Verkauf auf Provisionsbasis birgt Risiken: Erfahrungsbericht Kauf Windows 7 Professional von softwarehexe.de über CHECK24

Am 15. Februar 2016 bestellen wir ein Exemplar Windows 7 Professional inklusive Service Pack 1 (SP1). Auf CHECK24.de sind wir auf ein Angebot der Firma softwarehexe.de aufmerksam geworden. Bei CHECK24 wird der Artikel als deutsche Vollversion (OEM) mit der EAN 882224886406 geführt (siehe Bild unten). Recherchiert man ein wenig, stellt man fest, dass diese EAN die Retail-Version von Windows 7 Professional in deutscher Sprachversion bezeichnet.

Bild: Bestellbestätigung von CHECK24 / softwarehexe.de
Bild: Bestellbestätigung von CHECK24 / softwarehexe.de

Schnäppchen oder Mogelpackung – was dürfen wir erwarten?

Der Artikel wird via PayPal bezahlt, der Gesamtbetrag setzt sich aus dem Warenwert (32,90 Euro) und den Versandkosten (5,90 Euro) zusammen (siehe Bild unten). Wir sind gespannt, was wir erhalten werden, denn bei korrekter EAN wäre der Kauf ein echtes Schnäppchen, da die Retail-Version vergleichsweise teuer ist.

Die Ware trifft ein – und enttäuscht auf mehreren Ebenen

Am 17. Februar 2016 geht die Versandbestätigung ein (siehe Bild unten). Die Ware trifft  wie angekündigt innerhalb von zwei bis drei Tagen ein.

Bild: Versandbestätigung CHECK24 / softwarehexe.de
Bild: Versandbestätigung CHECK24 / softwarehexe.de

Auf einem Sticker, der den Umschlag quasi versiegelt, steht geschrieben: „Durch Öffnen des Lizenzumschlages erlischt das Widerrufsrecht. Unternehmer haben generell kein Widerrufsrecht.“

Bild: Versiegelter Umschlag mit Hinweis auf das beim Öffnen verfallende Widerrufsrecht
Bild: Versiegelter Umschlag mit Hinweis auf das beim Öffnen verfallende Widerrufsrecht

Wir öffnen natürlich den Umschlag, um die Ware zu prüfen. Im Inneren des Umschlags finden wir eine Reinstallations-DVD von Windows 7 Professional SP1 32-Bit, gebrandet von Dell (siehe Bild unten). Damit entspricht die Ware nicht dem angegebenen Produkt, das die EAN 882224886406 trägt. Wollte man jetzt als Kunde explizit die Retail-Version (inkl. zweier kostenloser Supportanfragen an den Microsoft-Kundendienst) kaufen, ist es ein reiner Fehlkauf. Kunden wurde suggeriert, dass hier die Retail-Version vertrieben wird. Schon der Preis hätte skeptisch machen müssen. Das ahnten  wir natürlich und haben trotzdem aus Neugier bestellt.

Bild: Die gelieferte Dell Reinstallations-DVD
Bild: Die gelieferte Dell Reinstallations-DVD

Echtheitsprüfung ergibt Auffälligkeiten

Bild: Das Echtheitszertifikat wirkt verdächtig
Bild: Das Echtheitszertifikat wirkt verdächtig

Wir prüfen den ganzen Lieferumfang. Bei der DVD handelt es sich um ein Original-Produkt, wenngleich auch nicht das per EAN angegebene. Beim Echtheitszertifikat (siehe oben) stellen wir Auffälligkeiten fest. Wir sind uns zunächst nicht sicher, ob es sich um ein Original handelt. Nach weiterer Untersuchung halten wir es für wahrscheinlich, dass es sich um ein Original-Echtheitszertifikat handelt. Allerdings macht dieses den Eindruck, als sei es gebraucht. Der Zustand des Echtheitszertifikats lässt vermuten, dass dieses irgendwann einmal auf einem PC-Gehäuse geklebt hat. Das CoA zeigt unsaubere Kanten und andere Gebrauchsspuren. Bewahrheitet sich diese Vermutung, wird ein weiterer Punkt klar: Die Software ist nicht neu, sondern es handelt sich um Gebrauchtsoftware. Wir reklamieren per E-Mail (Bild siehe unten).

