Windows 10: Aktivierung jetzt mit Produktschlüsseln älterer Windows-Versionen möglich

Windows 10: Neuer Aktivierungsprozess
Windows 10: Neuer Aktivierungsprozess

Microsoft vereinfacht den Aktivierungsprozess bei Windows 10. Bisher war es ausschließlich mit bereits installiertem Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 möglich, das kostenfreie Update auf Windows 10 innerhalb eines Jahres nach Release durchzuführen. Für User, die ein System neu aufsetzen wollten, ein umständliches Verfahren. Denn um eine Aktualisierung auf Windows 10 vorzunehmen, musste zuvor auch die Installation des anderen Betriebssystems vorgenommen werden. Ein direktes Installieren von Windows 10 durch Eingabe eines Produktschlüssels von Windows 7, 8 oder 8.1 war bislang nicht möglich.

Vereinfachte Aktualisierung auf Windows 10 – allerdings nicht für alle Systeme

Mit dem Windows 10 Insider-Build 10565 wurde eine Änderung des Aktivierungsprozesses vorgenommen. Hier wird nicht mehr eine Installation einer älteren Version vor der eigentlichen Windows 10-Installation vorausgesetzt, um die Aktualisierung durchzuführen. Windows 10 kann jetzt durch die Eingabe eines Produktschlüssels von Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 direkt installiert werden. Allerdings nur unter der Bedingung, dass das entsprechende Betriebssystem irgendwann zuvor bereits auf dem Computer installiert war. Für Nutzer, die ein neues System mit Windows 10 ausrüsten wollen und eine upgradefähige Lizenz einer Vorgänger-Edition besitzen, ändert sich de facto also nichts. Die Änderung ist noch nicht per Update ausgeliefert, sondern bisher lediglich Bestandteil von Windows 10 Build 10565, das im Rahmen des Insider-Programms genutzt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wann die Änderung für alle Windows 10-Nutzer in Kraft tritt.

Microsoft Office 2016 für Mac: Abstürze unter Mac OS X 10.11 „El Capitan“

Bild: Microsoft Office for Mac 2011 University | © 2ndsoft GmbH
Bild: Microsoft Office for Mac 2011 University | © 2ndsoft GmbH

Anfang Oktober 2015 hat Mac OS X das Update auf Version 10.11 („El Capitan“) erhalten. Auch Microsofts Büro-Software Office 2016 ist noch nicht lange auf dem Markt, die Software wurde Mitte Juli vorgestellt. Jetzt häufen sich Berichte von Nutzern, dass es Stabilitätsprobleme bei Office 2016 für Mac gibt, wenn die Anwendung unter Mac OS X 10.11 genutzt wird. Die Probleme betreffen insbesondere das Textverarbeitungsprogramm Word, das Tabellenkalkulationsprogramm Excel und Outlook. Vor allem scheint Outlook Probleme zu bereiten: Die Anwendung stürzt am häufigsten ab. Sind mehrere Office-Apps gleichzeitig geöffnet, stürzen nicht selten alle ab. Außerdem treten Abstürze vermehrt auf, wenn der Computer aus dem Ruhezustand aufwacht. Als Notlösung wird empfohlen, lediglich eine Office-Anwendung gleichzeitig zu nutzen.

Auch Microsoft Office 2011 für Mac bei Nutzung von Mac OS X 10.11 betroffen

Auch bei Microsoft Office 2011 für Mac kommt es zu Problemen mit Outlook bis Version 14.5.5 bei Nutzung von Mac OS X 10.11. Microsoft empfiehlt, vorerst mit Office 2011 für Mac unter Mac OS X 10.10 („Yosemite“) zu arbeiten. Nachtrag: Mittlerweile wurden die Probleme mit Office 2011 für Mac durch ein Update behoben. Die 2ndsoft GmbH bietet Office 2011 für Mac zum günstigen Preis als geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware an. Die Abstürze sollen nach bisherigen Erkenntnissen immer dann auftreten, wenn der E-Mail-Client die Synchronisation mit einem Server aufnimmt.

