„Digitale Erschöpfung“: Neue EuGH-Vorlage aus den Niederlanden

Software unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Juli 2012, dass mit Gebrauchtsoftware gehandelt werden darf – wenn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Schutzrechte an Software, die der Erschöpfung unterliegen, sich in der Regel verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Das bedeutet, dass Software weiterverkauft werden darf. Dieses Grundsatzurteil ebnete dem Gebrauchtsoftware-Handel den Weg in die absolute Rechtssicherheit.

Hörbücher und E-Books – gilt der Erschöpfungsgrundsatz?

Doch wie sieht es mit digitalen Produkten aus? Das OLG Hamm entschied Mitte Mai 2014, dass für Hörbücher keine Erschöpfung eintritt (OLG Hamm, Urteil vom. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13). Zum selben Schluss kam das OLG einige Monate später in Bezug auf E-Books (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014, Az. 10 U 5/11). Bei digitaler Software sieht es wiederum anders aus. Hier entschied der EuGH, dass diese Software ebenfalls gebraucht gehandelt werden darf. Allerdings ist dabei u.a. ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Es muss bewiesen werden können, dass die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist. Das geschieht in der Praxis über eine Löschungserklärung.

Niederländisches Gericht bereitet Fragenkatalog für EuGH vor

Auf EU-Ebene steht eine Klärung des Sachverhalts in Bezug auf E-Books noch aus. In den Niederlanden ist seit mehreren Jahren ein Rechtsstreit zwischen Verlagen und der Gebraucht-E-Book-Plattform „Tom Kabinet“ im Gange. Auf „Tom Kabinet“ werden gebrauchte E-Books zu Preisen ab zwei Euro (zzgl. Gebühren) angeboten. Die „Rechtbank Den Haag“ hat mehrere Vorlagefragen für den EuGH formuliert, welcher diesem vorgelegt werden soll. Sobald die beiden Parteien Stellung zur Sache bezogen haben. Die Frist verstreicht zum 30. August 2017. Der anschließend endgültig formulierte Fragekatalog wird dann dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Gebrauchtsoftware: So hält die Ware einem Lizenz-Audit stand

Viele Gebrauchtsoftware-Händler handeln nur mit physischer Ware mit Original-Lieferumfang. Ausnahmen bilden Lizenzübertragungen, die durch den Händler bei den Herstellern direkt vorgenommen werden – etwa bei gebrauchten Autodesk- oder Dassault Systèmes-Lizenzen. Die Ware wird immer in dem Lieferumfang weiterverkauft, in dem sie ursprünglich erworben wurde. Produktverpackung, evtl. vorhandener Datenträger, Echtheitszertifikate und Packungsbeilagen werden gemeinsam per Post verschickt. Seriöse Händler nehmen Abstand von physischen Artikeln, die sich nicht mehr im ursprünglichen Lieferumfang befinden – etwa, wenn ein ursprünglich beigelegter Datenträger fehlt. Solche Verkäufe entsprechen nicht den Standards, die der EuGH definiert hat. Auch Lizenzen, die ausschließlich über digitale Vertriebswege bezogen werden (z.B. „ESD-Lizenzen“) dürfen gehandelt werden, hier gilt eine verschärfte Sorgfaltspflicht: Der Händler muss darauf achten, dass ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der EU vorliegt und die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist (Löschungserklärung, ggf. Nachweis der Lizenzkette). Dann hält auch digital vertriebene Software einem Lizenz-Audit stand. Bei physischer Software ist es ausreichend, wenn die Ware komplett ist und auch so versandt wird. Vorsicht vor unseriösen Angeboten bei Auktionsplattformen im Internet, wo Händler die Nachweise für digital vertriebene Software nicht erbringen können oder nicht komplette Software-Pakete anbieten – hierbei handelt es sich nicht um eine ordentliche Lizenz!