Reklamation der Ware

Bild: Wir reklamieren die Lieferung via E-Mail und schildern die Problematik
Bild: Wir reklamieren die Lieferung via E-Mail und schildern die Problematik

Per E-Mail kontaktieren wir softwarehexe.de und schildern die Situation. Wir erzählen davon, dass die gelieferte Ware nicht der EAN auf der Webseite von Check24 entspricht.

Bild: Das Antwortschreiben von softwarehexe.de
Bild: Das Antwortschreiben von softwarehexe.de

Zwei Tage später erhalten wir eine Rückmeldung des Supports von softwarehexe.de. Uns wird versichert, dass es sich im Vergleich zur angegebenen EAN um ein von den Daten her identisches Produkt handelt. Lediglich ein immenser Preisunterschied sei zu verzeichnen, durch die Ware habe man ansonsten keine Nachteile, heißt es. Spätestens, wenn der Käufer allerdings ein Problem mit der Software hat und beim Hersteller um Unterstützung anfragt, wird er einen Nachteil erfahren: Support gibt es bei Microsoft nur für die Retail-Variante! Immerhin wird angeboten, den Kauf rückgängig zu machen. Von diesem Angebot machen wir auch Gebrauch. Die Gutschrift erfolgt unkompliziert und in einem angemessenen Zeitraum.

Bild: Immerhin - wir erhalten unkompliziert eine Gutschrift
Bild: Immerhin – wir erhalten unkompliziert eine Gutschrift

Kauf bei Branchenexperten empfehlenswert

Generell sollte bei der Bestellung von Software aufgepasst werden, wenn nicht bei Branchenexperten bestellt wird. Denn nicht selten birgt der Kauf bei Shops, die nicht auf Neu- oder Gebrauchtsoftware spezialisiert sind, Risiken. Das kann zum Beispiel die fehlerhafte Angabe der EAN oder SKU sein, sodass Verbraucher ein anderes Produkt erhalten. Auch Gebrauchtsoftware, die als Neuware verkauft wird sowie Softwarefälschungen (Retail- und ESD-Software) haben wir schon gesehen.

Es bleibt ein fader Beigeschmack

Im vorliegenden Fall wurde statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Immerhin war der Support freundlich und bereit, die Software auszutauschen. Vermutlich ist die gelieferte DVD installierbar und nach der Installation sind die Dateien identisch zur Installation mit der Retail-Version. Wenn Verbraucher also keinen Wert darauf legen, dass die Software in einer Verpackung mit Begleitmaterial geliefert wird und auf die beiden kostenlosen Microsoft-Support-Anfragen verzichtet werden kann, so könnte er immerhin eine Installation vornehmen. Nach einem Urteil des BGH zum Handel mit Reinstallations-Datenträgern und deren Echtheitszertifikaten ist fraglich, ob das hier angebotene Produkt überhaupt verkauft werden durfte und so bleibt ein fader Beigeschmack, denn so gesehen handelt es sich um eine Verbrauchertäuschung. Beim Kauf einer Retail-Version erwirbt der Verbraucher Rechtssicherheit. Bei der vorliegenden Kombination aus Dell-OEM-DVD und dem auf einem separaten Briefbogen vorhandenen Echtheitszertifikat besteht die Gefahr, dass diese nachträglich zusammengeführt worden sind und somit nicht hätten verkauft werden dürfen. Für den Verbraucher ist nicht prüfbar, ob dies geschehen ist oder nicht.