Microsoft reagiert mit Update, trotzdem nicht alle Probleme behoben

Microsoft hat auch ein Update für Office 2016 für Mac bereitgestellt, dieses scheint aber nicht alle Probleme unter Mac OS X 10.11 zu beheben. Noch immer berichten Nutzer von Abstürzen. Die Office-Probleme scheinen nur die aktuelle OS X-Version zu betreffen, bei anderen Versionen treten keine Probleme auf. Es ist daher empfehlenswert, mit einem Update auf Mac OS X 10.11 zu warten, soll Microsoft Office 2016 für Mac genutzt werden. Nicht nur Office hat unter der neuen Mac OS X-Version mit Problemen zu kämpfen. Andere Hersteller empfehlen, mit dem Update zu warten, darunter Native Instruments und Steinberg, die Audio-Software und Audio-Hardware vertreiben, sowie die Plug-In-Hersteller iZotope und Arturia.

Entwarnung: Rätselhaftes Windows 7-Update ungefährlich

Bild: Das rätselhafte Windows 7-Update (Screenshot)
Bild: Das rätselhafte Windows 7-Update (Screenshot)

Ein rätselhaftes Update für Windows 7 hat kurze Zeit für Aufregung gesorgt und viele Nutzer verunsichert. Auffällig ist schon der kryptische Name des Patches: gYxseNjwafVPfgsoHnzLblmmAxZUiOnGcchqEAEwjyxwjUIfpXfJQcdLapTmFaqHGCFsdvpLarmPJLOZYMEILGNIPwNOgEazuBVJcyVjBRL – dieser machte viele Nutzer skeptisch. Schnell entstand die Behauptung, es handele sich um Schadsoftware, Microsoft und Windows Update seien einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Microsoft widersprach jedoch innerhalb weniger Stunden und gab Entwarnung.

Microsoft: Test-Update versehentlich veröffentlicht

Bei dem ausgelieferten Patch handelt es sich demnach um ein versehentlich veröffentlichtes Test-Update. Das erklärt neben dem kryptischen Titel auch den Buchstabensalat in der Beschreibung des Patches. Die 4,3 Megabyte große Datei war von Windows Update als wichtiges Update eingestuft worden und wurde automatisch installiert, wenn Nutzer die Option „Updates automatisch installieren“ gewählt hatten. Microsoft kündigte an, das Update werde in Kürze aus der Windows Update-Übersicht verschwinden. Die Installation des Patches scheint keine Auswirkungen gehabt zu haben. Microsoft gab aber nicht bekannt, welchen Zweck das Update ursprünglich haben sollte und welche Auswirkungen die Installation hat.

Windows 10: Microsoft äußert sich zu Datensammeleinstellungen

Bild: Windows 10 Datenschutz-Einstellungen (Screenshot)
Bild: Windows 10 Datenschutz-Einstellungen (Screenshot)

Rund zwei Monate ist Microsofts aktuelles Betriebssystem Windows 10 jetzt erhältlich. Mehr als 100 Millionen Neuinstallationen sind bisher vorgenommen worden, was nicht zuletzt darin begründet liegt, dass Nutzer von Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 innerhalb eines Jahres nach Release ein kostenloses Upgrade vornehmen dürfen. Nichtsdestotrotz gilt Windows 10 aufgrund seiner Leistungsfähigkeit, Benutzeroberfläche und einiger innovativer Features schon jetzt als erfolgreichstes und beliebtestes Microsoft-Betriebssystem seit Windows 7. Ein Kritikpunkt bereitet der Fachpresse und Nutzern allerdings Kopfzerbrechen: Windows 10 scheint eine Vielzahl an Daten zu erfassen. Deshalb hat sich jetzt Terry Myerson, Executive Vice President der Windows and Device Group, zu Wort gemeldet. In einem Statement geht er auf die Vorwürfe ein, Windows 10 sei eine Datenkrake, die zu viele Informationen über Nutzer sammle und entsprechen Einstellungen zum Datenschutz nur versteckt verfügbar mache.