Microsoft: Office-Abonnements lukrativer als traditionelle Verkäufe

Immer mehr Software-Konzerne bieten ihre Produkte auch im Rahmen eines Abonnements an. Während der US-amerikanische CAD-Software-Marktführer Autodesk sein komplettes Portfolio auf Software zur Miete umgestellt hat, bietet Microsoft noch die Möglichkeit, Dauerlizenzen zu erwerben. Wie aus jüngsten Quartalszahlen des Redmonder Unternehmens hervorgeht, sind die Abonnements aber schon jetzt lukrativer als traditionelle Kaufversionen.

Rekordzahlen bei Cloud-Geschäft und Office-365-Nutzerzahlen

Der Umsatz im Cloud-Geschäft Microsofts wuchs um elf Prozent auf 7,43 Milliarden US-Dollar (rd. 6,38 Mrd. Euro). Der Umsatz für Office 365 für Unternehmen stieg um 43 Prozent an, bei den Endkunden um 13 Prozent. Schätzungen zufolge verwenden mehr als 100 Millionen Menschen weltweit Office 365. Office 365 gibt es seit 2010 für Privat- und Unternehmenskunden. Mit dem Abonnement wird Zugriff auf die traditionellen Office-Programme und zusätzliche Microsoft-Dienste (OneDrive, Skype for Business) gewährt. Abonnenten von Office 365 verwenden stets die aktuellste Version der Produktivitätslösung. Unternehmen können basierend auf der Mitarbeiterzahl neue Abonnements abschließen oder bestehende kündigen.

Traditionelle Dauerlizenzen noch immer bedeutsam

Microsoft wird weiterhin auf ein Wachstum des Cloud-Geschäfts setzen, traditionelle Verkäufe spielen aber auch weiterhin eine wichtige Rolle. Schließlich kann je nach Arbeitsumgebung entweder das Abonnement- oder das Dauerlizenzmodell wirtschaftlicher und sinnvoller sein. Für wen sich ein Abonnement oder die Kaufversion lohnt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Insbesondere Endkunden favorisieren die Dauerlizenzen, da hier Office meist für mehrere Jahre angeschafft wird. Im Unternehmensbereich spielen diverse Faktoren (etwa die Unternehmensgröße / Anzahl der MitarbeiterInnen, Umsatz, IT-Infrastruktur) eine Rolle, weshalb hier individuell pro oder contra Abonnement entschieden werden muss. Denn auch wenn Microsoft sich wahrscheinlich wünscht, dass jedes Unternehmen mit einer Abonnement-Lösung arbeitet – ausnahmslos rentabel ist diese deshalb noch lange nicht.

Microsoft Patchday: Updates für Windows XP und Vista sollen vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen

Beim aktuellen Patchday hat Microsoft Updates für die Betriebssysteme Windows XP und Windows Vista verteilt, die vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen sollen. Die Besonderheit: Der Lebenszyklus („Lifecycle“) von Windows XP und Windows Vista ist bereits abgelaufen – offiziell gibt Microsoft also keine Updates mehr heraus, egal ob es sich um Inhalts- oder Sicherheitspatches handelt.

Microsoft befürchtet weitere Angriffe

Microsoft hat das ungewöhnliche Verteilen der Updates damit begründet, dass beim Schließen der WannaCry-Sicherheitslücken weitere Schwachstellen aufgetaucht sind, die für ähnliche Angriffe verwendet werden könnten. Konkrete Details wurden natürlich nicht genannt, es scheint aber, als würde auch mit Angriffen auf XP- und Vista-Systeme gerechnet. Da Windows XP und Vista keinen offiziellen Support mehr erhalten, könnten diese Betriebssysteme als besonders attraktives Ziel für Hacker betrachtet werden. Laut NetMarketShare verwenden Stand Juni 2017 weltweit 5,66 Prozent noch Windows XP, bei Vista sind es nur 0,58 Prozent. Der Marktanteil von XP und Vista ist mit knapp über sechs Prozent gering, Windows 7 nutzt knapp die Hälfte der PC-User weltweit. Das erklärt, warum sich die Angriffe auf Windows 7 spezialisiert haben – die Schwachstellen sind durch die noch ausgelieferten Updates bei Windows 7 schwieriger zu ermitteln und auszunutzen, die potenzielle Zielgruppe der Hacker ist aber beachtlich größer. Solange Windows 7 also noch Angriffsflächen bietet, wird kaum jemand Windows XP und Vista attackieren wollen. Der Microsoft-Patch ist wahrscheinlich eine reine Vorsichtsmaßnahme, falls die Angreifer ihre präferierten Ziele ändern sollten.

