Seit dem 1. August 2016 bietet Autodesk sein Softwareportfolio ausschließlich zur Miete an. Der US-amerikanische CAD-Softwareentwickler Autodesk Inc. änderte damals seine Lizenzierung im Rahmen einer weitreichenden Umstrukturierung des Unternehmens, um Umsätze und Gewinne zur Freude der Aktionäre zu maximieren.
Dieses Vorhaben gefiel aber längst nicht allen Kunden von Autodesk. Viele User wollen Software kaufen und nicht mieten! Auch wenn die Nutzung von Cloud-basierten oder Cloud-unterstützten Anwendungen Vorteile bietet; dem Kunden die Wahl zwischen Kauf und Miete zu nehmen und ihn durch Streichung von Alternativen auf Cloud-Dienste und Miete zu konditionieren, kann nur im Sinne der Aktionäre, nicht aber im Sinne der Kundschaft sein.
Offener Brief hebt sechs Revit-Schwachstellen deutlich hervor
Eine Gruppe aus 24 hochrangigen Architekturbüros, davon 17 namentlich genannt, hat sich nun in einem offenen Brief direkt an Autodesks CEO Andrew Anagnost gewandt, um Missstände bei Autodesk Revit und den dazugehörigen Building Information Management (BIM)-Angeboten anzusprechen und das Unternehmen zum Handeln zu bewegen.
Der Brief geht auf diverse Revit-Schwachstellen ein, hebt sechs davon jedoch besonders hervor. Die Architekturbüros mussten in fünf Jahren fünf verschiedene Lizenzsysteme umsetzen, das sei ein enormer Aufwand, der natürlich mit Zeit und Kosten verbunden ist. Die Lizenzkosten stiegen in den fünf Jahren bis Ende 2019 um 70 Prozent, weitere Steigerungen sind angekündigt. Darüber hinaus wird die sehr schleppende Weiterentwicklung des Revit-Kerns trotz immer wieder durch Autodesk angekündigter Modernisierungen kritisiert. Unpraktikabel sei auch, dass die Inhalte der aktuellen Collections und Suites nicht aufeinander abgestimmt seien; man werde zum Kauf einer kompletten Softwaresammlung gezwungen, um Zugriff auf einzelne Anwendungen zu erhalten. Insgesamt seien Funktionalität und Performance der Software hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass es keine offizielle Roadmap für Revit gibt, die Architekturbüros sind also weitestgehend im Unklaren darüber, wie es mit der Software weitergehen wird.
Lizenzkosten steigen in fünf Jahren um 70 Prozent
Die Nachteile eines Autodesk-Abonnements bekommen auch viele Unternehmen zu spüren. Statt eine Software über Jahre hinweg mit einer gekauften Dauerlizenz (perpetual licence) zu verwenden und bei Bedarf ein Versionsupgrade durch einen erneuten Kauf durchzuführen, muss bei Autodesk jetzt ein Abonnement mit laufenden Kosten abgeschlossen werden. Das ist im Vergleich zu den Lizenzkosten vor der Umstellung auf das Abonnementmodell in der Regel eine wirtschaftliche Belastung. Umso schlimmer, wenn es Anwendungen an regelmäßigen inhaltlichen Aktualisierungen mangelt.
Wobei handelt es sich bei Autodesk Revit eigentlich?
Autodesk Revit ist eine Sammlung von Werkzeugen für BIM, darin enthalten sind unter anderem Revit Architecture (Gebäudeplanung), Revit MEP (Gebäudetechnik) und – seit 2008 – Revit Structure (Tragwerksplanung). Die zentrale Besonderheit bei Autodesk Revit und anderen BIM-Werkzeugen ist die Objektorientierung. Im Objekt werden auch Eigenschaften und Abläufe zentral gespeichert, darunter beispielsweise Merkmale, Mengen, Kosten, Workflows und Termine. In der Datenbank lassen sich so konkrete Fragen zum Projekt beantworten, die in- und extern genutzt werden. Beim Bau eines mehrstöckigen Gebäudes beispielsweise kann präzise beantwortet werden, über wie viele Steckdosen oder Fenster ein Gebäude verfügt – wichtige Informationen für Elektriker oder Fensterbauer, die nach dem eigentlichen Bau zum Einsatz kommen.