Gesammelte Informationen sollen nur zur Verbesserung dienen

Laut Microsoft werden bei Windows 10 keine personenbezogenen Daten gespeichert. Außerdem sollen keine Daten erfasst werden, die Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben eines Nutzers zulassen. Alle gesammelten Informationen sollen dem Zweck dienen, Windows zu verbessern und die Weiterentwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die Daten dabei helfen, eine individuellere Nutzererfahrung zu ermöglichen. Zudem hob Myerson hervor, dass Nutzer ja ihre Privatsphäreeinstellungen anpassen könnten. Unkommentiert blieb aber die Tatsache, dass bei standardmäßigen Einstellungen verhältnismäßig viele Daten erfasst werden und dass der Datentransfer auch auf Wunsch des Nutzers hin nie komplett abgeschaltet werden kann. Für den Nutzer scheint es nicht transparent, welche Daten erfasst werden und was damit wirklich geschieht. Deshalb scheint es verständlich, dass Microsoft offenbar versucht, aufzuklären und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Ein kluger Schachzug, wenngleich auch nach dem Statement einige Fragen offen bleiben.

Datensammelei: Microsoft unterteilt Daten in drei verschiedene Kategorien

Die Daten, die Microsoft mit Hilfe von Windows 10 erfasst, werden in drei Kategorien unterteilt:

  • Sicherheits- und Zuverlässigkeitsdaten
  • Daten zur Personalisierung
  • Unangetastete Daten (Daten, die nicht gescannt werden)

Je nachdem, in welche Kategorie eine Anwendung oder Datei unterteilt wird, werden diese Daten verschiedenartig – oder überhaupt nicht – analysiert oder genutzt. In die Kategorie Sicherheits- und Zuverlässigkeitsdaten fallen die anonyme Gerätekennung, die Geräteart sowie Absturzmeldungen. Diese erhobenen Daten sollen dabei helfen, dass das Betriebssystem zuverlässig läuft. Auch ist denkbar, dass diese Daten anonymisiert dazu genutzt werden, um Windows auch in Zukunft noch stabiler und sicherer zu machen. Die Daten zur Personalisierung werden erfasst, damit Windows 10 vom Nutzer „lernen“ und dadurch das Nutzererlebnis verbessern kann. Praktische Beispiele sind hier die Suchmaschine oder die Sprachassistentin Cortana. Microsoft stellte aber auch klar, dass es Daten gibt, die grundsätzlich unangetastet blieben. Diese unangetasteten Daten werden nicht analysiert und beispielsweise für personalisierte Werbung genutzt.

Daten werden nicht für Werbung genutzt und sollen lediglich Nutzererlebnis verbessern

Das klingt zunächst selbstverständlich, ist es in der Branche aber nicht. Schon seit geraumer Zeit gibt es Anwendungen und Dienste, die beispielsweise E-Mails, Browserinhalte und andere Kommunikationswege scannen und dadurch gezielt Werbung schalten. Diese Vorgehensweise schließt Microsoft kategorisch aus, im Vordergrund der Datenerhebung ständen stets Windows und das Nutzererlebnis. Insgesamt positiv, dass Microsoft Details zur Datenerhebung durch Windows 10 bekannt gibt und Stellung bezieht. Allerdings etwas spät, denn Windows 10 ist jetzt seit zwei Monaten erhältlich. Außerdem wurden nicht alle Fragen restlos geklärt.

Windows 10: Marktanteile steigen zögerlicher als erwartet

Windows 10: Marktanteile steigen zögerlicher als erwartet
Windows 10: Marktanteile steigen zögerlicher als erwartet

Laut aktuellen Zahlen von NetMarketShare, einem auf Marktanteile von Internettechnologien spezialisiertem Unternehmen, steigen die Marktanteile von Microsoft Windows 10 zögerlicher als erwartet. Die Statistiken werden erhoben, indem die genutzten Betriebssysteme von Besuchern zahlreicher Webseiten aufgezeichnet werden. Das lässt zwar keine exakten Rückschlüsse auf die Marktanteile zu, aber immerhin eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Situation.

Ende September: 6,63 Prozent der Nutzer verwenden Windows 10

Betrachtet man die Datensätze von NetMarketShare, die zum Monatswechsel Juli / August vorliegen, ist ein Marktanteil von 0,39 Prozent zu sehen. Das liegt darin begründet, dass es sich hierbei um Nutzer von Windows 10 handelt, die mit den Preview-Versionen gearbeitet haben. Nach dem Release von Windows 10 stieg der Marktanteil Ende August auf 5,21 Prozent an. Ende September betrug der Marktanteil dann 6,63 Prozent, das entspricht einem Wachstum von 1,42 Prozentpunkten innerhalb eines Monats.