XP und Vista noch zeitgemäß? Jein!

Grundsätzlich ist der Einsatz von Windows XP und Vista bei Privatpersonen noch vertretbar – denn es gibt beispielsweise noch Communities, die sich auf das Aktualisieren von Windows XP spezialisiert haben und dieses quasi „am Leben halten“. Wer mit sensiblen Daten arbeitet sollte aber besser generell darauf verzichten. Zumindest dann, wenn der Computer mit dem Internet verbunden ist, was in den meisten Arbeitsumgebungen der Fall sein dürfte.

Das Schadprogramm WannaCry (auch Wcrypt, WCRY, WannaCrypt oder Wana Decrypt0r 2.0) sorgt seit März 2017 für Aufsehen, indem es vorwiegend Windows-7-Systeme befällt, die betroffenen Computer durch Verschlüsselung sperrt und NutzerInnen dazu auffordert, einen bestimmten Geldbetrag zu überweisen. Gefordert wird der Betrag in der Kryptowährung Bitcoin, da sich die Zahlungsempfänger nicht ausfindig machen lassen.

Microsoft arbeitet an Windows 10 Pro for Workstation

Medienberichten zufolge soll Microsoft an Windows 10 for Workstation arbeiten, das Betriebssystem richtet sich an sehr leistungsfähige Computer und soll mit deutlich mehr CPUs und Arbeitsspeicher umgehen können als bisherige Windows-Editionen. Die Informationen gelangten an die Öffentlichkeit, da Microsoft für kurze Zeit versehentlich einen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Blogbeitrag zugänglich machte.

Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)
Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)

Windows 10 for Workstation soll auf dem ReFS-Dateisystem basieren, der NTFS-Nachfolger soll eine größere Fehlertoleranz aufweisen, automatische Fehlerkorrekturen bieten und größere Datenmengen unterstützen. Um ebendiese über Netzwerke austauschen zu können, soll das SMBDirect-Protokoll Verwendung finden: Die Latenzzeiten sind gering, auch die Prozessorauslastung soll moderater sein als bei derzeit genutzten Protokollen.

Welches Lizenzierungsmodell wird Microsoft anbieten?

Windows 10 for Workstation soll bis zu vier CPUs und sechs Terabyte Arbeitsspeicher unterstützen – das aktuelle Windows 10 Pro unterstützt lediglich zwei CPUs und 512 Gigabyte Arbeitsspeicher. Windows 10 for Workstation ist damit ausgelegt für Arbeitsbereiche, in denen hohe Rechenleistung erforderlich ist. Nach bisherigen Informationen ist die Anzahl der CPUs unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Wenn dies so umgesetzt wird, weicht Microsoft von seiner Linie ab, die der US-Konzern mit Windows Server 2016 einführte. Bei Windows Server 2016 stellte Microsoft das Lizenzierungsmodell von Prozessoren auf Kerne um, was zur Folge hatte, dass die Lizenzierung bestimmter Konfigurationen (beispielsweise wenige CPUs mit jeweils vielen Kernen oder viele CPUs mit bspw. zwei Kernen) deutlich teurer waren als zuvor. Es bleibt abzuwarten, welches Lizenzierungsmodell Microsoft für Windows 10 for Workstation wählt, ob Prozessoren per se oder einzelne Kerne lizenziert werden müssen. Bis dahin könnte aber noch etwas Zeit vergehen, ein Veröffentlichungstermin ist bisher nicht bekannt.