Autodesk Revit hat das Problem, dass der Softwarekern nunmehr rund 20 Jahre alt ist, so ist die Anwendung beispielsweise nicht mehrprozessorfähig. Revit-Kunden sind also vom Fortschritt im CPU-Bereich, wo die Anzahl der Kerne sowie die Taktraten kontinuierlich erhöht werden, ausgeschlossen. In Kombination mit der genannten Kostenexplosion beim Abonnementmodell ist die Frustration der Architekturbüros nachvollziehbar.
Dauerlizenzen als Alternative zum Autodesk-Abonnementmodell
Noch gibt es eine Alternative zur Autodesk-Miete: Dauerlizenzen. Einmalig bezahlt, kann die Softwareversion uneingeschränkt und dauerhaft verwendet werden. Das ist mittelfristig deutlich wirtschaftlicher als jedes Abonnement. Zudem werden die oben genannten Nachteile eines Abonnements umgangen. Doch wie ist das möglich? Ganz einfach: Die Softwarehändler vertreiben Versionen, die vor der Umstellung auf das Mietmodell in Umlauf gebracht worden sind und durch einen Wartungsvertrag (Subscription) berechtigt sind, auf die entsprechende Version aktualisiert zu werden. Dadurch können noch immer Kaufversionen von Autodesk-Produkten erworben werden. Dieses Verfahren ist absolut rechtssicher und wird von Autodesk nicht beanstandet. Mehr noch: Die Lizenzübertragung – also die Übertragung der Lizenz auf den Käufer – wird von seriösen Anbietern direkt über den Hersteller Autodesk abgewickelt.
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Treue Leserinnen und Leser unseres Blogs auf Gebrauchtesoftware.de werden sich an diverse Artikel zu Software-Fälschungen und Betrugsversuchen erinnern, die wir in den letzten Jahren nach eigener Recherche veröffentlicht haben. So entdeckte unsere Redaktion im Mai 2016 und im Mai 2017 Fälschungen von Microsoft Office 2010 bzw. Office 2013 bei Amazon, berichtete auch, weshalb Microsoft Windows und Office ab 1,99 Euro nicht legal sein können. Der aktuelle Fall, mit dem sich die Redaktion befasst, schlägt dem Fass jedoch den Boden aus und ist an Dreistigkeit kaum zu übertreffen; wir bestellten bei einem scheinbar seriösen Händler eine Autodesk-Software für knapp 6.000 Euro und erhielten keinen Gegenwert.
Foto: Autodesk Inventor 2020 Professional bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 5.699 Euro. | Quelle: Screenshot
Alles beginnt mit einer Annonce beim Verkaufsportal eBay Kleinanzeigen. Ein aus Bielefeld-Heepen stammender gewerblicher Nutzer, die CS programming UG & Co. KG, bietet hier die Software Autodesk Inventor 2020 Professional als Kauflizenz inklusive Wartungsvertrag an. In der Artikelbeschreibung heißt es unter anderem:
Foto: Artikelbeschreibung der bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angebotenen „Lizenz“ von Autodesk Inventor 2020 Professional | Quelle: Screenshot
Artikelbeschreibung suggeriert den Verkauf einer Vollversion ohne Einschränkungen
Die Artikelbeschreibung wirkt zunächst vertrauenserweckend. Die Software wird von einem gewerblichen Nutzer angeboten und richtet sich an Privatpersonen und Geschäftstreibende, was durch die Zusätze „Software vom Händler incl. Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“ und „Steuerfreie Lieferungen an Firmen in EG Ländern mit int. TAX ID möglich!“ unterstrichen wird. Der Angebotstext enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit der Lizenz, insbesondere, ob ausdrücklich etwa nur bestimmte Käuferkreise zu einer Nutzung der Lizenz berechtigt sind. Zum Lieferumfang sollen die „Lizenzdaten zur Aktivierung“, das „Installationsprogramm (Vollversion)“ sowie eine Rechnung inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer sowie ein Lehrbuch zählen. „Support bei der Installation / Aktivierung“ soll zusätzlich Vertrauen erwecken, so scheint es zunächst. Unter „Wichtigste Merkmale des Angebots“ wird hervorgehoben, dass es sich um eine „Kaufversion“ handle, bei der „keine weiteren Jahresgebühren und keine weiteren monatlichen Abonnements“ fällig würden.