Marktanteile: Windows 10 startet schwächer als Windows 7

Die Zahlen wirken überraschend, schließlich gibt es derzeit noch viele Nutzer von Windows 7 und Windows 8, die ein kostenloses Upgrade nutzen dürften. Betrachtet man den Marktanteil anderer Windows-Versionen nach Marktstart, fällt auf: Windows 10 hinkt hinterher. Windows 7 beispielsweise hatte laut WinFuture einen Marktanteil von 6,21 Prozent – und das einen Monat nach Veröffentlichung, nicht nach zwei Monaten – denn da waren es bereits 8,3 Prozentpunkte. Natürlich könnte der Veröffentlichungszeitpunkt damit zusammenhängen, denn Windows 7 wurde im Oktober veröffentlicht und profitierte dadurch durch das Weihnachtsgeschäft. Das Weihnachtsgeschäft verhilft dem Marktanteil eines Betriebssystems aber nicht automatisch zu guten Zahlen. Der beste Gegenbeweis ist hier Windows 8: Windows 8 wurde ebenfalls im Oktober veröffentlicht, erzielte aber lediglich 1,76 Prozent im ersten und 2,53 Prozent Marktanteil im zweiten Monat.

Gebrauchtsoftware als Upgrade-Grundlage für Windows XP- und Vista-Nutzer

Über die Gründe für den relativ geringen Marktanteil lässt sich nur spekulieren. Es scheint, als würden viele Nutzer, darunter auch Unternehmen (wenn diese Einzelplatz- und OEM-Lizenzen nutzen) noch mit dem kostenlosen Upgrade von Windows 7 und Windows 8 auf Windows 10 warten. Schließlich birgt ein Umstieg auf eine neue Windows-Version insbesondere zur Anfangsphase gewisse Risiken, insbesondere was Kompatibilität und Stabilität betrifft. Voraussichtlich im November wird ein großes Update verfügbar sein, das derzeit noch unter dem Codenamen „Threshold 2“ läuft. Vielleicht sind aber auch einfach überdurchschnittlich viele Nutzer mit ihrem aktuellen Betriebssystem zufrieden. Aber auch die nicht immer positive Berichterstattung der Medien, insbesondere zum Thema Datenschutzeinstellungen, kann ein Grund für Verunsicherung und Zögern mancher Nutzer sein. Letztendlich bleiben auch Zahlen abzuwarten, die aus anderen Quellen stammen. Übrigens: Bei Händlern wie der Aachener 2ndsoft GmbH gibt es günstige Upgrademöglichkeiten für Nutzer von Windows XP und Windows Vista, die gerne auf das aktuelle Windows 10 umsteigen wollen.

Gebrauchtsoftware: Günstiger Umstieg auf Windows 10 für Nutzer von Windows XP und Vista

Bild: Windows 8 Pro und Windows 8 | © 2ndsoft GmbH
Bild: Windows 8 Pro und Windows 8 | © 2ndsoft GmbH

Innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung von Windows 10, also bis zum 28. Juli 2016, bietet Microsoft Nutzern der Betriebssysteme Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 die Möglichkeit, ein kostenfreies Update auf das aktuelle Betriebssystem vorzunehmen. Allerdings bleibt Nutzern von Windows XP und Windows Vista diese Möglichkeit verwehrt. Mit einem einfachen – und legalen – Trick erhalten auch Sie eine kostengünstige Upgrademöglichkeit auf Microsoft Windows 10.

Ein Neukauf von Windows 10 ist durchaus kostspielig, der offizielle Herstellerpreis für Windows 10 Home liegt bei 135 Euro, für Windows 10 Pro sind sogar 279 Euro zu zahlen. Nutzer von Windows XP und Vista, denen das kostenfreie Update nicht angeboten wird, stehen also vor einem Problem. Durch den Kauf gebrauchter Software entsteht ein hohes Sparpotenzial gegenüber dem Neukauf von Windows 10. Empfehlung: Kaufen Sie eine Lizenz für Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 bei einem seriösen Händler – nach Installation besteht hier die Updatemöglichkeit bis zum 28. Juli 2016.