Verkauf auf Provisionsbasis birgt Risiken

Kürzlich hat das Landgericht München bestätigt, dass es sich bei CHECK24 nicht um ein Vergleichsportal, sondern um einen Versicherungsmakler handelt (wir berichteten). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte geklagt und Recht zugesprochen bekommen. Schließlich handelt CHECK24 auf Basis von Provisionszahlungen. Das ist bei den Partnerschaften mit Software-Anbietern ebenso der Fall, was mitunter schwierig sein kann. Verbraucher müssen CHECK24 bei der Wahl ihrer Partner vertrauen und finden zudem nicht zwangsläufig den insgesamt günstigsten Preis, sondern nur den günstigsten Preis unter den gelisteten Händlern. Bei Software ist die Zusammenarbeit insofern kritisch, da die Echtheitskontrolle und Rechtssicherheit in der Verantwortung der einzelnen Händler liegt, mit denen CHECK24 zusammenarbeitet. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen kompliziert sind und der Vermittler CHECK24 keine Fachkenntnis hat. Dadurch könnten Produktfälschungen, falsch deklarierte Ware oder von der Bestellung abweichende Versionen (z.B. OEM statt Retail) geliefert werden.

ReBuy – Online-An- und Verkauf verkauft bereits aktivierte Software

reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.

Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden

Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.

Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit

Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.

 Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?
Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?

 

Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung

Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt  bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).

Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.
Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.

 

Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten

Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.

Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung
Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung

 

Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder

In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.

Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung
Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung

 

Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!

Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.

Was läuft schief bei reBuy?

ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.

Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft

Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.

Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.

Trotz Fristablauf: Kostenloses Windows-10-Upgrade weiterhin über Umwege verfügbar

Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Die „Get Windows X“-Einblendung, die sich teils nur umständlich schließen ließ, dürfte vielen NutzerInnen von zum kostenlosen Upgrade qualifizierten Kopien von Windows 7 und Windows 8.1 noch im Gedächtnis sein. Wie Microsoft wiederholt unterstrich, sollte das Angebot am 29. Juli 2016 enden. Doch es scheint, als sei zu diesem Termin nur die „Get Windows X“-Einblendung verschwunden. Microsoft bietet nach wie vor – wenn auch über einen kleinen Umweg – die Möglichkeit an, kostenlos auf Windows 10 umzusteigen. Alles also nur Panikmache und eine ausgefeilte Marketing-Aktion?

Wie viele NutzerInnen haben das Upgrade in letzter Minute genutzt?

Noch sind keine verlässlichen Zahlen darüber veröffentlicht worden, wie viele NutzerInnen in den letzten Wochen und Tagen von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 gewechselt sind. Eines scheint aber sicher: In der letzten Zeit vor dem vermeintlichen Fristablauf am 29. Juli 2016 dürften sich einige NutzerInnen für das Upgrade entschieden haben. Denn vor dem Hintergrund, dass das Betriebssystem nach dem Stichtag nicht mehr kostenlos erhältlich sein wird, lässt es sich doch viel einfacher zugunsten einer Aktualisierung entscheiden.

Zwei Möglichkeiten, Windows 10 jetzt noch kostenlos zu erhalten

Die erste Möglichkeit, Windows 10 auch nach Fristablauf kostenlos zu erhalten, ist eine saubere Neuinstallation des Betriebssystems. Es wird ein Installationsmedium benötigt, bei dem das November-Update 2015 bereits enthalten ist. Entsprechende ISO-Abbilder gibt es sogar direkt bei Microsoft zum Download. Mit dem so erstellten Installationsmedium werden Produktschlüssel von Windows 7 und Windows 8.1 akzeptiert, sofern diese zur jeweiligen Edition passen. Um Windows 10 Home zu erhalten, muss ein Schlüssel der Editionen Starter, Bing oder Home genutzt werden. Um Windows 10 Pro zu erhalten, ist ein Produktschlüssel von Windows 7/8/8.1 Pro/Professional/Ultimate erforderlich. Denn die ISO-Dateien sind noch unverändert und erlauben eine entsprechende Eingabe der Produktschlüssel – ganz legal. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wann Microsoft diese ISO-Dateien durch neuere ersetzt, bei denen entsprechende Produktschlüssel nicht mehr zur Aktivierung verwendet werden können.

Die zweite Möglichkeit ist die Upgrade-Installation. Dieses kostenlose Upgrade ist für Menschen gedacht, die Hilfstechnologien nutzen – beispielsweise die Bildschirmtastatur, Bildschirmlupe oder die Sprachausgabe. Wirkliche Kriterien zur Nutzung und eine Kontrolle der selbigen gibt es jedoch nicht, sodass jeder Nutzer von diesem Angebot Gebrauch machen kann.