Zahlungsart: PayPal inkl. Käuferschutz soll Seriosität untermauern
Der Händler gewährt zudem drei Prozent Skonto und verweist darauf, dass jetzt auch „PayPal inkl. Käuferschutz“ möglich sei. Ein weiteres Argument, welches bei Interessierten Vertrauen erwecken dürfte – schließlich würde PayPal bei unseriösen Angeboten oder Betrug zu Gunsten des Käufers entscheiden, das Geld sei abgesichert. Zu erwähnen sei auch der Kaufpreis für die Vollversion von Autodesk Inventor 2020 Professional: 5.699 Euro inkl. Mehrwertsteuer, eine Ansage! Zur Orientierung: Eine seriöse Dauerlizenz einer solchen Software, die inklusive einer durch den Händler initiierten Lizenzübertragung direkt beim Hersteller Autodesk angeboten wird, liegt bei 11.290 Euro. Der Händler, welcher bei eBay Kleinanzeigen auftritt, bietet also einen satten Rabatt in Höhe von rund 50 Prozent an.
Händler veräußert unrechtmäßig Lizenz, die für Bildungseinrichtungen vorgesehen ist
Nach dem Kauf der Software Autodesk Inventor 2020 Professional bei der CS programming UG & Co. KG wird eine E-Mail an die Käuferin geschickt. Darin befinden sich unter anderem eine Seriennummer, ein Registrierungsschlüssel, eine Installationsbeschreibung und die Information, dass die Software (angeblich) auf den Geschäftsführer der Firma übertragen wurde, die die „Lizenz“ bei CS programming gekauft hat.
Verkauf von Bildungslizenzen grundsätzlich erlaubt – jedoch unter Auflagen
Der Verkauf von Bildungslizenzen ist prinzipiell nicht illegal. Es gibt aktive Händler in der Branche, welche mit Microsoft-Bildungslizenzen handeln. Dabei werden von Microsoft verbilligt an Einrichtungen herausgegebene Lizenzen erworben, nachdem die Einrichtung diese nicht mehr benötigt und regulär veräußert. Nach dem Kauf solcher Lizenzen werden diese als vollwertige Lizenzen veräußert, was gerichtlich gebilligt ist. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch Besonderheiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass sich der Zweiterwerber einer Software auf den Erschöpfungsgrundsatz (vgl. EuGH 03.07.2012: Rechtssache C 128/11) nur dann berufen kann, sofern die Lizenz dem Erstkäufer a) ohne zeitliche Beschränkung und b) gegen ein Entgelt überlassen wurde, das es dem Hersteller ermöglicht, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen.
Bei der Autodesk-Bildungslizenz, die CS programming vertrieben hat, sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt, denn es gibt zum einen eine zeitliche Nutzungsbeschränkung (3 Jahre) und zum anderen wurden die Lizenzen den Bildungseinrichtungen kostenlos überlassen – hier hat also wahrscheinlich kein „Kauf“ (Lizenz gegen Entgelt) vorgelegen. Aus diesem Grund kann sich ein Käufer im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Das Herunterladen der Installationsdateien vom Server des Händlers stellt zudem höchstwahrscheinlich einen Urheberrechtsverstoß dar, gegen den Autodesk vorgehen könnte
Nachfrage bei Autodesk schafft Klarheit
Eine Anfrage beim Hersteller Autodesk sollte klären, ob die in der E-Mail genannte Seriennummer überhaupt gültig ist und ob die Firma bereits als neue Lizenznehmerin eingetragen ist bzw. noch eingetragen werden kann. Autodesk antwortete wie folgt:
„[Die] Seriennummer xxx-xxxxxxxx ist eine nicht aktive Inventor Professional 2020-Lizenz mit 125 Plätzen, die kostenlos an eine Bildungseinrichtung vergeben werden kann. An der Historie der Seriennummer ist zu erkennen, dass diese noch keinen Besitzer gehabt hat und demzufolge auch weder verkauft noch übertragen werden kann.“
Wenig später ergänzte Autodesk diese Angaben noch wie folgt:
„Die Seriennummer xxx-xxxxxxxx ist noch gar nicht registriert worden und hatte auch in der Vergangenheit keinen Eigentümer. Der illegale, kommerzielle Vertrieb von kostenlosen Bildungslizenzen ist jedoch nicht unbekannt und wir arbeiten gerade an einem Prozess, um die Educational Licenses und deren Vergabe noch mehr zu schützen. Ich habe den Fall mit allen verfügbaren Informationen intern weitergeleitet, woraufhin dieser untersucht wird und Autodesk Compliance die notwendigen Schritte einleitet. Danke nochmals für Ihre Aufmerksamkeit. Für weitere Hinweise bzw. Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.“
CS programming lehnt Rückabwicklung ab
Auf Rückfrage beim Anbieter CS programming wurde nicht bestritten, eine Bildungslizenz geliefert zu haben, allerdings verweist der Anbieter auf seine AGB, die er angeblich in den Vertrag mit der Käuferin mit einbezogen hätte. Demzufolge sei „eine ausschließlich gewerbliche/gewinnorientierte Nutzung der Lizenz […] nie zugesagt“ worden. Im Übrigen stünde diese „u.a. auch in Konflikt mit unseren akzeptierten AGB (insbesondere Punkt 6.1 sowie 7.2.)“ Die Käuferin solle die Software „nach den Lizenzvereinbarungen des Herstellers“ nutzen. Telefonisch wurde aber zugesichert, dass die Software auch durch Unternehmen genutzt werden könne. Nach dem Lizenzbedingungen des Herstellers dürfen „licenses for educational institutions“ nur im direkten Zusammenhang mit Lern-, Lehr-, Schulungs-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verwendet werden, die zu den Lehrtätigkeiten einer berechtigten Bildungseinrichtung gehören. Darüber hinaus haben diese Bildungslizenzen – in Abweichung zu (sonstigen) Kauflizenzen – nur eine Laufzeit von drei Jahren. Eine Rückabwicklung des Kaufs lehnt die Firma CS programming bis heute ab.