Autodesk: Alias ausschließlich per Abonnement, Showcase eingestellt

Bild: Autodesk informiert in dieser E-Mail Kunden über die Zukunft von Autodesk Alias Design
Bild: Autodesk informiert in dieser E-Mail Kunden über die Zukunft von Autodesk Alias Design

Autodesk hat bekanntgegeben, dass Autodesk Alias Design nicht mehr in den Ultimate-Editionen von AutoCAD Design Suite und Autodesk Product Design Suite enthalten sein wird. Allerdings kann die Software noch gemäß den Nutzungsrechten für Vorgängerversionen verwendet werden. Das bedeutet, dass mit der Kaufversion der Product Design Suite Ultimate 2017 noch Alias genutzt werden kann. Auch Abonnement-Kunden können Alias nutzen, solange dieses verfügbar bleibt. Als Alternative werden AutoCAD und der Cloud-Service Autodesk Rendering empfohlen. Außerdem gibt Autodesk bekannt, dass ab dem 30. Juni 2017 auch ein Abonnement von Alias Concept abgeschlossen werden kann.

Was ist Autodesk Alias Design?

Autodesk Alias Design ist eine Software für Industriedesign und Class-A-Flächen. Die Anwendung wird in den Branchen Industrie-, Produkt- und Automobildesign eingesetzt und bietet die Werkzeuge Skizzenerstellung, Konzeptmodellierung, Flächengestaltung und Visualisierung.

Autodesk Showcase wird eingestellt

Bild: In dieser Autodesk-Mail erfahren NutzerInnen, dass Autodesk Showcase eingestellt wird
Bild: In dieser Autodesk-Mail erfahren NutzerInnen, dass Autodesk Showcase eingestellt wird

Ab dem 21. März 2017 verkauft Autodesk keine neuen oder zusätzlichen Lizenzen mehr für Autodesk Showcase. Ab dem 1. Februar 2018 werden keine Verlängerungen für Subscription- und Maintenance-Pläne mehr angeboten. Updates oder weitere Versionen von Showcase wird es nicht mehr geben. Für Kunden, die eine Autodesk-Suite besitzen (Product Design Suite, Factory Design Suite oder Building Design Suite), wird Showcase in der 2017er Version im Downloadbereich sichtbar und verfügbar sein, ab der Product Design Suite 2018 (seit dem 14. April 2017 erhältlich) entfällt die Software aber auch hier.

Was ist Autodesk Showcase?

Mit Autodesk Showcase können Architekten, Planer, Ingenieure und Marketingspezialisten 3D-Präsentationen in Echtzeit aus CAD-Daten erstellen.

Warum wird Autodesk Showcase eingestellt?

Autodesk gibt in der E-Mail an seine Kunden an, Showcase einzustellen, da es neue cloudbasierte Visualisierungstechnologien gebe. In Zukunft soll der Fokus auf eben diesen liegen. Autodesk verweist auf die Verwendung von AutoCAD oder den Cloud-Service Autodesk Rendering. Kunden, die eine Suite in der Premium- oder Ultimate-Edition besitzen, sollen Autodesk 3ds Max nutzen.

Autodesk mit klarer Linie: Stärkerer Cloud-Fokus keine Überraschung

Bild: Innerhalb eines Jahres legte die Autodesk-Aktie um 96% zu
Bild: Innerhalb eines Jahres legte die Autodesk-Aktie um 96% zu