Wie geht es in Zukunft weiter mit dem kostenlosen Upgrade?

Wir haben schon vor einiger Zeit Vermutungen darüber angestellt, wie es nach dem Fristablauf weitergehen könnte. Und unsere Vermutungen scheinen sich zu bestätigen. Ein harter Schnitt seitens Microsoft war nicht zu erwarten. Es war absehbar, dass es auch nach dem 29. Juli 2016 weiterhin legale Möglichkeiten zum kostenlosen Upgrade geben wird. Denn Microsoft liegt die Verbreitung des Betriebssystems sowie die Schaffung einer einheitlichen Windows-Plattform auf unterschiedlichen Geräten am Herzen. Und zwar so sehr, dass monatelang mit nervigen „Get Windows X“-Einblendungen, automatischen Upgrades und Werbekampagnen genervt wurde. Außerdem ist es auch technisch begründet, denn die ISO-Dateien müssten abgeändert werden, um die Eingabe von Produktschlüsseln anderer Windows-Versionen zu verbieten – das ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob Microsoft die genannten Möglichkeiten für das Gratis-Upgrade entfernen wird. Gut möglich aber auch, dass weitere – zeitlich begrenzte – Aktionen ins Leben gerufen werden, um noch mehr NutzerInnen zum Upgrade zu bewegen.

Microsoft gibt Ziel auf, bis Mitte 2018 eine Milliarde Windows-10-Geräte zu erreichen

Bild: Code Your Life Summer Camp 2016, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Code Your Life Summer Camp 2016, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Schon mehrfach haben wir in Blogbeiträgen das Ziel Microsofts, mindestens eine Milliarde Windows-10-Installationen weltweit zu erreichen, als unrealistisch bewertet. Windows- und Devices-Chef Terry Myerson hatte im Rahmen der Entwicklerkonferenz Build 2015 noch eine entsprechende Entwicklung als Ziel ausgegeben. Nach knapp einem Jahr bewertet der Konzern dieses Vorhaben aber als unmöglich. Trotzdem scheinen die Microsoft-Verantwortlichen zufrieden und nennen einen Grund für das Verpassen der ambitionierten Zielsetzung: Das Smartphone-Geschäft liegt weit hinter den Erwartungen zurück.

350 Millionen aktive NutzerInnen – Microsoft gibt sich zufrieden

Weltweit nutzen aktuell rund 350 Millionen Menschen Windows 10 auf unterschiedlichen Geräten, beispielsweise auf Computern, Tablet-PCs, Smartphones und Spielkonsolen. 24 Stunden nach der Windows-10-Veröffentlichung waren es bereits 14 Millionen, Anfang 2016 200 Millionen. Ein Microsoft-Sprecher erklärte gegenüber ZDNet, dass man mit den aktuellen Zahlen durchaus zufrieden sei. Bei der Verkündigung des Ziels von einer Milliarde Installationen innerhalb von drei Jahren nach dem Marktstart hatte man eine positive Entwicklung der Lumia-Smartphone-Reihe einkalkuliert. Statt Lumia- und Surface-Geräte an den Massenmarkt zu bringen, hat Microsoft jedoch einen Strategiewechsel vollzogen. Die Geräte werden vielmehr als gezieltes Angebot platziert, um bestimmte Nischen – vornehmlich für Business-Kunden – auszufüllen. Der Markt sehr günstiger Windows-Smartphones ist de facto also nicht existent, was zu einer Korrektur der zu erwartenden Installationen führen musste. Auch teils aggressive Versuche, NutzerInnen zum Gratis-Umstieg von Windows 7 und Windows 8.1 auf Windows 10 zu bewegen, konnten die schlechten Smartphone-Verkäufe nicht ausgleichen.

Juli-Patchday: Microsoft schließt kritische Sicherheitslücken

Bild: Es ist soweit! Am 12. Juli 2016 wurden die Aktualisierungen des Juli-Patchdays veröffentlicht.
Bild: Es ist soweit! Am 12. Juli 2016 wurden die Aktualisierungen des Juli-Patchdays veröffentlicht.