Lizenzen aus zweiter Hand: Bis zu 190 Euro Ersparnis gegenüber dem Herstellerpreis

Die 2ndsoft GmbH aus Aachen beispielsweise bietet gebrauchte Software an, Käufer profitieren hier von Originalware mit Echtheitszertifikat und einer rechtssicheren Lizenzübertragung. Die Software wird immer in dem Zustand geliefert, in dem sie ursprünglich vom Hersteller ausgeliefert wurde. Ein Beispiel: Mit einem Kauf von Windows 8 (Vollversion, gebraucht, 32-Bit, deutsch) ist eine Upgrademöglichkeit auf Windows 10 Home (32-Bit) für derzeit 74,90 Euro* (inkl. MwSt.) möglich, ein Upgrade auf Windows 10 Pro ist mit einer gebrauchten Lizenz von Windows 8 Professional (Update, 32- und 64-Bit, deutsch) bereits für derzeit 89,00 Euro* (inkl. MwSt.) möglich. Im Vergleich zum Herstellerpreis also eine Ersparnis von bis zu 190 Euro – bei absoluter Rechtssicherheit und einer transparenten Lizenzübertragung. Dabei ist zu beachten, dass weitere Installationsschritte erforderlich sind: Ein direktes Update von Windows 8 auf Windows 10 ist nur über die zwischenzeitliche (kostenlose) Installation von Windows 8.1 möglich.

Infobox: Welche Software benötige ich, um ein Upgrade auf die gewünschte Edition durchführen zu können?

Windows 7

von Edition auf Edition
Windows 7 Starter Windows 10 Home
Windows 7 Home Basic Windows 10 Home
Windows 7 Home Premium Windows 10 Home
Windows 7 Professional Windows 10 Pro
Windows 7 Ultimate Windows 10 Pro

Windows 8

von Edition auf Edition
Windows Phone 8.1 Windows 10 Mobile
Windows 8.1 Windows 10 Home
Windows 8.1 Pro Windows 10 Pro
Windows 8.1 Pro für Studenten Windows 10 Pro

Die Übersicht zeigt, welche Edition Nutzer bei einem Upgrade auf Windows 10 erhalten und welche Ausgangsversion bzw. Edition hierzu benötigt wird. Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen: Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1. Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgradeangebote für Windows 10 Enterprise.

*Preise zu Redaktionsschluss am 30. September 2015. In der Zwischenzeit können Preisänderungen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gebrauchtsoftware: Branche blickt in rosige Zukunft

Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH
               Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH

Marktforschungsinstitute schätzen das europäische Marktvolumen beim Handel mit Gebrauchtsoftware auf rund 8,8 Milliarden Euro – die Branche hat ihr Umsatzmaximum noch nicht erreicht, befindet sich im kontinuierlichen Wachstum. Aktuell bestätigen viele Händler, dass ein deutlicher Aufwind in der Branche zu verzeichnen sei. Immer mehr Unternehmen wählen Gebrauchtsoftware – sie ist bei seriösen Händlern absolut rechtssicher und bietet enormes Einsparpotenzial. Auch kann sich bewusst für ältere und bewährte Softwareversionen entschieden werden. Dass sich immer mehr Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheiden, liegt insbesondere an zwei Ursachen begründet: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2012 und die Tatsache, dass sich viele Unternehmen statt aktueller Softwareversionen oder Mietlizenzen aus logistischen und / oder aus finanziellen Gründen für die smarte Alternative Gebrauchtsoftware entscheiden.

Bewusstsein für Rechtssicherheit und Vorteile von Gebrauchtsoftware gestärkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 hat bei vielen Unternehmen für Aufklärung gesorgt. Grundsätzlich sei der Handel mit gebrauchter Software und Volumenlizenzen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es darin. Für viele Unternehmen, die bis dahin Zweifel an der Rechtssicherheit des Gebrauchtsoftwarehandels hegten, war das Urteil offenbar eine Art Startschuss zum Handeln. Durch das Urteil wurde bei vielen Unternehmen auch das Bewusstsein für die Alternative Gebrauchtsoftware geweckt, die zuvor nicht immer oder nur schwach wahrgenommen wurde. Viele Händler bestätigen eine Umsatzsteigerung seit Verkündung des EuGH-Urteils, von der die gesamte Branche langfristig profitieren dürfte.