Betrachtet man die Autodesk-Aktie, fällt auf, dass sich der Kurs innerhalb des letzten Jahres nahezu verdoppelt hat. Der Umstieg auf Abonnement-Modelle erfreut die Anleger, denn das Mietmodell spült regelmäßig frisches Geld in die Kassen und bindet Kunden langfristig. Lag die Aktie am 26. Mai 2016 noch bei 58,11 US-Dollar, waren es am 25. Mai 2017 113,89 US-Dollar – ein Anstieg von 96 Prozent! Allerdings geht der gute Kurs möglicherweise zu Lasten der NutzerInnen, die mit Kaufversionen gearbeitet haben: Benötigt man nicht immer die neuesten und vom Hersteller als jährliche Revolution angepriesenen Features, sind die Kaufversionen weitaus günstiger als die monatlichen Mietkosten. Das hat auch Autodesk erkannt. Innerhalb des letzten Jahres vollzog der Konzern nicht nur die Umstellung auf Abonnements, sondern strich auch Arbeitsplätze. Hinzu kommt jetzt das Einstellen von Showcase und das neue Alias Concept-Abonnement. Das Unternehmen Autodesk soll schlanker, effizienter und cloud-fokussiert werden. Glücklicherweise bieten manche Gebrauchtsoftware-Händler noch Autodesk-Dauerlizenzen an, also Kaufversionen, die uneingeschränkt nutzbar sind. So können NutzerInnen, die kein Mietmodell möchten oder benötigen, kostengünstig Autodesk-Software nutzen – und außerdem auch noch mit Alias Design und Showcase arbeiten (wenn eine Version kleiner als 2018 gekauft wird). Im 2ndsoft.de-Blogbeitrag erfahren Sie beispielsweise, warum eine Dauerlizenz von AutoCAD LT lohnenswert sein kann.

Microsoft Office 2013 nicht mehr zur Installation über Office 365 verfügbar

Die Abonnement-Software Office 365 von Microsoft erlaubt es nicht mehr, Office 2013 herunterzuladen. Das gab der Konzern auf der Support-Webseite von Office bekannt. Bislang konnten AnwenderInnen die Software über die Office 365-Webseite „Mein Konto“ herunterladen und installieren. Gestrichen worden sind Office 365 Home (2013), Office 365 Personal (365) und Office 365 University (2013). Bei den Business-Versionen entfallen Office 365 ProPlus (2013), Office 365 Small Business Premium (2013), Office 365 Business (2013), Project für Office 365 (2013) und Visio Pro für Office 365 (2013). Gleichzeitig enden Kundendienst und Problembehandlung für die genannten Office-Versionen. Stattdessen müssen AnwenderInnen jetzt die Office 2016-Varianten nutzen. Das kann in Abhängigkeit der Arbeitsumgebung zu Problemen führen. Die einmalig erworbenen Versionen von Office 2013 oder Volumenlizenzeditionen profitieren noch bis April 2018 vom Standardsupport, bis 2023 gilt der erweiterte Support. Hier wird ein Vorteil von Kaufversionen deutlich: AnwenderInnen haben einen festen Supportzeitraum, im Gegensatz zu Cloud-Diensten werden bestimmte Programmversionen nicht plötzlich unbrauchbar gemacht. Das schafft hohe Kompatibilität und eine konsistente Arbeitsumgebung.

Die 2ndsoft GmbH führt verschiedene Editionen von Microsoft Office 2013, die Sie im Online-Shop finden und bestellen können. Kaufen Sie geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware und profitieren Sie von einer ordentlichen Lizenzierung, Rechtssicherheit und reduzierten Kosten.

 

Amazon.de: Erneut Software-Fälschungen aufgetaucht! Was stimmt nicht mit der Qualitätskontrolle?

Gut ein Jahr ist seit der Veröffentlichung unseres Artikels über eine Fälschung von Microsoft Office Home and Business 2010  vergangen. Das bei Amazon bestellte Produkt entpuppte sich als Fälschung, was auch durch eine offizielle Echtheitsüberprüfung seitens Microsoft bestätigt wurde.

