Microsoft hat sich verpflichtet, für Windows 7 mindestens
zehn Jahre Produktsupport bereitzustellen. Der Support für Windows 7 endet am
14. Januar 2020. Daran hat sich für Privatanwender*innen auch nichts geändert.
Unternehmen jedoch dürfte die Nachricht freuen, dass die erweiterten
Sicherheitsaktualisierungen („Extended Security Updates“, kurz ESU) länger als
ursprünglich geplant ausgeliefert werden. Die Aktualisierungen werden
Unternehmen jeder Größe bereitgestellt und sind nach wie vor kostenpflichtig.
Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen
Bisher war Windows 7 ESU nur für Windows 7 Professional und Windows 7 Enterprise im Rahmen der Volumenlizenzierung verfügbar. Microsoft begründet die Fristverlängerung damit, dass der Konzern dem Umstand Rechnung tragen wolle, dass sich jedes Unternehmen an einem anderen Punkt im Aktualisierungsprozess befinde. Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen. Schließlich kann dieser Vorgang je nach Unternehmen mehr oder weniger Vorbereitungszeit erfordern.
Was geschieht nach dem Fristablauf?
Die aktuelle Situation lässt Erinnerungen an Windows XP
aufkommen: Hier wurden Nutzer*innen dazu aufgerufen, zum Ablauf des erweiterten
Supports auf Windows 7 zu aktualisieren. Schließlich sollten nach Ablauf des
erweiterten Supports zum 8. April 2014 keine Sicherheitsupdates verteilt
werden. Mitte Juni 2017 wurde allerdings noch ein kritisches Sicherheitsupdate
ausgeliefert, nämlich die Aktualisierung „KB4025687“. Zwar stellt dieses
Vorgehen eine Ausnahme dar, aber Nutzer*innen können bei kritischen Bedrohungen
auch Jahre nach Ablauf des Support-Zeitraums auf die Hilfe Microsofts hoffen.
Extended Security Updates (ESU) ab Dezember 2019 erhältlich
Unternehmen, die die Extended Security Updates (ESU)
erwerben wollen und damit für eine längere Zeit von Sicherheitsupdates
profitieren möchten, können dies ab dem 1. Dezember 2019 über das CSP-Programm
(„Cloud Solution Provider“) tun. Ende Januar 2023 werden dann aber auch für
diese Unternehmen die erweiterten Sicherheitsupdates für Windows 7 eingestellt.
Funktionale Updates gibt es für dieses Betriebssystem ohnehin seit dem 13.
Januar 2015 nicht mehr.
Windows 10 1909 hat zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht, die wichtigsten listet Microsoft hier auf. Einige Änderungen haben es aber nicht in die Patchnotizen geschafft und wurden von der Community entdeckt. So auch eine Änderung beim Einrichtungsprozess: In der US-Version von Windows 10 Home steht zunächst nur die Anmeldung per Microsoft-Konto zur Auswahl. Die bisher ebenfalls aufgelistete Möglichkeit, ein Offlinekonto zu erstellen, ist verschwunden. Zuerst hatte Microsoft-Experte Paul Thurott in seinem Blog über das Verschwinden der Option berichtet.
Verschwinden der Option „Offlinekonto“ bereits während der Testphase von Windows 10 1909 aufgefallen
Dass die Option, ein Offlinekonto zu erstellen, fehlt, ist Community-Mitgliedern bereits in der Testphase von Windows 10 1909 aufgefallen. Damals sorgte ein mittlerweile gelöschter Beitrag eines Reddit-Users für Aufsehen. Die Vermutung ließ sich zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht bestätigen, da nur ausgewählte Windows-Insider betroffen waren. Die Vermutung lag aber nahe, dass Microsoft diesen Schritt bald flächendeckend einführen könnte. Schließlich entwickelt sich Windows 10 mit jeder Aktualisierung mehr und mehr zum „Online-Betriebssystem“. Das zeigt unter anderem die sich ausweitende Integration von onlinebasierten Diensten sowie automatischen „Zwangsupdates“. Wer beispielsweise auch nach dem 12. November 2019 von Sicherheitsupdates für Windows 10 profitieren möchte, muss auf eine neuere Version aktualisieren – das im April 2018 veröffentlichte Windows 10 1803 wird beispielsweise nicht mehr unterstützt.