Anlässlich des Juli-Patchdays haben Microsoft und Adobe zahlreiche Updates für ihre Software veröffentlich, durch die einige Sicherheitslücken geschlossen werden sollen. Aktualisierungen betreffen unter anderem Windows-Betriebssysteme, die Webbrowser Microsoft Internet Explorer und Microsoft Edge sowie Microsoft Office und Adobe Flash Player.

Elf Sicherheitslücken werden geschlossen, davon sechs „kritisch“

Microsoft veröffentlicht elf Updates, manche davon schließen gleich mehrere Sicherheitslücken. Sechs dieser Sicherheitslücken werden als „kritisch“ eingestuft, entsprechende Updates sollten schnellstmöglich durchgeführt werden.

Updates für Microsofts Webbrowser IE und Edge – Angreifer könnten Admin-Rechte erhalten

Die Patches mit der Bezeichnung MS16-084 und MS16-085 beheben Sicherheitslücken bei Microsofts Webbrowsern Internet Explorer und Edge. Denn in beiden Fällen können Angreifer die Kontrolle über den Computer übernehmen – dazu reicht meist der Besuch einer kompromittierten Webseite aus mit einem der Webbrowser aus. Angreifer können mit gleichen Rechten agieren wie der angemeldete User, was insbesondere dann kritisch werden kann, wenn dieser als Administrator angemeldet ist.

Auch Microsoft Office und Windows müssen gepatcht werden

Eine Sicherheitslücke bei Microsoft Office ermöglicht ein Eindringen von Schadcode, nachdem ein manipuliertes Office-Dokument geöffnet wurde, diese wird durch Patch MS16-088 geschlossen. Undichte Stellen in der Druckerspoolerkomponente und den Scriptmodulen von Windows werden mit den Patches MS16-087 und MS16-086 geschlossen. Wird der Adobe Flash Player unter Windows 8.1, Windows 10 oder Windows Server 2012 verwendet, schließt der Patch MS16-093 entsprechende Sicherheitslücken.

Wie beziehe ich die Updates?

Die Updates sind über Windows Update verfügbar. Standardmäßig werden die Updates automatisch heruntergeladen und bei einem Neustart oder beim Herunterfahren des Computers installiert. Sind die automatischen Updates deaktiviert, sollten diese manuell heruntergeladen werden. Das geht durch Aktivierung der automatischen Updates oder über das Security TechCenter von Microsoft. Es ist schon Schadsoftware im Umlauf, die einige der aufgeführten Sicherheitslücken auszunutzen versucht, weshalb die Aktualisierungen zeitnah durchgeführt werden sollten.

Windows 10: Marktanteil steigt auf 19 Prozent

Bild: Statistiken von NetMarketShare zu den Marktanteilen von Computer-Betriebssystemen, Stand 1.6.2016
Bild: Statistiken von NetMarketShare zu den Marktanteilen von Computer-Betriebssystemen, Stand 1.6.2016

Im Vergleich zum Vormonat konnte Microsoft Windows 10 kräftig an Marktanteilen gewinnen. Laut Daten von NetMarketShare stieg der Windows-10-Marktanteil von 17,43 Prozent im Mai 2016 auf 19,14 Prozent im Juni 2016. Eine Erklärung dafür könnte das baldige Ende des Gratis-Upgrades auf Windows 10 sein, welches für qualifizierte NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 gilt. Das Angebot endet am 29. Juli 2016, wenige Tage vor der Veröffentlichung des „Anniversary-Updates“, das voraussichtlich am 2. August 2016 erscheinen wird.

Windows 7 noch immer auf dem ersten Platz

Keine Neuigkeiten gibt es bei Windows 7, das Betriebssystem ist mit 49,05 Prozent noch immer unangefochten auf Platz 1 der weltweit meistgenutzten Betriebssysteme. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie sich die Marktanteile im Juli entwickeln. Hier könnte Windows 10 noch einmal kräftig zulegen, je nachdem wie viele NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 wechseln werden. Das nicht mehr mit Updates versorgte Windows XP liegt auf Platz 3 der Rangliste, pendelt sich bei knapp unter zehn Prozent (9,78 Prozent) ein. Windows 8.1 liegt bei 8,01 Prozent, danach folgt Mac OS X 10.11 mit 4,93 Prozent.

