzierung kann teuer werden.

Risiken beim Lizenz-Audit

Wer ordentlich lizenziert hat, braucht keine Angst vor einem Audit zu haben. Allerdings hat dieser seine Tücken. Wurde nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss teuer beim Hersteller nachlizenziert werden. Typische Audit-Szenarien, die zu Problemen führen, sind beispielsweise das Fehlen des vollständigen Verpackungsinhalts, gefälschte Software oder Echtheitszertifikate oder die falsche Anzahl und / oder Art der Lizenz.

Nicht gelieferte Ware

Ein Alptraum ist auch, wenn überhaupt keine Ware ankommt. Bei Zahlung per Vorkasse kann es dann schwer werden, das Geld erstattet zu bekommen, wie es z.B. bei „PC Fritz“ kurz vor dem endgültigen Aus dieser Firma der Fall war. Schließlich versuchen die Betrüger zu verschleiern, wer hinter der Firma steckt. Auch ist oft kein Kapital greifbar, um Schadenersatz zu leisten. Achten Sie deshalb auf seriöse Shops, die etwa am Trusted-Shops-Siegel zu erkennen sein können, aber auch solche Siegel sind kein sicheres Merkmal für Seriosität. Bei Vorkasse können Sie den Bezahldienst PayPal nutzen, da dieser einen Käuferschutz bietet. Im Zweifel können Sie auch per Nachnahme zahlen oder eine andere sichere Zahlungsart wählen.

Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht blenden

Das neueste Windows oder Office für 20 oder 50 Euro? Vergessen Sie das! Seien Sie skeptisch und realistisch. Für diese Preise lässt sich nicht erwarten, ein Produkt zu erhalten, das aus seriösen Quellen stammt und einwandfreie Lizenzierung erlaubt. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, vermeiden Sie schon die häufigsten Fallen beim Software-Kauf.

EuGH: Verkauf von Sicherungskopien ohne Original illegal

In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof schon Anfang Juli 2012, dass der Verkauf gebrauchter Software grundsätzlich legal sei. Eine Bedingung ist unter anderem, dass der Verkäufer vor der Veräußerung der Software gewährleisten muss, dass etwaige Sicherungskopien vernichtet worden sind.

Sicherungskopien dürfen nur mit Original-Datenträger verkauft werden

Laut dem am Mittwoch, 12. Oktober 2016, veröffentlichten Urteil (Az. C-166/15) ist der Verkauf von Lizenzschlüsseln in Kombination mit selbstgebrannten Sicherungskopien nur dann gestattet, wenn auch der Original-Datenträger mitverkauft wird. Ist der Original-Datenträger verlorengegangen oder defekt, darf der Lizenzschlüssel aber weiterverwendet werden – allerdings darf dann die Sicherungskopie nicht mitverkauft werden.

Weiterverkauf von Sicherungskopien ist Verstoß gegen Urheberrecht

In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass der Weiterverkauf einer Sicherungskopie einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht des Herstellers darstelle. Zwar dürfen Sicherungskopien vom Besitzer angelegt werden um die Weiternutzung der Software zu gewährleisten, für den Weiterverkauf ist das aber untersagt.

Letten verkaufen tausende Sicherheitskopien online

Das Gerichtsverfahren wurde eingeleitet, da eine lettische Online-Plattform in den 2000er Jahren tausende Sicherungskopien von Microsoft-Software veräußert hatte. Microsoft forderte daraufhin wegen Urheberrechtsverstößen einen Schadensersatz in Höhe von 265.514 Euro. Die Betreiber der Plattform waren im Jahr 2012 verurteilt worden, klagten sich aber bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser bestätigte die Unrechtmäßigkeit der Vorgehensweise erneut. Software, die um die Jahrtausendwende auf den Markt kam, wurde überwiegend mit Datenträger ausgeliefert. Aktuelle Microsoft-Software, unter anderem die Office-Pakete (ab Version 2007: MLK, 2010: PKC und 2013/2016: „Medialess“) wird ohne Datenträger ausgeliefert (bis auf wenige Ausnahmen bei OEM-Partnern). Für solche Software hat das Urteil also keinen Aktualitätsbezug.

Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler verkaufen nur Original-Datenträger

Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler verkaufen ausschließlich Ware, die dem ursprünglichen Auslieferungszustand entspricht. Achten Sie also beim Kauf von Gebrauchtsoftware darauf, dass die Ware mit dem ursprünglichen Auslieferungszustand identisch ist. War ursprünglich ein Datenträger im Lieferumfang enthalten, wird dieser auch durch den Gebrauchtsoftware-Händler verschickt. Gleiches gilt für die Umverpackung und vorhandenes Begleitmaterial (Broschüren, Lizenzschlüssel, Echtheitszertifikat, etc.). Bei neuerer Microsoft-Office-Software, die ab 2007 ausgeliefert wurde, liegt meist kein Datenträger bei. Die Software wird je nach Version als „MLK“, „PKC“- oder „Medialess“ bezeichnet, der Kunde muss hier die Installationsdateien von der Microsoft-Webseite herunterladen. Bei einem bloßen Versand von „gebrauchten“ ESD-Lizenzen per E-Mail, ist besondere Vorsicht geboten: hier kommt es nach EuGH/ BGH darauf an, im Prüfungsfall den (schriftlichen) Nachweis erbringen zu können, dass diese beim Ersterwerber gelöscht wurden, sie wirklich zum gleichen Zeitpunkt nur bei genau einem Lizenznehmer genutzt werden und dass es sich nicht um Mietlizenzen handelt! Auch Sicherungskopien plus Lizenzschlüssel werden nicht verschickt. Da Sicherungskopien laut EuGH-Urteil ohnehin nur mit Original-Datenträger verkauft werden dürfen, wird es in der Praxis wohl selten vorkommen, dass eine Kombination von Original-Datenträger, Sicherungskopie und Lizenzschlüssel verschickt wird. Sollte also eine zusätzliche Sicherungskopie gewünscht sein und kann diese nicht selbst erstellt werden, muss beim Verkäufer angefragt werden, ob dieser diesen Service leisten kann.

Die komplette Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union finden Sie hier.