Windows 7: Erweiterte Sicherheitsaktualisierungen bis Januar 2023 verlängert

Microsoft hat sich verpflichtet, für Windows 7 mindestens zehn Jahre Produktsupport bereitzustellen. Der Support für Windows 7 endet am 14. Januar 2020. Daran hat sich für Privatanwender*innen auch nichts geändert. Unternehmen jedoch dürfte die Nachricht freuen, dass die erweiterten Sicherheitsaktualisierungen („Extended Security Updates“, kurz ESU) länger als ursprünglich geplant ausgeliefert werden. Die Aktualisierungen werden Unternehmen jeder Größe bereitgestellt und sind nach wie vor kostenpflichtig.

Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen

Bisher war Windows 7 ESU nur für Windows 7 Professional und Windows 7 Enterprise im Rahmen der Volumenlizenzierung verfügbar. Microsoft begründet die Fristverlängerung damit, dass der Konzern dem Umstand Rechnung tragen wolle, dass sich jedes Unternehmen an einem anderen Punkt im Aktualisierungsprozess befinde. Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen. Schließlich kann dieser Vorgang je nach Unternehmen mehr oder weniger Vorbereitungszeit erfordern.

Was geschieht nach dem Fristablauf?

Die aktuelle Situation lässt Erinnerungen an Windows XP aufkommen: Hier wurden Nutzer*innen dazu aufgerufen, zum Ablauf des erweiterten Supports auf Windows 7 zu aktualisieren. Schließlich sollten nach Ablauf des erweiterten Supports zum 8. April 2014 keine Sicherheitsupdates verteilt werden. Mitte Juni 2017 wurde allerdings noch ein kritisches Sicherheitsupdate ausgeliefert, nämlich die Aktualisierung „KB4025687“. Zwar stellt dieses Vorgehen eine Ausnahme dar, aber Nutzer*innen können bei kritischen Bedrohungen auch Jahre nach Ablauf des Support-Zeitraums auf die Hilfe Microsofts hoffen.

Extended Security Updates (ESU) ab Dezember 2019 erhältlich

Unternehmen, die die Extended Security Updates (ESU) erwerben wollen und damit für eine längere Zeit von Sicherheitsupdates profitieren möchten, können dies ab dem 1. Dezember 2019 über das CSP-Programm („Cloud Solution Provider“) tun. Ende Januar 2023 werden dann aber auch für diese Unternehmen die erweiterten Sicherheitsupdates für Windows 7 eingestellt. Funktionale Updates gibt es für dieses Betriebssystem ohnehin seit dem 13. Januar 2015 nicht mehr.

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Microsoft verlängert Support für Exchange Server 2010

Greg Taylor, Direktor für Produktmarketing – Exchange Server / Online bei Microsoft, hat  in einem TechBlog-Beitrag bekanntgegeben, dass der erweiterte Supportzeitraum für die Groupware- und E-Mail-Transport-Server-Software Exchange Server 2010 verlängert wird. Unternehmen soll so die Möglichkeit gegeben werden, einen Umstieg auf eine Nachfolgeversion planen und durchführen zu können.

Erweiterter Support für Exchange Server 2010 bis Oktober 2020

Ursprünglich sollte der erweiterte Support für Exchange Server 2010 am 14. Januar 2020 enden, nach einer Untersuchung des Bereitstellungsstatus einer großen Anzahl von Exchange-Kunden ist nun ist der 13. Oktober 2020 festgelegt. Unternehmen sollen mehr Zeit für den Abschluss ihrer Migrationen erhalten.  

Was passiert nach Fristablauf mit Exchange Server 2010?

Nach dem 13. Oktober 2020 bietet Microsoft keinen technischen Support mehr für möglicherweise auftretende Probleme an, darunter Fehlerkorrekturen für entdeckte Probleme, die sich auf die Stabilität und Benutzerfreundlichkeit des Servers auswirken können sowie Sicherheitskorrekturen für entdeckte Sicherheitsanfälligkeiten und Sicherheitsverletzungen. Die Installation von Microsoft Exchange Server 2010 wird sich nach wie vor ausführen lassen. Microsoft rät ausdrücklich zur Migration und verweist dabei natürlich auch auf die Cloud-Dienste Exchange Online und Office 365.