Rund 57 Prozent der NutzerInnen verwenden Windows 7 oder Windows 8.1

Nimmt man die Werte von Windows 7 und Windows 8.1, könnten maximal 57,06 Prozent der NutzerInnen ein kostenfreies Upgrade auf Windows 10 vornehmen. Damit ist klar: Windows 10 könnte zur neuen Nummer Eins avancieren. Allerdings darf nicht vergessen werden: Aus Gründen von Kompatibilität, Sicherheit, persönlicher Präferenzen oder fehlender Qualifikation zum Gratis-Upgrade werden nicht alle NutzerInnen das Gratis-Upgrade in Anspruch nehmen können oder wollen. Dieser Wert ist rein theoretischer Natur. Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass der Marktanteil von Windows 10 im Juli 2016 seinen bis dato größten Sprung machen wird. Kaum verwunderlich also, dass Microsoft immer und immer wieder Upgrade-Hinweise für NutzerInnen dieser Betriebssysteme einblendet.

Microsoft geht in die Offensive: Upgrade-Aufforderung im Vollbildmodus

Bild: So sieht die Upgrade-Aufforderung unter Windows 7 und Windows 8.1 aus.
Bild: So sieht die Upgrade-Aufforderung unter Windows 7 und Windows 8.1 aus.

Weniger als einem Monat vor dem Fristablauf des Gratis-Upgrade-Angebots für qualifizierte NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 entscheidet sich Microsoft erneut für einen ziemlich aufdringlichen Versuch, das aktuelle Betriebssystem zu verbreiten. Mit dem neuesten Update wurde eine neue Upgrade-Aufforderung implementiert, die bildschirmfüllend angezeigt wird.

Upgrade KB3173040 exklusiv für Windows 7 und Windows 8.1

Das Update KB3173040 wird für Windows 7 und Windows 8.1 bereitgestellt und enthält zwar nicht das klassische „Get Windows X“-Fenster, dafür aber eine Upgrade-Aufforderung, die im Vollbildmodus angezeigt wird. Dabei wirbt Microsoft für das Gratis-Upgrade auf Windows 10, welches am 29. Juli 2016 endet.

Microsoft entschuldigt sich für Upgrade-Fenster

Microsoft scheint sich darüber im Klaren zu sein, dass eine Fullscreen-Meldung den Arbeitsfluss der NutzerInnen unterbrechen könnte und entschuldigt sich sogar in der Meldung. Dort heißt es: „Sorry to interrupt, but this is important.“ (Entschuldigung für die Störung, aber das ist wichtig.) Nun kann zwischen dem sofortigen Upgrade, einer erneuten Erinnerung zu einem späteren Zeitpunkt oder dem Verzicht auf weitere Erinnerungen gewählt werden. Immerhin: Im Gegensatz zu vergangenen Aktionen sind die Auswahlmöglichkeiten recht transparent gehalten und verständlich. Der US-Konzern verzichtet bei dieser Upgrade-Aufforderung auf „faule Tricks“ und missverständlich formulierte Auswahlmöglichkeiten.

Upgrade-Angebot endet am 29. Juli 2016 – danach wird Windows 10 kostenpflichtig

Die kostenlose Upgrade-Möglichkeit von Windows 7 und Windows 8.1 auf Windows 10 endet am 29. Juli 2016. Danach kostet das Betriebssystem voraussichtlich 115 (Windows 10 Home) bzw. 199 Euro (Windows 10 Pro). Eine Alternative stellt hier Gebrauchtsoftware dar, bei denen ein entsprechendes Upgrade kostengünstig und rechtssicher realisiert werden kann.