Da der Fall noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ist, ist auch der in der Artikelbeschreibung erwähnte PayPal-Käuferschutz bis dato wirkungslos. Die hier im Artikel vorgelegten Tatsachen reichten nicht aus, dass die Käuferin den Kaufbetrag erstattet bekam.
Seit Dezember 2019 sichten wir Produkte des Händlers CS programming bei eBay Kleinanzeigen. Dabei handelt es sich unter anderem um Autodesk Inventor 2020 (5.699 Euro), Autodesk Revit 2020 (6.599 Euro) und Autodesk VRED Professional 2020 (29.000 Euro). Die Artikel sind meist nicht länger als zwei Wochen gelistet und ähneln sich hinsichtlich der Kernaussagen in den Artikelbeschreibungen stark. Unserer Auffassung nach kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass hier systematisch gehandelt wird und es sich auch in weiteren Fällen nicht um eine Software handelt, die uneingeschränkt von Privatpersonen oder Unternehmen eingesetzt werden darf. Interessant auch: Zum Zeitpunkt des Inventor-Kaufs wurde bereits angegeben, dass es sich um den „Letzten Artikel“ handle, der Kaufpreis lag am 7. November 2019 außerdem noch bei 4.999 Euro (jetzt bei 5.699 Euro). Neben eBay Kleinanzeigen handelt die CS programming auch über ihre eigene Internetpräsenz.
Foto: Autodesk Revit 2020 bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 6.599 Euro. | Quelle: ScreenshotFoto: Der Händler bietet unter anderem Autodesk VRED, Autodesk Inventor und Autodesk Revit an. | Quelle: Screenshot
Vorsicht beim Software-Kauf: Autodesk-Dauerlizenzen sind Expertensache!
Grundsätzlich bietet Autodesk seine Software seit dem 1. August 2016 ausschließlich zur Miete an. So sollen im Zuge einer Umstrukturierung des Unternehmens Kunden langfristig gebunden und höhere Umsätze erzielt werden. Allerdings gibt es auch im Jahr 2020 noch die Möglichkeit, legale und rechtssichere Kaufversionen von Autodesk bei Drittanbietern zu erwerben. Das ist möglich, indem Kaufversionen aus der Zeit vor der „Autodesk-Mietpflicht“ in einem aktiven Wartungsvertrag gehalten wurde und so einen Versionssprung erfahren hat. Endete beispielsweise der Wartungsvertrag der ursprünglich im Jahr 2015 erworbenen AutoCAD LT-Lizenz im März 2019, entstand also eine dauerhaft nutzbare Lizenz von AutoCAD LT 2019. Diese Dauerlizenz bietet ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht und kann auch an Dritte veräußert werden, da hier der Erschöpfungsgrundsatz greift. Die Software muss aber direkt beim Hersteller in den Autodesk-Account des neuen Nutzers übertragen werden. Seriöse Händler von Autodesk-Gebrauchtsoftware weisen auf eine Lizenzübertragung hin und führen diese im Kundenauftrag durch. Dauerlizenzen von Autodesk sollten immer von seriösen und erfahrenen Gebrauchtsoftware-Händlern durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um rechtssichere und einwandfreie Ware handelt.