Kaufversionen von Microsoft Exchange Server als wirtschaftliche Alternative zu Exchange Online und Office 365

Nutzer/-innen, die monatliche Gebühren, Dateiablage auf externen Cloud-Servern und Updatezwang verhindern wollen, sind mit einer aktuelleren Kaufversion von Microsoft Exchange gut beraten. Natürlich bietet die Aachener 2ndsoft GmbH ein breit gefächertes Produktportfolio, welches auch diverse Versionen und Editionen von Exchange Server umfasst. Profitieren Sie von wirtschaftlichen Kaufversionen und unabhängigem Arbeiten und entscheiden Sie sich für rechtssichere Neuware oder Gebrauchtsoftware, darunter:

Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen Lizengo ein

Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft  jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum  es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.

Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt

Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.

Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln  des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.

E-Mail Software Angebot Betrug Kaley Microsoft Windows 10 Office 2016 Office 2019 Keys Produktschlüssel
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.

Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal

Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile)  oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.

Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).

Lizengo EDEKA Coupon Code Key Schlüssel Produktschlüssel Kassenbon Eingabe Aktivierung Download
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).

EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website

Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.

Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse

Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.

Viele offene Fragen

Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:

  • Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
  • Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
  • Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
  • Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach  Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
  • Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
  • Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?

Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

30 Jahre Bürosoftware: Jubiläum für Microsoft Office

Die 2ndsoft GmbH wird im Mai 2020 stolze 25 Jahre alt und bietet Neu- und Gebrauchtsoftware aus den Bereichen Betriebssysteme, Büro-Software, CAD- und CAM-Software, Entwicklersysteme, Multimedia, Server sowie Utilities und Tools an. Auch Microsoft Office war von Anfang an dabei und wurde erfolgreich gehandelt. Jetzt feiert Microsoft das dreißigjährige Bestehen der Bürosoftware-Pakete.  Damals bestand Microsoft Office aus Word, Excel und PowerPoint, wurde auf 3,5-Zoll-Diskette und CD-ROM angeboten. Die Software erschien zuerst für Apple-Geräte, ein Jahr später auch für Windows-Rechner. Microsoft Office veränderte die Arbeitswelt und hat seit der Erstveröffentlichung eine rasante Entwicklung hinter sich. Immer mehr Produkte wurden in die Office-Familie eingegliedert. Später folgte der Umzug in die Cloud, welche bei vielen Nutzer-/innen noch immer auf Skepsis trifft – kein Wunder also, dass Microsoft auch mit Office 2019 die Entscheidung für oder gegen die Cloud – noch – dem Anwender überlässt.

Die einzelnen Office-Programme Word, Excel und PowerPoint gab es jeweils schon zuvor, in den Office-Paketen wurden diese aber erstmalig gemeinsam ausgeliefert. Viele Unternehmen profitieren von Microsofts Werkzeugen für die Erstellung von Texten, Tabellen und Präsentationen aus einer Hand. In kaum einem Büro fehlt Office, was immer wieder Wettbewerbshüter auf den Plan rief; Microsoft nutze seine Vormachtstellung aus, hieß es häufig.

User genervt von „Clippy“ und Cloud

Erinnern Sie sich noch an „Clippy“? Die sprechende Büroklammer, die im Deutschen Karl Klammer getauft wurde, gab Office-Usern mehr oder weniger hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Bürosoftware. Obwohl „Clippy“ mehrfach von Microsoft überarbeitet hinsichtlich Optik und Funktionalität wurde, entschied sich der Konzern dazu, den Helfer im Jahr 2008 einzustellen.

Deutlich nützlicher, aber für viele User genauso nervig, sind die Cloud-Dienste der letzten Jahre. Datenschutztechnisch oft problematisch, scheint es immer schwerer, Cloud-Diensten bei Microsoft Office zu entgehen. Allerdings hat Microsoft die Kritik von Usern und Datenschützern vernommen, welche fordern, dass weiterhin eine Wahl bestehen müsse, was in die Cloud gehört. Deshalb hat Microsoft auch bei Office 2019 nicht den Schritt gewagt, komplett in die Cloud zu ziehen. Mutmaßlich ist die Angst noch zu groß, hierdurch viele Kunden verlieren zu können. Nicht jede Arbeitsumgebung profitiert schließlich von Cloud-Diensten.

Wir dürfen gespannt sein, was Microsoft Office in Zukunft bieten wird, welche Entwicklung die Bürosoftware-Sammlung nehmen wird und ob wir in Zukunft alle in der Cloud arbeiten werden.

Alles Gute also, Office!

Übrigens: Auf der 2ndsoft-Übersichtsseite finden Sie wertvolle Informationen zu Microsoft Office. Wählen Sie einfach eine OfficeVersion aus und informieren Sie sich über Inhalt, Neuerungen und Editionsunterschiede.

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Microsoft verbietet Downloadportale für Testversionen von Office und Co.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.

Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus 2013 vor Gericht

Der beklagte eBay-Händler verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf Unterlassung und forderte Schadenersatz.

Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt

Bereits in den Vorinstanzen wurde zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen, dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.

Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende

Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern.  Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.

Auf juris.bundesgerichtshof.de können Sie das gesamte Urteil als PDF beziehen.

Betrüger gibt sich als Microsoft-Mitarbeiter aus und ergaunert etwa 6.500 Euro durch Telefonanruf

Bild: Newsroom Microsoft Deutschland
© Foto: Newsroom Microsoft Deutschland

Immer wieder warnen Sicherheitsexperten vor vermeintlichen Microsoft-Mitarbeitern, die per Telefon oder E-Mail an Geld oder sensible Daten kommen wollen. Auch bei Gebrauchtesoftware.de haben wir bereits mehrfach darüber berichtet, so etwa in den Artikeln „Betrugsmasche am Telefon: Anrufer geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus“ und „Betrugsversuch am Telefon: Anrufer gibt sich als Windows- und Apple-Mitarbeiter aus“.

Täter erbeutet etwa 6.500 Euro in Form von iTunes-Geschenkkarten

Im aktuellen Fall wurde ein Mann aus Hessen von einem Betrüger, der sich als Microsoft-Mitarbeiter ausgab, angerufen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen gab bekannt, dass hierbei ein Schaden in Höhe von etwa 6.500 Euro entstand.  Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter sagte dem Mann, dass dessen Rechner von einer Schadsoftware befallen sei. Würde der Mann nicht handeln drohe der Computer abzustürzen. Der „Microsoft-Mitarbeiter“ gab vor, das Problem via Fernwartung – und natürlich gegen Bezahlung – lösen zu wollen. Der Mann aus Bad Vilbel (etwa 10 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main) glaubte den Aussagen des Betrügers, gewährte diesem per Fernwartung Zugriff auf seinen PC und zahlte für die „Dienste“ rund 6.500 Euro in Form von iTunes-Geschenkkarten.

Polizei rät: Einfach auflegen

Fälle wie dieser sind keine Seltenheit, immer wieder rufen Betrüger arglose Bürger an und behaupten, dass per Fernwartung eine Reparatur vorgenommen werden müsse, damit der Computer problemlos funktioniere. Dabei wird oftmals eine Fernwartungssoftware benutzt, etwa TeamViewer, AnyDesk oder RemotePC. Ältere TeamViewer-Versionen erlauben sogar volle Kontrolle über den PC, darunter Tastatur, Maus und Bildschirm (kann schwarz geschaltet werden). Nach erfolgter Verbindungsherstellung können die Angreifer Schadsoftware installieren, sensible Daten ausspähen oder stehlen oder (vor Windows 10) das System mit einem Startup-Passwort versehen (Syskey), um den Besitzer zu erpressen. Die Experten für Internetprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden empfehlen, misstrauisch zu sein, wenn ein Anrufer grundlos dazu auffordert, Zugriff auf seinen eigenen Computer zu gestatten. Persönliche Informationen und andere sensible Daten müssen unbedingt verschwiegen werden. Bei Spam-Anrufen und unbekannten Nummern sollte sich außerdem nicht mit dem richtigen Namen gemeldet werden, besser mit einem kurzen „Hallo?“ oder „Ja, bitte?“. So können Anrufer nicht abgleichen, ob Datensätze in eventuell vorhandenen Anruflisten korrekt sind. Auch sollte keine Antwort auf spezifische Fragen nach der Anschrift, Bankverbindung oder bestimmten Verträgen gegeben werden. Ein gesundes Maß an Misstrauen hilft und im Zweifel gilt: Einfach auslegen!

Microsoft Office für 1,89 Euro: Vorsicht vor Betrugsmasche bei Amazon!

Wie das IT-Nachrichtenportal Golem berichtet, versuchen Betrüger momentan, mit dem Trick einer Rücküberweisung für einen Softwarekauf an Geld zu gelangen.

Dabei lässt die Firma JP Trading Enterprises derzeit Kunden abmahnen, welche bei diesem Händler über den Amazon-Marketplace Software erworben haben. Anwalt24.de berichtet, dass die Abmahnungen über die bayrische Rechtsanwaltskanzlei Juslegal verschickt werden.