Dirk Lynen, Geschäftsführer der auf Gebrauchtsoftware spezialisierten 2ndsoft GmbH:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Händlern und Endkunden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage, Gebrauchtsoftware kaufen und verkaufen zu können. Es ist begrüßenswert, dass ein solches Urteil gefallen ist.“

Kaufen statt Mieten – Gebrauchtsoftware attraktive Alternative zu Mietlizenzen

Viele große Softwarefirmen haben ihr Geschäftsmodell umstrukturiert, darunter beispielsweise Adobe und Microsoft. Das Augenmerk liegt jetzt verstärkt auf Mietlizenzen: Unternehmen kaufen Software hier nicht, sondern erhalten gegen Zahlung einer monatlichen bzw. jährlichen Gebühr die Nutzungsrechte an einer Anwendung. Cloud-Dienste mit automatischen Updates stehen hier im Vordergrund. Auch wenn Mietlizenzen in der Theorie verlockend klingen, sind sie in der Praxis für viele Unternehmen nachteilhaft. Denn mit automatischen Versionsupdates ist es oftmals nicht möglich, Vorgängerversionen zu nutzen. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Unternehmen auf eine bestimmte Softwareversion angewiesen ist oder ausgelieferte Updates fehlerbehaftet sind. Fehlerhafte Updates und Aktualisierungen, die genutzte Features maßgeblich ändern oder sogar entfernen, können Unternehmen vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hinzu kommt der Umstand, dass sehr viele Unternehmen Computer mit älteren Betriebssystemen nutzen, die von neuerer Software eventuell nicht mehr unterstützt werden. Im Laufe der Zeit ist das Mieten von Software auch dadurch teurer als der einmalige Kauf.

Woher beziehen seriöse Händler ihre Ware?

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler beziehen ihre Ware beispielsweise von Unternehmen, die auf neue Softwareversionen umgestiegen sind. Lizenzen können auch frei werden, wenn Unternehmen Stellen abbauen oder Insolvenz anmelden. Ein sehr geringer Teil stammt auch von privaten Verkäufern. Gebrauchtsoftwarehändler prüfen den Wareneingang und stellen sicher, dass es sich um Original-Software handelt, deren Lizenz auch übertragen werden kann und darf. Seriöse Anbieter werden Software ausschließlich im ursprünglichen Auslieferungszustand – also mit gesamtem Lieferumfang – anbieten. Bei Volumenlizenzen ist ein transparenter Lizenztransfer erforderlich, der durch den Händler geleitet wird.

Az.: I ZR 4/14 – 19.03.2015 – BGH

Az.: I ZR 4/14 – 19.03.2015 – BGH

Am 19. März 2015 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Weiterverkauf von Software mittels Produktschlüsseln dann gestattet sei, wenn der Vorerwerber seine Kopien dieses Programms unbrauchbar gemacht hat.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten zu ESD-Lizenzen per E-Mail

Immer wieder landen Angebote zu scheinbar sehr günstigen ESD-Lizenzen in den E-Mail-Postfächern von Händlern und Endkunden. Scheinbar unglaublich niedrige Preise für Microsoft Windows 7, Windows 8.1, Windows 10 oder Microsoft Office 2013 sorgen nicht selten dafür, dass eine gesunde Portion Misstrauen und Zweifel an einem Angebot ausgeblendet werden.

Hier ein Beispiel für eine entsprechende E-Mail, in der versucht wird, Kunden ungültige Lizenzcodes verschiedener Microsoft-Produkte zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zu verkaufen (Preise in Euro, netto):

Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.
Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.

In der E-Mail heißt es weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit unterbreite ich ihnen ein Angebot von unsere Windows ESD Produkte an.

Warum ESD-Versionen?

ESD Versionen (Electronic Software Distribution) bieten dem Käufer den enormen Vorteil die gleiche Software zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, Vertrieb sowie die Nutzung von ESD-Versionen vollkommen legal. Sprich, der Handel von ESD-Versionen auch ohne Bindung an Hardware ist rechtskräftig gestattet. Die Leistung und Handhabung der Betriebssysteme im vergleich zu Versionen aus dem Einzelhandel ist identisch, der einzige unterschied besteht in der Art des Mediums. Sie erhalten die im Lieferumfang beschriebenen Inhalte per Mail zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