User können Online-Zwang bei der Installation mit „Trick“ umgehen
Um den Zwang zum Anlegen eines Online-Kontos zu umgehen, ist es ausreichend, während der Einrichtung von Windows 10 die Internetverbindung zu trennen. Dadurch wird der Einrichtungsprozess automatisch umgestellt, die Installation mit einem lokalen Nutzerkonto ist wieder möglich.
Fazit:
Nach unserer Einschätzung versucht Microsoft in der US-Version von Windows 10 Home, Grenzen auszuloten und letztendlich auch mehr Nutzer*innen zu einem Umstieg auf ein Online-Konto zu bewegen. Noch hat Microsoft keine Änderungen an den deutschen Windows-Versionen vorgenommen. In Zukunft ist ein solcher Schritt jedoch nicht auszuschließen. Allerdings muss Microsoft mit einem Aufschrei innerhalb der Community rechnen, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass ein Online-Konto in absehbarer Zeit zur unabdingbaren Pflicht wird.
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Greg Taylor, Direktor für Produktmarketing – Exchange Server / Online bei Microsoft, hat in einem TechBlog-Beitrag bekanntgegeben, dass der erweiterte Supportzeitraum für die Groupware- und E-Mail-Transport-Server-Software Exchange Server 2010 verlängert wird. Unternehmen soll so die Möglichkeit gegeben werden, einen Umstieg auf eine Nachfolgeversion planen und durchführen zu können.
Erweiterter Support für Exchange Server 2010 bis Oktober 2020
Ursprünglich sollte der erweiterte Support für Exchange Server 2010 am 14. Januar 2020 enden, nach einer Untersuchung des Bereitstellungsstatus einer großen Anzahl von Exchange-Kunden ist nun ist der 13. Oktober 2020 festgelegt. Unternehmen sollen mehr Zeit für den Abschluss ihrer Migrationen erhalten.
Was passiert nach Fristablauf mit Exchange Server 2010?
Nach dem 13. Oktober 2020 bietet Microsoft keinen technischen Support mehr für möglicherweise auftretende Probleme an, darunter Fehlerkorrekturen für entdeckte Probleme, die sich auf die Stabilität und Benutzerfreundlichkeit des Servers auswirken können sowie Sicherheitskorrekturen für entdeckte Sicherheitsanfälligkeiten und Sicherheitsverletzungen. Die Installation von Microsoft Exchange Server 2010 wird sich nach wie vor ausführen lassen. Microsoft rät ausdrücklich zur Migration und verweist dabei natürlich auch auf die Cloud-Dienste Exchange Online und Office 365.
Kaufversionen von Microsoft Exchange Server als wirtschaftliche Alternative zu Exchange Online und Office 365
Nutzer/-innen, die monatliche Gebühren, Dateiablage auf externen Cloud-Servern und Updatezwang verhindern wollen, sind mit einer aktuelleren Kaufversion von Microsoft Exchange gut beraten. Natürlich bietet die Aachener 2ndsoft GmbH ein breit gefächertes Produktportfolio, welches auch diverse Versionen und Editionen von Exchange Server umfasst. Profitieren Sie von wirtschaftlichen Kaufversionen und unabhängigem Arbeiten und entscheiden Sie sich für rechtssichere Neuware oder Gebrauchtsoftware, darunter:
Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.
Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt
Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.
Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.
Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal
Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile) oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.
Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?
Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).
EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website
Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.
Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse
Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.
Viele offene Fragen
Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:
Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?
Wir werden den Fall weiterhin
beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.