Bild: Microsoft Office Home and Business 2013 (englisch/PKC) - diesen Artikel kauften wir und erhielten eine Fälschung direkt von Amazon.de
Bild: Microsoft Office Home and Business 2013 (englisch/PKC) – diesen Artikel kauften wir und erhielten eine Fälschung direkt von Amazon.de

Interne Echtheitsprüfung durch Microsoft bestätigt

Bild: Wir führten eine interne Echtheitsprüfung durch, im Bild zu sehen ein Arbeitsschritt mit UV-Licht.
Bild: Wir führten eine interne Echtheitsprüfung durch, im Bild zu sehen ein Arbeitsschritt mit UV-Licht.

Am 28. März 2017 haben wir über Amazon.de erneut ein Office-Produkt bestellt: Microsoft Office Home and Business 2013 in englischer Sprache. Am 3. April 2017 erreichte uns die Ware. Der Artikel wurde direkt von Amazon.de verkauft und verschickt. Wir staunten nicht schlecht, als wir nach interner Echtheitsprüfung feststellen mussten, dass es sich hier erneut um eine Fälschung handelte. Unser Anfangsverdacht basierte unter anderem auf Abweichungen der Verpackung sowie anderen, hier nicht näher erläuterten Fälschungsmerkmalen. Wir schickten daraufhin die Ware an den Microsoft-PID-Service, um Klarheit zu schaffen. Unsere Anfrage vom 3. April wurde am 6. April 2017 beantwortet. Darin bezieht die von Microsoft beauftragte Fa. Creakom Dialog GmbH Stellung zur Echtheit der Ware:

Bild: Das Schreiben der Fa. Creakom Dialog GmbH an uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Bild: Das Schreiben der Fa. Creakom Dialog GmbH an uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.

„Wir danken Ihnen für die Einsendung. Die Fa. Creakom Dialog GmbH ist von Microsoft beauftragt, den Microsoft PID Service durchzuführen. Bei dem von Ihnen eingesandten 1x Microsoft Office Home and Business 2013 handelt es sich um eine Fälschung. Das Produkt verbleibt im Haus. Über den weiteren Verlauf des aktuellen Falles können wir aus rechtlichen Gründen leider keine Auskunft geben. Wir danken Ihnen für die Hilfsbereitschaft im Kampf gegen die Softwarepiraterie.“

Aktivierungsschlüssel kann sofort oder erst später gesperrt sein

Der auf der Product Key Card (PKC) angegebene Aktivierungsschlüssel funktionierte übrigens nicht. Das bedeutet, dass die Verpackung bereits geöffnet und der Schlüssel verwendet wurde oder der Key mehrfach in Verkehr gebracht wurde. Für den Verbraucher war die Fälschung nicht leicht zu erkennen, für Experten hingegen schon, da teils unsauber gearbeitet worden ist. Als ungeschulter Käufer des Exemplars bemerkt man die Fälschung wahrscheinlich erst, wenn der Aktivierungsschlüssel nicht akzeptiert wird. Dies kann sofort der Fall sein – es ist aber auch möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar.

Artikel nicht mehr bei Amazon direkt erhältlich

Das Produkt ist mittlerweile nicht mehr bei Amazon.de direkt erhältlich, sondern ausschließlich über Drittanbieter. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglicherweise ist der Artikel ausverkauft oder der Vorgang wird intern geprüft. Uns ist nicht bekannt, wie Amazon beim An- und Verkauf von Software agiert. Es ist unklar, welche Mechanismen verhindern sollen, dass Fälschungen in den Verkauf geraten. Die vorhandenen scheinen aber nicht zu funktionieren. Es ist für unsere Redaktion unbegreiflich, wieso hier erneut Fälschungen in den Umlauf gebracht werden. Unternehmen, die sich auf den Handel mit Softwarelizenzen spezialisiert haben – wie die Aachener 2ndsoft GmbH – verfügen über eine aufwändige und lückenlose Echtheitskontrolle, die dem Kunden maximale Sicherheit beim Lizenzkauf bietet. Amazon als weltweit führender Internet-Händler ist bekannt dafür, seine Prozesse stetig zu optimieren, dennoch scheint die Kontrolle bei Softwarelizenzen weiterhin unzureichend zu sein. Es stellt sich die Frage, ob Amazon aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit handelt. Bei unserem letzten Fall vor einem Jahr haben wir das Unternehmen über die Entdeckung unterrichtet, getan zu haben scheint sich nicht viel.