Microsoft hat sich verpflichtet, für Windows 7 mindestens
zehn Jahre Produktsupport bereitzustellen. Der Support für Windows 7 endet am
14. Januar 2020. Daran hat sich für Privatanwender*innen auch nichts geändert.
Unternehmen jedoch dürfte die Nachricht freuen, dass die erweiterten
Sicherheitsaktualisierungen („Extended Security Updates“, kurz ESU) länger als
ursprünglich geplant ausgeliefert werden. Die Aktualisierungen werden
Unternehmen jeder Größe bereitgestellt und sind nach wie vor kostenpflichtig.
Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen
Bisher war Windows 7 ESU nur für Windows 7 Professional und Windows 7 Enterprise im Rahmen der Volumenlizenzierung verfügbar. Microsoft begründet die Fristverlängerung damit, dass der Konzern dem Umstand Rechnung tragen wolle, dass sich jedes Unternehmen an einem anderen Punkt im Aktualisierungsprozess befinde. Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen. Schließlich kann dieser Vorgang je nach Unternehmen mehr oder weniger Vorbereitungszeit erfordern.
Was geschieht nach dem Fristablauf?
Die aktuelle Situation lässt Erinnerungen an Windows XP
aufkommen: Hier wurden Nutzer*innen dazu aufgerufen, zum Ablauf des erweiterten
Supports auf Windows 7 zu aktualisieren. Schließlich sollten nach Ablauf des
erweiterten Supports zum 8. April 2014 keine Sicherheitsupdates verteilt
werden. Mitte Juni 2017 wurde allerdings noch ein kritisches Sicherheitsupdate
ausgeliefert, nämlich die Aktualisierung „KB4025687“. Zwar stellt dieses
Vorgehen eine Ausnahme dar, aber Nutzer*innen können bei kritischen Bedrohungen
auch Jahre nach Ablauf des Support-Zeitraums auf die Hilfe Microsofts hoffen.
Extended Security Updates (ESU) ab Dezember 2019 erhältlich
Unternehmen, die die Extended Security Updates (ESU)
erwerben wollen und damit für eine längere Zeit von Sicherheitsupdates
profitieren möchten, können dies ab dem 1. Dezember 2019 über das CSP-Programm
(„Cloud Solution Provider“) tun. Ende Januar 2023 werden dann aber auch für
diese Unternehmen die erweiterten Sicherheitsupdates für Windows 7 eingestellt.
Funktionale Updates gibt es für dieses Betriebssystem ohnehin seit dem 13.
Januar 2015 nicht mehr.
Windows 10 1909 hat zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht, die wichtigsten listet Microsoft hier auf. Einige Änderungen haben es aber nicht in die Patchnotizen geschafft und wurden von der Community entdeckt. So auch eine Änderung beim Einrichtungsprozess: In der US-Version von Windows 10 Home steht zunächst nur die Anmeldung per Microsoft-Konto zur Auswahl. Die bisher ebenfalls aufgelistete Möglichkeit, ein Offlinekonto zu erstellen, ist verschwunden. Zuerst hatte Microsoft-Experte Paul Thurott in seinem Blog über das Verschwinden der Option berichtet.
Verschwinden der Option „Offlinekonto“ bereits während der Testphase von Windows 10 1909 aufgefallen
Dass die Option, ein Offlinekonto zu erstellen, fehlt, ist Community-Mitgliedern bereits in der Testphase von Windows 10 1909 aufgefallen. Damals sorgte ein mittlerweile gelöschter Beitrag eines Reddit-Users für Aufsehen. Die Vermutung ließ sich zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht bestätigen, da nur ausgewählte Windows-Insider betroffen waren. Die Vermutung lag aber nahe, dass Microsoft diesen Schritt bald flächendeckend einführen könnte. Schließlich entwickelt sich Windows 10 mit jeder Aktualisierung mehr und mehr zum „Online-Betriebssystem“. Das zeigt unter anderem die sich ausweitende Integration von onlinebasierten Diensten sowie automatischen „Zwangsupdates“. Wer beispielsweise auch nach dem 12. November 2019 von Sicherheitsupdates für Windows 10 profitieren möchte, muss auf eine neuere Version aktualisieren – das im April 2018 veröffentlichte Windows 10 1803 wird beispielsweise nicht mehr unterstützt.