Die 2ndsoft GmbH wird im Mai 2020 stolze 25 Jahre alt und bietet Neu- und Gebrauchtsoftware aus den Bereichen Betriebssysteme, Büro-Software, CAD- und CAM-Software, Entwicklersysteme, Multimedia, Server sowie Utilities und Tools an. Auch Microsoft Office war von Anfang an dabei und wurde erfolgreich gehandelt. Jetzt feiert Microsoft das dreißigjährige Bestehen der Bürosoftware-Pakete. Damals bestand Microsoft Office aus Word, Excel und PowerPoint, wurde auf 3,5-Zoll-Diskette und CD-ROM angeboten. Die Software erschien zuerst für Apple-Geräte, ein Jahr später auch für Windows-Rechner. Microsoft Office veränderte die Arbeitswelt und hat seit der Erstveröffentlichung eine rasante Entwicklung hinter sich. Immer mehr Produkte wurden in die Office-Familie eingegliedert. Später folgte der Umzug in die Cloud, welche bei vielen Nutzer-/innen noch immer auf Skepsis trifft – kein Wunder also, dass Microsoft auch mit Office 2019 die Entscheidung für oder gegen die Cloud – noch – dem Anwender überlässt.
Die einzelnen Office-Programme Word, Excel und PowerPoint gab es jeweils schon zuvor, in den Office-Paketen wurden diese aber erstmalig gemeinsam ausgeliefert. Viele Unternehmen profitieren von Microsofts Werkzeugen für die Erstellung von Texten, Tabellen und Präsentationen aus einer Hand. In kaum einem Büro fehlt Office, was immer wieder Wettbewerbshüter auf den Plan rief; Microsoft nutze seine Vormachtstellung aus, hieß es häufig.
User genervt von „Clippy“ und Cloud
Erinnern Sie sich noch an „Clippy“? Die sprechende
Büroklammer, die im Deutschen Karl Klammer getauft wurde, gab Office-Usern mehr
oder weniger hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Bürosoftware. Obwohl
„Clippy“ mehrfach von Microsoft überarbeitet hinsichtlich Optik und
Funktionalität wurde, entschied sich der Konzern dazu, den Helfer im Jahr 2008
einzustellen.
Deutlich nützlicher, aber für viele User genauso nervig,
sind die Cloud-Dienste der letzten Jahre. Datenschutztechnisch oft problematisch,
scheint es immer schwerer, Cloud-Diensten bei Microsoft Office zu entgehen.
Allerdings hat Microsoft die Kritik von Usern und Datenschützern vernommen,
welche fordern, dass weiterhin eine Wahl bestehen müsse, was in die Cloud
gehört. Deshalb hat Microsoft auch bei Office 2019 nicht den Schritt gewagt,
komplett in die Cloud zu ziehen. Mutmaßlich ist die Angst noch zu groß,
hierdurch viele Kunden verlieren zu können. Nicht jede Arbeitsumgebung
profitiert schließlich von Cloud-Diensten.
Wir dürfen gespannt sein, was Microsoft Office in Zukunft
bieten wird, welche Entwicklung die Bürosoftware-Sammlung nehmen wird und ob
wir in Zukunft alle in der Cloud arbeiten werden.
Alles Gute also, Office!
Übrigens: Auf der 2ndsoft-Übersichtsseite finden Sie wertvolle Informationen zu Microsoft Office. Wählen Sie einfach eine Office–Version aus und informieren Sie sich über Inhalt, Neuerungen und Editionsunterschiede.
Die 2ndsoft GmbH bietet ein breit gefächertes Angebotsportfolio, welches von Microsoft Office 4.x bis Office 2019 reicht. Entdecken Sie rechtssichere Gebrauchtsoftware und Neuware zu fairen Konditionen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.
Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus
2013 vor Gericht
Der beklagte eBay-Händler
verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den
Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose
Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download
und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler
erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft
jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf
Unterlassung und forderte Schadenersatz.
Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c
Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt
Bereits in den Vorinstanzen wurde
zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen
sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur
öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein
Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen,
dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum
Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des
öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die
Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle
des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.
Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende
Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern. Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.