Windows 10 Anniversary Update: Release-Termin veröffentlicht – und wieder entfernt

Bild: Windows Hello Biometric Security | Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Windows Hello Biometric Security | Microsoft Newsroom Deutschland

Mit dem Anniversary-Update wird Microsoft das nächste große Update für das Betriebssystem Windows 10 veröffentlichen. Bisher wurde spekuliert, dass eine Veröffentlichung Ende Juli / Anfang August wahrscheinlich sei. Jetzt soll laut dem Windows-Blog „Windows Central“ in einem Microsoft-Blog eine Überschrift aufgetaucht sein, die den Veröffentlichungstermin preisgegeben hat. Der entsprechende Microsoft-Artikel sei aber wieder verschwunden, heißt es weiter.

Wann erscheint das Anniversary Update für Windows 10?

Am Dienstag, 28. Juni 2016, wurde der genannte Blogbeitrag von Microsoft veröffentlicht. In der Überschrift wurde der 2. August 2016 als Veröffentlichungstermin des Anniversary Updates genannt. Am Dienstagnachmittag war der Artikel auch schon wieder verschwunden. Außer der Überschrift „Microsoft announces Windows 10 anniversary update available Aug. 2“, also „Microsoft gibt bekannt, dass das Windows 10 Anniversary Update am 2. August verfügbar ist“, enthielt der Text keinerlei weitere Informationen.

Termin könnte in Kürze bestätigt werden

Die Vermutung liegt nahe, dass ein Microsoft-Mitarbeiter den Artikel aus Versehen veröffentlicht hat. Als man auf den Fehler aufmerksam wurde, nahm man die entsprechende Seite wieder vom Netz. Zudem wäre es sehr untypisch für Microsoft, eine so wichtige Mitteilung ohne parallele Marketingaktionen bekanntzugeben. Es ist zu erwarten, dass der Termin für den Start des Anniversary Updates in Kürze bekanntgegeben werden wird.

Microsoft Wallet: Bezahldienst für Windows 10 Mobile startet für US-Insider

Bild: Geschäfte, in denen mit Microsoft Wallet bezahlt werden kann, sind mit diesen Logos gekennzeichnet. | Quelle: Microsoft
Bild: Geschäfte, in denen mit Microsoft Wallet bezahlt werden kann, sind mit diesen Logos gekennzeichnet. | Quelle: Microsoft

In einem Blogbeitrag hat das „Payments-Team“ von Microsoft Einzelheiten zum Bezahlsystem Microsoft Wallet vorgestellt.

Microsoft will mit Apple und Google konkurrieren

Zunächst startet Microsoft Wallet für Windows-Insider in den Vereinigten Staaten. Voraussetzungen für die Teilnahme der Beta-Tester sind ein kompatibles Smartphone (Microsoft Lumia 950, 950 XL oder 650) sowie das mobile Betriebssystem Windows 10 Mobile Anniversary Update (RS1). Wer mindestens Build 14360 nutzt, kann die App sofort ausprobieren. Mit Microsoft Wallet will der Redmonder Konzern auf die Konkurrenz von Apple und Google aufschließen und endlich ein kontaktloses Bezahlsystem einführen. Apple und Google bieten schon länger ein NFC-basiertes Bezahlsystem an, wenngleich auch nur in ausgewählten Lä(n)de(r)n.

Hohe Sicherheitsstandards beim kontaktlosen Bezahlen

NutzerInnen hinterlegen zunächst ihre Kreditkartendaten innerhalb der App und legitimieren sich. Danach können über die App und den NFC-Chip des Endgeräts (NFC = Near Field Communication, ein Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Strecken) kleine Beträge unkompliziert beglichen werden. Bei Zahlung höherer Beträge ist die Eingabe einer PIN erforderlich. NutzerInnen profitieren bei Microsoft Wallet davon, dass die Kreditkartendaten nur einmalig an Microsoft übermittelt werden – und nicht an jeden einzelnen Empfänger der Transaktion. Microsoft fungiert als Vermittler und verspricht hohe Sicherheitsstandards. Da nur eine Kombination aus einmaliger Sicherheitsnummer und Smartphone für die Transaktion verwendet werden kann, soll eine betrügerische Nutzung der Kreditkartendaten de facto ausgeschlossen werden. Unterstützung erhält Microsoft von MasterCard und Visa. Mehr Informationen finden Sie im Microsoft-Blog.