User können Online-Zwang bei der Installation mit „Trick“ umgehen
Um den Zwang zum Anlegen eines Online-Kontos zu umgehen, ist es ausreichend, während der Einrichtung von Windows 10 die Internetverbindung zu trennen. Dadurch wird der Einrichtungsprozess automatisch umgestellt, die Installation mit einem lokalen Nutzerkonto ist wieder möglich.
Fazit:
Nach unserer Einschätzung versucht Microsoft in der US-Version von Windows 10 Home, Grenzen auszuloten und letztendlich auch mehr Nutzer*innen zu einem Umstieg auf ein Online-Konto zu bewegen. Noch hat Microsoft keine Änderungen an den deutschen Windows-Versionen vorgenommen. In Zukunft ist ein solcher Schritt jedoch nicht auszuschließen. Allerdings muss Microsoft mit einem Aufschrei innerhalb der Community rechnen, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass ein Online-Konto in absehbarer Zeit zur unabdingbaren Pflicht wird.
WERBUNG Übrigens: Eine Übersicht aller Windows-Betriebssysteme finden Sie bei 2ndsoft.de, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware. Profitieren Sie von hilfreichen Versions- und Editionsvergleichen und rechtssicheren Lizenzen als Neu- und Gebrauchtware.
Greg Taylor, Direktor für Produktmarketing – Exchange Server / Online bei Microsoft, hat in einem TechBlog-Beitrag bekanntgegeben, dass der erweiterte Supportzeitraum für die Groupware- und E-Mail-Transport-Server-Software Exchange Server 2010 verlängert wird. Unternehmen soll so die Möglichkeit gegeben werden, einen Umstieg auf eine Nachfolgeversion planen und durchführen zu können.
Erweiterter Support für Exchange Server 2010 bis Oktober 2020
Ursprünglich sollte der erweiterte Support für Exchange Server 2010 am 14. Januar 2020 enden, nach einer Untersuchung des Bereitstellungsstatus einer großen Anzahl von Exchange-Kunden ist nun ist der 13. Oktober 2020 festgelegt. Unternehmen sollen mehr Zeit für den Abschluss ihrer Migrationen erhalten.
Was passiert nach Fristablauf mit Exchange Server 2010?
Nach dem 13. Oktober 2020 bietet Microsoft keinen technischen Support mehr für möglicherweise auftretende Probleme an, darunter Fehlerkorrekturen für entdeckte Probleme, die sich auf die Stabilität und Benutzerfreundlichkeit des Servers auswirken können sowie Sicherheitskorrekturen für entdeckte Sicherheitsanfälligkeiten und Sicherheitsverletzungen. Die Installation von Microsoft Exchange Server 2010 wird sich nach wie vor ausführen lassen. Microsoft rät ausdrücklich zur Migration und verweist dabei natürlich auch auf die Cloud-Dienste Exchange Online und Office 365.
Kaufversionen von Microsoft Exchange Server als wirtschaftliche Alternative zu Exchange Online und Office 365
Nutzer/-innen, die monatliche Gebühren, Dateiablage auf externen Cloud-Servern und Updatezwang verhindern wollen, sind mit einer aktuelleren Kaufversion von Microsoft Exchange gut beraten. Natürlich bietet die Aachener 2ndsoft GmbH ein breit gefächertes Produktportfolio, welches auch diverse Versionen und Editionen von Exchange Server umfasst. Profitieren Sie von wirtschaftlichen Kaufversionen und unabhängigem Arbeiten und entscheiden Sie sich für rechtssichere Neuware oder Gebrauchtsoftware, darunter:
Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.
Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt
Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.
Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.
Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal
Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile) oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.
Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?
Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).
EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website
Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.
Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse
Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.
Viele offene Fragen
Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:
Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?
Wir werden den Fall weiterhin
beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.
Die 2ndsoft GmbH wird im Mai 2020 stolze 25 Jahre alt und bietet Neu- und Gebrauchtsoftware aus den Bereichen Betriebssysteme, Büro-Software, CAD- und CAM-Software, Entwicklersysteme, Multimedia, Server sowie Utilities und Tools an. Auch Microsoft Office war von Anfang an dabei und wurde erfolgreich gehandelt. Jetzt feiert Microsoft das dreißigjährige Bestehen der Bürosoftware-Pakete. Damals bestand Microsoft Office aus Word, Excel und PowerPoint, wurde auf 3,5-Zoll-Diskette und CD-ROM angeboten. Die Software erschien zuerst für Apple-Geräte, ein Jahr später auch für Windows-Rechner. Microsoft Office veränderte die Arbeitswelt und hat seit der Erstveröffentlichung eine rasante Entwicklung hinter sich. Immer mehr Produkte wurden in die Office-Familie eingegliedert. Später folgte der Umzug in die Cloud, welche bei vielen Nutzer-/innen noch immer auf Skepsis trifft – kein Wunder also, dass Microsoft auch mit Office 2019 die Entscheidung für oder gegen die Cloud – noch – dem Anwender überlässt.