Achten Sie bei E-Mails auf ein seriöses Auftreten des Händlers, fehlerhafte Rechtschreibung und Orthografie sind selten Kennzeichen eines professionellen Anbieters. Allerdings darf nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine fehlerfreie und seriös wirkende E-Mail einen Betrugsversuch ausschließt. Weitere Indikatoren zur Erkennung eines seriösen Händlers können individuelle und authentische Produktfotos, vertrauenswürdige Zertifikate, eine realistische Preisgestaltung sowie ein vollständiges Impressum sein. Auch hier muss aber erwähnt werden: Auch seriöse Händler verwenden mitunter Fotos standardmäßiger Produktverpackungen („box shots“), ein realistischer Preis schützt auch nicht vor Fälschungen. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ und achten Sie auf Unstimmigkeiten, etwa fehlerhafte Produktbezeichnungen, zweifelhafte Aussagen oder leere Versprechungen. Der Gesamteindruck muss stimmig sein, Zweifel am Anbieter dürfen nicht auftreten. Vor dem Kauf ist eine Recherche sinnvoll, um detaillierte Informationen zum Anbieter und entsprechende Kundenrezensionen zu finden.

Wichtig: Seien Sie bei solchen Angeboten skeptisch. Kaufen Sie ESD-Lizenzen nur bei Microsoft oder qualifizierten Fachhändlern. Eine gute Alternative ist gebrauchte Software von seriösen Händlern, hier kann Software inklusive physischer Installationsmedien und Echtheitszertifikat (CoA) zum guten Preis erworben werden.

Was ist eine ESD-Lizenz eigentlich?

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Lizenzcode via E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt zu aktivieren. Beim Kauf einer ESD-Version verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, das vor Softwarefälschungen schützt.

Wie gehen unseriöse Händler vor? Worauf sollte ich achten?

Am Markt sind einige unseriöse Händler vorzufinden, die die Unwissenheit oder Gutgläubigkeit einiger Kunden auszunutzen versuchen und ESD-Versionen vertreiben, für die keine gültige Lizenz vorliegt. Durch extrem niedrige Preise, scheinbare Sicherheiten und das Versprechen eines schnellen Versands des Lizenzcodes gehen solche Händler auf Kundenfang. Nicht aufgepasst, erhalten Kunden einen Lizenzcode, der nicht mit einer gültigen Lizenz verbunden ist. Die Betrüger bieten Lizenzcodes an, die bereits mehrfach aktiviert wurden – vor allem bei älteren Produkten, etwa Microsoft Office 2010. Weitere Methoden sind der Verkauf von Firmenkeys, die sich mehrfach aktivieren lassen, aber nur für einen großen gewerblichen Lizenznehmer herausgegeben wurden und illegal entwendet wurden (auch bei aktuellen Produkten möglich) sowie von Keygeneratoren („Keygens“) errechnete Lizenzcodes.

In den seltensten Fällen wird der Code beim Kunden nicht akzeptiert, üblicherweise wird der Lizenzcode zunächst angenommen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Sperrung seitens Microsoft vorgenommen. In beiden Fällen bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen oder muss gerichtliche Schritte gegen den „Händler“ einleiten, was schwierig und langwierig werden kann, denn meist sind die einschlägigen Händler nur kurz auf dem Markt und beim Auftreten der Probleme schon längst abgetaucht.

Checkliste: Was kann ich tun, um nicht auf ESD-Betrug hereinzufallen?

– Seinen Sie skeptisch, wenn Lizenzen zu extrem niedrigen Preise angeboten werden.

– Physische Installationsmedien bieten einen Mehrwert, können unkompliziert weiterverkauft werden und weisen zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf, etwa ein Echtheitszertifikat.

– Alternative Gebrauchtsoftware: Gebrauchte Software von seriösen Händlern ist ebenfalls günstig, bietet aber einen umfangreichen Lieferumfang sowie physische Installationsmedien und ein Echtheitszertifikat. Vorteil: Auch wenn der Hersteller den Download eines Tages (z.B. nach Erscheinen der Nachfolgeversion) abschaltet, können Sie mit dem erworbenen Datenträger jederzeit wieder eine Neuinstallation (z.B. nach einem Systemabsturz) vornehmen.