Rechtssichere Office-Lizenzen für unter 2 Euro bleiben ein Traum

Gegenüber Golem berichtete ein Leser, dass der Betrag in Höhe von 1,89 Euro im April 2019 von Amazon zurücküberwiesen wurde – ohne Erklärung. Viele der Betroffenen erhielten am 23. Juli 2019 eine Inkasso-Abmahnung von Juslegal, die Zahlungsaufforderung über 85 Euro solle innerhalb von fünf Tagen beglichen werden – sonst würden rechtliche Schritte eingeleitet. Auch Kunden, die den Betrag von 1,89 Euro erneut überwiesen hatten, erhielten die Abmahnung. Für den Betrag von 1,89 Euro wurden unter anderem Microsoft Office-Lizenzen erworben – bei einem solch verlockenden Preis sollte man bereits skeptisch werden, um eine ordentliche Lizenz wird es sich wohl kaum handeln. Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag, warum es für unter zwei Euro keine rechtssicheren Lizenzen geben kann!

Schlechte Google-Bewertungen durch empörte User

JP Trading Enterprises UG Bewertungen Rezensionen Erfahrungsberichte Google seriös
Foto: Google-Bewertungen von JP Trading Enterprises UG am 3. August 2019.

Es ist unklar, ob die Abmahnungen das eigentliche Geschäftsmodell der Firma darstellen. Bei Google finden sich unter den Nutzerbewertungen der JP Trading Enterprises UG zahlreiche Bewertungen, die sich auf Rückbuchungen und Abmahnungen beziehen. Auch das Portal Abmahnungwastun.de berichtet, dass die Firma schon früher durch fragwürdige Geschäftspraktiken aufgefallen sei. Das Unternehmen soll Abmahnungen aufgrund fehlender Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen Abmahnungen in Höhe von rund 1.500 Euro an etwaige Konkurrenten verschickt haben.

Amazon ist informiert und rät Betroffenen, die Forderung zu ignorieren

Amazon ist dieser Fall bekannt, es wird Betroffenen empfohlen, nichts zu unternehmen. „Wir überprüfen den Sachverhalt, bitte keinen Zahlungsaufforderungen von dieser Firma nachgehen, das macht diese Firma bei einigen unserer Kunden“, heißt es. Wichtig auch: Im Grunde müssen auch bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace die Zahlungen über Amazon abgewickelt werden – also niemals nach einer Aufforderung eines Händlers an abweichende Empfänger manuell überweisen.  

Auch Microsoft könnte Windows-Lizenzen für Huawei-Geräte widerrufen

Möglicherweise hat Microsoft erste Maßnahmen ergriffen, um sich den Maßnahmen gegen den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei unterzuordnen, welche die US-Regierung verhängt hat. Diesen Schluss lässt ein Tweet des russischen Journalisten Eldar Murtazin zu. Murtazin ist seit Jahrzehnten im Mobilfunkbereich aktiv und hat beste Verbindungen in die Industrie. In seinem Tweet heißt es:

„Man spricht seltsamerweise nicht über Microsoft und Huawei, dabei hat MS die Lizenzen widerrufen, Produkte und nun auch Notebooks kann man nicht mehr unter Windows aktivieren. Bei den Servern und Enterprise wird es ganz übel sein in den kommenden Monaten. Dann wird man aber Wege finden, wie man das umgehen kann.“

Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland

An der Börse sind derzeit keine Auswirkungen des Handelskrieges erkennbar. Im Gegenteil: Im April konnte Microsoft beeindruckende Zahlen präsentieren; neben einer Milliarde US-Dollar Marktkapitalisierung vermeldete der US-Konzern 73 Prozent Wachstum bei der Cloud-Computing-Plattform Azure, die Cloud-Sparte Intelligent Cloud wuchs um 22 Prozent.

Auswirkungen auf Consumer- und Business-Segment noch unklar

Unklar ist, ob dies nur bei neuen Systemen der Fall ist, die vom Handel an Endkunden verkauft werden oder ob auch bereits registrierte Windows-Software auf Huawei-Geräten betroffen sein könnte. Microsoft hat die Meldung bisher noch nicht kommentiert. Würde Microsoft bestätigen, dass das Deaktivieren von mitgelieferter Software auf Huawei-Geräten wie etwa dem Huawei MateBook X Pro unmöglich würde, wäre dies erneut ein harter Schlag gegen den chinesischen Konzern. In der Praxis würden die bei Auslieferung vorhandenen Windows-Lizenzen ungültig und es müsste mutmaßlich manuell nachlizenziert werden, um Huawei-Geräte mit Windows zu versorgen.

Übrigens: Ein breit gefächertes Angebotsportfolio an diversen Versionen und Editionen von Windows finden Sie bei 2ndsoft.de, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware. Dank Versions- und Editionsvergleichen und einem erfahrenen Support-Team ist ein wirtschaftliches Lizenzieren kein Problem.