Die einzelnen Office-Programme Word, Excel und PowerPoint gab es jeweils schon zuvor, in den Office-Paketen wurden diese aber erstmalig gemeinsam ausgeliefert. Viele Unternehmen profitieren von Microsofts Werkzeugen für die Erstellung von Texten, Tabellen und Präsentationen aus einer Hand. In kaum einem Büro fehlt Office, was immer wieder Wettbewerbshüter auf den Plan rief; Microsoft nutze seine Vormachtstellung aus, hieß es häufig.
User genervt von „Clippy“ und Cloud
Erinnern Sie sich noch an „Clippy“? Die sprechende
Büroklammer, die im Deutschen Karl Klammer getauft wurde, gab Office-Usern mehr
oder weniger hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Bürosoftware. Obwohl
„Clippy“ mehrfach von Microsoft überarbeitet hinsichtlich Optik und
Funktionalität wurde, entschied sich der Konzern dazu, den Helfer im Jahr 2008
einzustellen.
Deutlich nützlicher, aber für viele User genauso nervig,
sind die Cloud-Dienste der letzten Jahre. Datenschutztechnisch oft problematisch,
scheint es immer schwerer, Cloud-Diensten bei Microsoft Office zu entgehen.
Allerdings hat Microsoft die Kritik von Usern und Datenschützern vernommen,
welche fordern, dass weiterhin eine Wahl bestehen müsse, was in die Cloud
gehört. Deshalb hat Microsoft auch bei Office 2019 nicht den Schritt gewagt,
komplett in die Cloud zu ziehen. Mutmaßlich ist die Angst noch zu groß,
hierdurch viele Kunden verlieren zu können. Nicht jede Arbeitsumgebung
profitiert schließlich von Cloud-Diensten.
Wir dürfen gespannt sein, was Microsoft Office in Zukunft
bieten wird, welche Entwicklung die Bürosoftware-Sammlung nehmen wird und ob
wir in Zukunft alle in der Cloud arbeiten werden.
Alles Gute also, Office!
Übrigens: Auf der 2ndsoft-Übersichtsseite finden Sie wertvolle Informationen zu Microsoft Office. Wählen Sie einfach eine Office–Version aus und informieren Sie sich über Inhalt, Neuerungen und Editionsunterschiede.
Die 2ndsoft GmbH bietet ein breit gefächertes Angebotsportfolio, welches von Microsoft Office 4.x bis Office 2019 reicht. Entdecken Sie rechtssichere Gebrauchtsoftware und Neuware zu fairen Konditionen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.
Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus
2013 vor Gericht
Der beklagte eBay-Händler
verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den
Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose
Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download
und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler
erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft
jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf
Unterlassung und forderte Schadenersatz.
Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c
Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt
Bereits in den Vorinstanzen wurde
zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen
sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur
öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein
Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen,
dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum
Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des
öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die
Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle
des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.
Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende
Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern. Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.
Täter erbeutet etwa 6.500 Euro in Form von
iTunes-Geschenkkarten
Im aktuellen Fall wurde
ein Mann aus Hessen von einem Betrüger, der sich als Microsoft-Mitarbeiter
ausgab, angerufen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen gab bekannt, dass hierbei
ein Schaden in Höhe von etwa 6.500 Euro entstand. Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter sagte
dem Mann, dass dessen Rechner von einer Schadsoftware befallen sei. Würde der
Mann nicht handeln drohe der Computer abzustürzen. Der „Microsoft-Mitarbeiter“
gab vor, das Problem via Fernwartung – und natürlich gegen Bezahlung – lösen zu
wollen. Der Mann aus Bad Vilbel (etwa 10 Kilometer nördlich von Frankfurt am
Main) glaubte den Aussagen des Betrügers, gewährte diesem per Fernwartung
Zugriff auf seinen PC und zahlte für die „Dienste“ rund 6.500 Euro in Form von
iTunes-Geschenkkarten.