– Muss es eine ESD-Version sein, bei Microsoft oder einem zertifizierten Händler kaufen. Im Vergleich zum Kauf physischer Installationsmedien ist zwar der Kaufpreis unbedeutend geringer, allerdings erhält man auch ein weniger wertvolles Produkt. Schließlich werden seriöse Gebrauchtsoftwarehändler keine ESD-Lizenzcodes ankaufen, da es schwierig sicherzustellen ist, ob der Key echt ist und nicht schon mehrfach verkauft wurde. Deshalb ist es vorteilhaft, nach Möglichkeit keine ESD-Keys zu erwerben, solange es Alternativen gibt.

AutoCAD: Nutzung früherer Versionen erfordert kostenpflichtigen Servicevertrag

Autodesk Product Design Suite | Bild: gebrauchtesoftware.de
Autodesk Product Design Suite | Bild: gebrauchtesoftware.de

AutoCAD ist mit mehr als drei Millionen verkauften Lizenzen die weltweit meistgenutzte CAD-Software. Nach dem Kauf einer Software kann diese bei neu erscheinenden Versionen kostenpflichtig aktualisiert werden. So wird AutoCAD 2014 beispielsweise per Update auf AutoCAD 2015 aktualisiert. Stellt ein User nach der Aktualisierung fest, dass die Software nicht zufriedenstellend genutzt werden kann – sei es durch Hardwareinkompatibilität, softwareseitige Fehler oder entfernte Produktfeatures – bleibt als einzige Alternative die Nutzung einer anderen Version. Im Falle des Beispiels wäre die Installation der bereits gekauften Version von AutoCAD 2014 naheliegend und auch kein Problem, könnte man meinen. Ein Detail in den Vertragsbestimmungen allerdings dürfte viele User aber überraschen. Denn hier heißt es:

Berechtigung zur Nutzung früherer Versionen

Mit einem Servicevertrag (Subscription) sind Sie berechtigt, auch nach Installation eines Upgrades weiterhin mit der früheren Software-Version zu arbeiten. Dieses Recht ist allein Subscription-Kunden vorbehalten.

Ein entsprechendes Kundenanschreiben von Autodesk liegt uns vor.

Autodesk Kundenanschreiben
Autodesk Kundenanschreiben

Servicevertrag kostet jährlich bis zu 2.960 Euro

Das bedeutet in der Praxis, dass bei Nutzung der älteren AutoCAD-Version nach einem Update auf die neuere Version ein Servicevertrag zwingend erforderlich ist, um die alte, bereits gekaufte Version weiter nutzen zu dürfen. Dieser geht mit jährlichen Kosten einher. Ein Servicevertrag kostet jährlich für AutoCAD Design Suite Standard 2.240 Euro (oder mtl. 280 Euro), für AutoCAD Design Suite Premium sind es 2.560 Euro (oder mtl. 320 Euro), bei der AutoCAD Design Suite Ultimate 2.960 Euro (oder mtl. 370 Euro). Bei Product Design Suite Premium (s. Bild) sind es 2.600 Euro jährlich (oder mtl. 325 Euro). Hier eine vollständige Übersicht der eigenständigen Lizenzen und Serviceverträge von Autodesk. Dieser Umstand erscheint insbesondere dann suspekt, wenn man bedenkt, dass die Vorgängerversion gekauft wurde und zum Betrieb nicht zwangsläufig ein Servicevertrag erforderlich ist. Die Subscription ist lediglich als Aufwertung zu verstehen, bietet sie doch eine kontinuierliche Softwarepflege in Form von aktuellen Tools und Updates, flexible Lizenzoptionen, einem erweiterten technischer Support und zusätzliche Software- und Cloud-Services. Autodesk-User, werden vom Hersteller im Fall der Fälle auf die Vertragsbestimmungen hingewiesen und vor die Qual der Wahl gestellt: Ältere, bereits gekaufte Version nutzen und Servicevertrag in Anspruch nehmen oder die aktuelle Softwareversion nutzen – und damit mitunter auf persönliche Präferenzen verzichten.

Installation der 30-tägigen Testversion vor Upgrade empfehlenswert

Um zu vermeiden, dass das die geschilderte Situation eintrifft, empfiehlt sich vor dem Upgrade also immer die Installation einer Testversion, bei der die Software kostenlos, ohne Einschränkungen und für 30 Tage genutzt werden kann.