Täter erbeutet etwa 6.500 Euro in Form von
iTunes-Geschenkkarten
Im aktuellen Fall wurde
ein Mann aus Hessen von einem Betrüger, der sich als Microsoft-Mitarbeiter
ausgab, angerufen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen gab bekannt, dass hierbei
ein Schaden in Höhe von etwa 6.500 Euro entstand. Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter sagte
dem Mann, dass dessen Rechner von einer Schadsoftware befallen sei. Würde der
Mann nicht handeln drohe der Computer abzustürzen. Der „Microsoft-Mitarbeiter“
gab vor, das Problem via Fernwartung – und natürlich gegen Bezahlung – lösen zu
wollen. Der Mann aus Bad Vilbel (etwa 10 Kilometer nördlich von Frankfurt am
Main) glaubte den Aussagen des Betrügers, gewährte diesem per Fernwartung
Zugriff auf seinen PC und zahlte für die „Dienste“ rund 6.500 Euro in Form von
iTunes-Geschenkkarten.
Polizei rät: Einfach auflegen
Fälle wie dieser sind
keine Seltenheit, immer wieder rufen Betrüger arglose Bürger an und behaupten,
dass per Fernwartung eine Reparatur vorgenommen werden müsse, damit der
Computer problemlos funktioniere. Dabei wird oftmals eine Fernwartungssoftware
benutzt, etwa TeamViewer, AnyDesk oder RemotePC. Ältere TeamViewer-Versionen
erlauben sogar volle Kontrolle über den PC, darunter Tastatur, Maus und
Bildschirm (kann schwarz geschaltet werden). Nach erfolgter
Verbindungsherstellung können die Angreifer Schadsoftware installieren,
sensible Daten ausspähen oder stehlen oder (vor Windows 10) das System mit
einem Startup-Passwort versehen (Syskey), um den Besitzer zu erpressen. Die
Experten für Internetprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden
empfehlen, misstrauisch zu sein, wenn ein Anrufer grundlos dazu auffordert,
Zugriff auf seinen eigenen Computer zu gestatten. Persönliche Informationen und
andere sensible Daten müssen unbedingt verschwiegen werden. Bei Spam-Anrufen
und unbekannten Nummern sollte sich außerdem nicht mit dem richtigen Namen
gemeldet werden, besser mit einem kurzen „Hallo?“ oder „Ja, bitte?“. So können
Anrufer nicht abgleichen, ob Datensätze in eventuell vorhandenen Anruflisten
korrekt sind. Auch sollte keine Antwort auf spezifische Fragen nach der
Anschrift, Bankverbindung oder bestimmten Verträgen gegeben werden. Ein
gesundes Maß an Misstrauen hilft und im Zweifel gilt: Einfach auslegen!
Wie das IT-Nachrichtenportal Golem berichtet, versuchen Betrüger momentan, mit dem Trick einer Rücküberweisung für einen Softwarekauf an Geld zu gelangen.
Dabei lässt die Firma JP Trading Enterprises derzeit Kunden abmahnen, welche bei diesem Händler über den Amazon-Marketplace Software erworben haben. Anwalt24.de berichtet, dass die Abmahnungen über die bayrische Rechtsanwaltskanzlei Juslegal verschickt werden.
Rechtssichere Office-Lizenzen für unter 2 Euro bleiben ein Traum
Gegenüber Golem berichtete ein Leser, dass der Betrag in Höhe von 1,89 Euro im April 2019 von Amazon zurücküberwiesen wurde – ohne Erklärung. Viele der Betroffenen erhielten am 23. Juli 2019 eine Inkasso-Abmahnung von Juslegal, die Zahlungsaufforderung über 85 Euro solle innerhalb von fünf Tagen beglichen werden – sonst würden rechtliche Schritte eingeleitet. Auch Kunden, die den Betrag von 1,89 Euro erneut überwiesen hatten, erhielten die Abmahnung. Für den Betrag von 1,89 Euro wurden unter anderem Microsoft Office-Lizenzen erworben – bei einem solch verlockenden Preis sollte man bereits skeptisch werden, um eine ordentliche Lizenz wird es sich wohl kaum handeln. Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag, warum es für unter zwei Euro keine rechtssicheren Lizenzen geben kann!
Schlechte Google-Bewertungen durch empörte User
Foto: Google-Bewertungen von JP Trading Enterprises UG am 3. August 2019.