Google hatte auf Druck der US-Regierung bereits Maßnahmen ergriffen, die dazu führen, dass Geräte des Herstellers keine nötige Zertifizierung für Google Play und andere Dienste des US-Konzerns erhalten. Google hat sämtliche Geschäftsbeziehungen zu Huawei mit sofortiger Wirkung eingestellt. Man sicherte der weltweiten Nummer 2 der größten Handyhersteller (nach Samsung) jedoch Unterstützung im rechtlich zulässigen Rahmen zu.

Verkaufsstart des Honor 20 Pro verschiebt sich, Einschränkungen bei Google-Apps

Durch das Beenden der Geschäftsbeziehungen verschiebt sich unter anderem der Verkaufsstart des Flagship-Smartphones Honor 20 Pro, welches unter dem Namen der Tochterfirma auf den Markt gebracht wird. Das mobile Betriebssystem Android wird unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht und darf zwar weiterhin auch von Huawei genutzt werden, allerdings muss in Zukunft auf Google-Applikationen verzichtet werden, darunter GMail, YouTube, Chrome und Google Play. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für andere Geräte, die noch in den Lagern der Händler liegen und auf den Verkauf warten. Dank Open-Source-Lizenz ist es Huawei auch möglich, selbstständig neue Sicherheitsupdates zu veröffentlichen. Schon bevor Huawei auf der „schwarzen Liste“ landete, lieferte der Konzern Android-Updates für den chinesischen Markt aus – hier wird Google nämlich vom Staat blockiert. Für Unternehmenskunden könnte es laut Murtazin in den nächsten Monaten besonders unangenehm werden, da diese ihre im Enterprise-Kontext verwendeten PCs und Server nun nicht mehr wie gedacht aktivieren könnten.

Huawei Deutschland gibt Statement ab

 Huawei Deutschland hat mittlerweile ein Statement gegenüber Notebookcheck.com getätigt, darin heißt es: „Huawei hat weltweit bedeutende Beiträge zur Entwicklung und zum Wachstum von Android geleistet. Wir haben als einer der globalen Key-Partner von Android eng mit ihrer Open Source Plattform gearbeitet, um ein Ecosystem zu entwickeln, von dem sowohl die Nutzer als auch die Industrie profitieren. Huawei wird weiterhin Sicherheitsupdates und Services für alle bestehenden Huawei und Honor Smartphones sowie Tablets zur Verfügung stellen. Das betrifft verkaufte und

Windows 10: Microsoft listet Lösungsvorschläge für Update KB4494441

Das kürzlich bereitgestellte Windows-10-Update KB4494441 sollte eigentlich dazu dienen, Sicherheitslücken zu schließen. Erst in der vergangenen Woche hatten Sicherheitsforscher publik gemacht, dass die als „Zombieload“ bzw. MDS (Microarchitectural Data Sampling) bezeichneten Varianten von Spectre und Meltdown spekulative Seitenkanalangriffe ermöglichen. Microsoft hat mit der Verteilung des Updates schnell reagiert, allerdings berichten Nutzer vermehrt über Probleme.

Keine Panik bei Mehrfachinstallation des Updates

Die Aktualisierung verursacht offenbar eine Vielzahl unterschiedlicher Probleme und installiere sich unter Umständen mehrfach, heißt es. Durch die Mehrfachinstallation sollten sich Nutzer nicht verunsichern lassen; diese benötige zwar mehr Zeit und mehrere Neustarts, installiert das sicherheitsrelevante Update aber dennoch. Microsoft hat eine Support-Seite eingerichtet, die für diverse durch die Aktualisierung verursachte Probleme Lösungsansätze bietet.

Welche Fehler sind bisher identifiziert?

Bisher sind einige Fehler identifiziert, die im Zusammenhang mit dem Windows-10-Update KB4494441 stehen, darunter:

  • Beim Versuch, ein Dokument aus dem Microsoft-Browser Edge auszudrucken, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Microsoft empfiehlt, einen anderen Browser zu nutzen – etwa den Internet Explorer.
  • Probleme bei der Umbenennung von CSV-Dateien, dies könne umgangen werden, indem man die Aktion als Admin ausführt.
  • Defekter Update Agent, derzeit noch keine Lösung
  • Probleme bei der Einrichtung der Systemwiederherstellung, die zu einer Endlosschleife führen können. Microsoft bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Zurücksetzung auf den gewünschten Systemzeitpunkt zu ermöglichen.

Microsoft betonte, dass an Lösungen für diese und weitere Fehler gearbeitet werde – diese werden unter anderem über die Support-Seite kommuniziert.