Eine gewissenhafte Wareneingangskontrolle sollte selbstverständlich sein

Beim Softwarekauf wird also klar: Selbst bei Welthandelskonzernen scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen.

 

Niederländische Polizei kauft falsche Office-Lizenzen für drei Millionen Euro

Aus Versehen hat die niederländische Polizei falsche Office-Lizenzen für rund drei Millionen Euro gekauft, das berichtet unter anderem die englischsprachige Nachrichtenseite „TheNextWeb“. Im konkreten Fall geht es aber nicht um gefälschte Ware oder Lizenzschlüssel aus unseriösen Quellen, sondern um eine falsche Edition. Denn die schon 2008 erworbenen 13.000 Lizenzschlüssel für „Microsoft Office Pro Work At Home“ sind nicht für den Polizeidienst geeignet.

Behörde versucht vergeblich, Kaufvertrag rückgängig zu machen

Die Lizenzen wurden direkt bei Microsoft gekauft. Die Behörde hat vergeblich versucht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen als auffiel, dass die falsche Edition gewählt wurde. Ein Gericht in Den Haag entschied jetzt, dass die Polizeiverwaltung die Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil wurde begründet, indem Microsoft von der Pflicht freigesprochen wurde, die besagten Lizenzen zurücknehmen zu müssen. Microsoft habe vielmehr lediglich das Recht verkauft, die Software nutzen zu dürfen. Es sei unerheblich, ob die Software genutzt wurde oder nicht. Die Polizeiverwaltung verzichtete auf das Rechtsmittel der Berufung und akzeptierte das Urteil.

Schon 2005 falsche Software gekauft

Auch 2005 kaufte die niederländische Polizei die falschen Office-Lizenzen, damals für knapp 800.000 Euro. In diesem Fall zeigte sich Microsoft aber noch kulant und hob den Kaufvertrag auf. Beim zweiten Fehlkauf war der US-Konzern weniger nachgiebig. Es ist verwunderlich, dass innerhalb von drei Jahren gleich zweifach Office-Software erworben wird, die für den gedachten Einsatz keine ordentliche Lizenzierung erlaubt. Immerhin versicherte die niederländische Polizei in einer Stellungnahme, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren könnten. Man habe die verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse geändert, heißt es.

Auch deutsche Behörden haben Probleme mit Entscheidungsprozessen

Mit Software-Pannen haben aber nicht nur die niederländischen Behörden ihre Erfahrungen gemacht. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Bundeagentur für Arbeit eine 60 Millionen Euro teure Software entwickeln lies, diese aber wegen einer Programmierfehlers nie zum Einsatz kommen wird. Das Projekt „Robaso“ wurde eingestellt.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor unsicheren Cloud-Servern

Mehr als 20.000 Cloud-Server in Deutschland sind laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unsicher, da die Infrastrukturen auf veralteten Softwareversionen von „Owncloud“ und „Nextcloud“ basieren. Die Behörde verurteilte dies als fahrlässig.