Es ist unklar, ob die Abmahnungen das eigentliche Geschäftsmodell der Firma darstellen. Bei Google finden sich unter den Nutzerbewertungen der JP Trading Enterprises UG zahlreiche Bewertungen, die sich auf Rückbuchungen und Abmahnungen beziehen. Auch das Portal Abmahnungwastun.de berichtet, dass die Firma schon früher durch fragwürdige Geschäftspraktiken aufgefallen sei. Das Unternehmen soll Abmahnungen aufgrund fehlender Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen Abmahnungen in Höhe von rund 1.500 Euro an etwaige Konkurrenten verschickt haben.
Amazon ist informiert und rät Betroffenen, die Forderung zu ignorieren
Amazon ist dieser Fall bekannt,
es wird Betroffenen empfohlen, nichts zu unternehmen. „Wir überprüfen den
Sachverhalt, bitte keinen Zahlungsaufforderungen von dieser Firma nachgehen,
das macht diese Firma bei einigen unserer Kunden“, heißt es. Wichtig auch: Im
Grunde müssen auch bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace die Zahlungen über
Amazon abgewickelt werden – also niemals nach einer Aufforderung eines Händlers
an abweichende Empfänger manuell überweisen.
Möglicherweise hat Microsoft erste Maßnahmen ergriffen, um sich den Maßnahmen gegen den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei unterzuordnen, welche die US-Regierung verhängt hat. Diesen Schluss lässt ein Tweet des russischen Journalisten Eldar Murtazin zu. Murtazin ist seit Jahrzehnten im Mobilfunkbereich aktiv und hat beste Verbindungen in die Industrie. In seinem Tweet heißt es:
„Man spricht seltsamerweise nicht über Microsoft und Huawei, dabei hat MS die Lizenzen widerrufen, Produkte und nun auch Notebooks kann man nicht mehr unter Windows aktivieren. Bei den Servern und Enterprise wird es ganz übel sein in den kommenden Monaten. Dann wird man aber Wege finden, wie man das umgehen kann.“
An der Börse sind derzeit keine Auswirkungen des
Handelskrieges erkennbar. Im Gegenteil: Im April konnte Microsoft
beeindruckende Zahlen präsentieren; neben einer Milliarde US-Dollar
Marktkapitalisierung vermeldete der US-Konzern 73 Prozent Wachstum bei der
Cloud-Computing-Plattform Azure, die Cloud-Sparte Intelligent Cloud wuchs um 22
Prozent.
Auswirkungen auf
Consumer- und Business-Segment noch unklar
Unklar ist, ob dies nur bei neuen Systemen der Fall ist, die
vom Handel an Endkunden verkauft werden oder ob auch bereits registrierte
Windows-Software auf Huawei-Geräten betroffen sein könnte. Microsoft hat die
Meldung bisher noch nicht kommentiert. Würde Microsoft bestätigen, dass das
Deaktivieren von mitgelieferter Software auf Huawei-Geräten wie etwa dem Huawei
MateBook X Pro unmöglich würde, wäre dies erneut ein harter Schlag gegen den
chinesischen Konzern. In der Praxis würden die bei Auslieferung vorhandenen
Windows-Lizenzen ungültig und es müsste mutmaßlich manuell nachlizenziert
werden, um Huawei-Geräte mit Windows zu versorgen.
Google hatte auf Druck der US-Regierung bereits Maßnahmen
ergriffen, die dazu führen, dass Geräte des Herstellers keine nötige
Zertifizierung für Google Play und andere Dienste des US-Konzerns erhalten. Google
hat sämtliche Geschäftsbeziehungen zu Huawei mit sofortiger Wirkung
eingestellt. Man sicherte der weltweiten Nummer 2 der größten Handyhersteller
(nach Samsung) jedoch Unterstützung im rechtlich zulässigen Rahmen zu.