Polizei rät: Einfach auflegen
Fälle wie dieser sind
keine Seltenheit, immer wieder rufen Betrüger arglose Bürger an und behaupten,
dass per Fernwartung eine Reparatur vorgenommen werden müsse, damit der
Computer problemlos funktioniere. Dabei wird oftmals eine Fernwartungssoftware
benutzt, etwa TeamViewer, AnyDesk oder RemotePC. Ältere TeamViewer-Versionen
erlauben sogar volle Kontrolle über den PC, darunter Tastatur, Maus und
Bildschirm (kann schwarz geschaltet werden). Nach erfolgter
Verbindungsherstellung können die Angreifer Schadsoftware installieren,
sensible Daten ausspähen oder stehlen oder (vor Windows 10) das System mit
einem Startup-Passwort versehen (Syskey), um den Besitzer zu erpressen. Die
Experten für Internetprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden
empfehlen, misstrauisch zu sein, wenn ein Anrufer grundlos dazu auffordert,
Zugriff auf seinen eigenen Computer zu gestatten. Persönliche Informationen und
andere sensible Daten müssen unbedingt verschwiegen werden. Bei Spam-Anrufen
und unbekannten Nummern sollte sich außerdem nicht mit dem richtigen Namen
gemeldet werden, besser mit einem kurzen „Hallo?“ oder „Ja, bitte?“. So können
Anrufer nicht abgleichen, ob Datensätze in eventuell vorhandenen Anruflisten
korrekt sind. Auch sollte keine Antwort auf spezifische Fragen nach der
Anschrift, Bankverbindung oder bestimmten Verträgen gegeben werden. Ein
gesundes Maß an Misstrauen hilft und im Zweifel gilt: Einfach auslegen!
Wie das IT-Nachrichtenportal Golem berichtet, versuchen Betrüger momentan, mit dem Trick einer Rücküberweisung für einen Softwarekauf an Geld zu gelangen.
Dabei lässt die Firma JP Trading Enterprises derzeit Kunden abmahnen, welche bei diesem Händler über den Amazon-Marketplace Software erworben haben. Anwalt24.de berichtet, dass die Abmahnungen über die bayrische Rechtsanwaltskanzlei Juslegal verschickt werden.
Rechtssichere Office-Lizenzen für unter 2 Euro bleiben ein Traum
Gegenüber Golem berichtete ein Leser, dass der Betrag in Höhe von 1,89 Euro im April 2019 von Amazon zurücküberwiesen wurde – ohne Erklärung. Viele der Betroffenen erhielten am 23. Juli 2019 eine Inkasso-Abmahnung von Juslegal, die Zahlungsaufforderung über 85 Euro solle innerhalb von fünf Tagen beglichen werden – sonst würden rechtliche Schritte eingeleitet. Auch Kunden, die den Betrag von 1,89 Euro erneut überwiesen hatten, erhielten die Abmahnung. Für den Betrag von 1,89 Euro wurden unter anderem Microsoft Office-Lizenzen erworben – bei einem solch verlockenden Preis sollte man bereits skeptisch werden, um eine ordentliche Lizenz wird es sich wohl kaum handeln. Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag, warum es für unter zwei Euro keine rechtssicheren Lizenzen geben kann!
Schlechte Google-Bewertungen durch empörte User
Foto: Google-Bewertungen von JP Trading Enterprises UG am 3. August 2019.
Es ist unklar, ob die Abmahnungen das eigentliche Geschäftsmodell der Firma darstellen. Bei Google finden sich unter den Nutzerbewertungen der JP Trading Enterprises UG zahlreiche Bewertungen, die sich auf Rückbuchungen und Abmahnungen beziehen. Auch das Portal Abmahnungwastun.de berichtet, dass die Firma schon früher durch fragwürdige Geschäftspraktiken aufgefallen sei. Das Unternehmen soll Abmahnungen aufgrund fehlender Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen Abmahnungen in Höhe von rund 1.500 Euro an etwaige Konkurrenten verschickt haben.
Amazon ist informiert und rät Betroffenen, die Forderung zu ignorieren
Amazon ist dieser Fall bekannt,
es wird Betroffenen empfohlen, nichts zu unternehmen. „Wir überprüfen den
Sachverhalt, bitte keinen Zahlungsaufforderungen von dieser Firma nachgehen,
das macht diese Firma bei einigen unserer Kunden“, heißt es. Wichtig auch: Im
Grunde müssen auch bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace die Zahlungen über
Amazon abgewickelt werden – also niemals nach einer Aufforderung eines Händlers
an abweichende Empfänger manuell überweisen.
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