Cloud-Dienste werden immer beliebter – Restrisiko bleibt

Und das ist es tatsächlich. Denn auch wenn Cloud-Dienste zahlreiche Vorteile bieten, bleibt immer ein Restrisiko. Insbesondere Unternehmen wechseln mehr und mehr zu Cloud-Services, ohne die Infrastruktur auf dem aktuellen Stand zu halten. Das führt dazu, dass Daten eingesehen, manipuliert und abgegriffen werden können. Betroffen sind laut BSI unter anderem Cloud-Umgebungen kleiner und mittelständischer Unternehmen – aber auch öffentliche und kommunale Einrichtungen. Dazu gesellen sich nicht wenige Privatuser. Das BSI verweist darauf, Cloud-Usern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und empfiehlt auch, die kostenlosen Tools von Owncloud und Nextcloud zu verwenden, die die Cloud-Umgebungen auf Aktualität prüfen. Die Empfehlung unserer Redaktion lautet aber dennoch: Hochsensible Daten sollten von Usern nicht in Cloud-Umgebungen gesichert werden. Wenn es aber nicht anders geht, unbedingt auf Aktualität und eine sicherer Infrastruktur achten.

„Cloud-Betreiber sind für die Sicherheit ihrer Cloud verantwortlich und sollten mit dieser Verantwortung sorgsam umgehen. Der Betrieb von Clouds mit veralteten Software-Versionen, für die bereits seit langer Zeit Updates der Hersteller bereitstehen, ist fahrlässig und macht es Kriminellen viel zu leicht, sensible Daten zu stehlen oder Geschäftsprozesse zu beeinflussen“, sagt BSI-Präsident Arne Schönbohm.

 

Autodesk: Umstellung auf Mietmodell führt zu hohen Verlusten

Der US-amerikanische CAD-Softwareentwickler Autodesk Inc. hat seine Zahlen für das vierte Quartal 2016 sowie für das Gesamtjahr 2016 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der Umsatz deutlich zurückgegangen ist. Und nicht nur das – außerdem musste ein hoher Verlust ausgewiesen werden. Zu begründen sind die schlechten Zahlen mit der Streichung von Kaufversionen und der kompletten Umstellung auf Mietsoftware / Cloud-Software im Rahmen von Autodesk-Abonnements.

Umsatz geht um rund 26 Prozent zurück

Für das vierte Quartal 2016 vermeldet Autodesk einen Umsatz von 478,8 Millionen US-Dollar (~454,46 Mio. Euro), im Vorjahreszeitraum war dieser mit 648,3 Millionen US-Dollar (~615,35 Mio. Euro) um satte 26,15 Prozent höher. Das Nettoergebnis für das vierte Quartal 2016 liegt bei minus 170,5 Millionen US-Dollar (Vorjahr: minus 37,2 Mio. US-Dollar).

Für das Gesamtjahr 2015 gab Autodesk einen Umsatz von 2,5 Milliarden US-Dollar an, 2016 sind es noch 2,03 Milliarden US-Dollar. Unter dem Strich bleibt Autodesk 2016 ein Nettoergebnis von minus 579,2 Millionen US-Dollar (Vorjahr: minus 330,5 Mio. US-Dollar).

Zahlen lassen Rückschlüsse auf Umstrukturierung zu

Die vorgelegten Zahlen offenbaren, dass nicht alle User von der Autodesk-Umstrukturierung begeistert sein dürften. Im Sommer 2016 wurden die letzten Autodesk-Produkte auf das Mietmodell umgestellt, dieser Schritt spiegelt sich deutlich in den Zahlen für das vierte Quartal wider. Aus User-Sicht scheint es unerklärlich, dass der Konzern ausschließlich Abonnements anbietet und Kaufversionen komplett streicht.

Viele User wollen Software kaufen und nicht mieten!

Nicht wenige User warten deshalb mit dem Umstieg und arbeiten mit der vorhandenen Version weiter. Auch wird die Möglichkeit des Gebrauchtsoftware-Kaufs immer häufiger genutzt. Denn bei gebrauchten Autodesk-Lizenzen können User eine Lizenzübertragung durchführen (lassen) und somit noch an eine Kaufversion gelangen, die unbegrenzt nutzbar ist. Solche Kaufversionen gibt es unter anderem bei der Aachener 2ndsoft GmbH, die verschiedene Autodesk-Einzelprodukte und Autodesk-Suiten zum Kauf anbietet.