Verkaufsstart des
Honor 20 Pro verschiebt sich, Einschränkungen bei Google-Apps
Durch das Beenden der Geschäftsbeziehungen verschiebt sich
unter anderem der Verkaufsstart des Flagship-Smartphones Honor 20 Pro, welches
unter dem Namen der Tochterfirma auf den Markt gebracht wird. Das mobile
Betriebssystem Android wird unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht und
darf zwar weiterhin auch von Huawei genutzt werden, allerdings muss in Zukunft
auf Google-Applikationen verzichtet werden, darunter GMail, YouTube, Chrome und
Google Play. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für andere Geräte, die noch
in den Lagern der Händler liegen und auf den Verkauf warten. Dank
Open-Source-Lizenz ist es Huawei auch möglich, selbstständig neue
Sicherheitsupdates zu veröffentlichen. Schon bevor Huawei auf der „schwarzen
Liste“ landete, lieferte der Konzern Android-Updates für den chinesischen Markt
aus – hier wird Google nämlich vom Staat blockiert. Für Unternehmenskunden
könnte es laut Murtazin in den nächsten Monaten besonders unangenehm werden, da
diese ihre im Enterprise-Kontext verwendeten PCs und Server nun nicht mehr wie
gedacht aktivieren könnten.
Huawei Deutschland
gibt Statement ab
Huawei Deutschland
hat mittlerweile ein Statement gegenüber Notebookcheck.com getätigt, darin
heißt es:
„Huawei hat weltweit bedeutende Beiträge zur
Entwicklung und zum Wachstum von Android geleistet. Wir haben als einer der
globalen Key-Partner von Android eng mit ihrer Open Source Plattform
gearbeitet, um ein Ecosystem zu entwickeln, von dem sowohl die Nutzer als auch
die Industrie profitieren. Huawei wird weiterhin Sicherheitsupdates und
Services für alle bestehenden Huawei und Honor Smartphones sowie Tablets zur
Verfügung stellen. Das betrifft verkaufte und
Das kürzlich bereitgestellte Windows-10-Update KB4494441 sollte eigentlich dazu dienen, Sicherheitslücken zu schließen. Erst in der vergangenen Woche hatten Sicherheitsforscher publik gemacht, dass die als „Zombieload“ bzw. MDS (Microarchitectural Data Sampling) bezeichneten Varianten von Spectre und Meltdown spekulative Seitenkanalangriffe ermöglichen. Microsoft hat mit der Verteilung des Updates schnell reagiert, allerdings berichten Nutzer vermehrt über Probleme.
Foto: Microsoft hat Informationen zum Update und zu bekannten Problemen und Fehlern bereitgestellt. Foto: Screenshot Gebrauchtesoftware.de
Keine
Panik bei Mehrfachinstallation des Updates
Die Aktualisierung verursacht offenbar eine Vielzahl unterschiedlicher Probleme und installiere sich unter Umständen mehrfach, heißt es. Durch die Mehrfachinstallation sollten sich Nutzer nicht verunsichern lassen; diese benötige zwar mehr Zeit und mehrere Neustarts, installiert das sicherheitsrelevante Update aber dennoch. Microsoft hat eine Support-Seite eingerichtet, die für diverse durch die Aktualisierung verursachte Probleme Lösungsansätze bietet.
Welche
Fehler sind bisher identifiziert?
Bisher sind einige Fehler
identifiziert, die im Zusammenhang mit dem Windows-10-Update KB4494441 stehen,
darunter:
Beim Versuch, ein
Dokument aus dem Microsoft-Browser Edge auszudrucken, kann es zu einer
Fehlermeldung kommen. Microsoft empfiehlt, einen anderen Browser zu nutzen –
etwa den Internet Explorer.
Probleme bei der
Umbenennung von CSV-Dateien, dies könne umgangen werden, indem man die Aktion
als Admin ausführt.
Defekter Update
Agent, derzeit noch keine Lösung
Probleme bei der
Einrichtung der Systemwiederherstellung, die zu einer Endlosschleife führen
können. Microsoft bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die
Zurücksetzung auf den gewünschten Systemzeitpunkt zu ermöglichen.
Microsoft betonte, dass an Lösungen
für diese und weitere Fehler gearbeitet werde – diese werden unter anderem über
die Support-Seite kommuniziert.
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