Bestätigt: Microsoft Office 2019 wird im nächsten Jahr erscheinen

Microsoft hat im Rahmen der Ignite-Messe (25. bis 29. September 2017 in Orlando, Florida) bestätigt, dass die nächste Office-Version, Office 2019, Ende nächsten Jahres veröffentlicht werden soll. Die Software soll sich an Privatpersonen und Unternehmen richten, die „noch nicht bereit für die Cloud“ sind. Damit spricht das Unternehmen Kunden an, die Cloud-Lösungen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen. Das Unternehmen hat also erkannt, dass nicht alle User die Cloud favorisieren. Ein kompletter Umstieg auf Cloud-Lösungen, wie ihn etwa der US-amerikanische CAD-Software-Konzern Autodesk vollzogen hat, ist also in weite Ferne gerückt. Microsoft Office 2019 wird als Alternative zu Office 365 angeboten werden.

Software soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 erscheinen

Der Softwarekonzern aus Redmond kündigte an, Office 2019 in der zweiten Jahreshälfte 2018 auf den Markt zu bringen. Außerdem sollen Microsoft SharePoint Server, Exchange Server sowie Skype for Business Server aktualisiert werden. Skype for Business soll mittelfristig durch Microsoft Teams ersetzt werden. Die neuen Microsoft-Produkte sollen ab Mitte nächsten Jahres durch die Bereitstellung von Vorab-Versionen getestet werden können.

Ausblick auf Neuerungen in Office 2019

General Manager Jared Spataro schreibt im Office-Blog schon ein wenig über die Neuerungen des Office 2016-Nachfolgers. Die Stifteingabe soll verbessert werden, realisiert wird dieses Vorhaben durch eine verbesserte Drucksensitivität und eine Neigungsberücksichtigung. Die Datenanalyse mit Excel soll durch neue Funktionen und Diagramme erweitert werden. Neue Morph- und Zoom-Animationen erhalten Einzug in PowerPoint. Auch die Server-Anwendungen sollen Optimierungen erfahren, darunter solche in puncto Sicherheit, Usability und Verwaltung.

Cloud, Cloud, Cloud – oder auch nicht!

Auf der Ignite-Messe wurden sehr viele Cloud-Lösungen präsentiert. Office 2019 zählt nicht dazu. Generell bietet Office im Gegensatz zu Office 365 ein paar Vorteile: Kaufversionen sind auf Dauer günstiger als Mietmodelle, die Lizenzen können außerdem später weiterverkauft werden. Die Programme werden auf dem eigenen Computer betrieben und sind deshalb weniger anfällig für Serverprobleme oder Sicherheitslücken.

Betrugsversuch am Telefon: Anrufer gibt sich als „Windows“- und Apple-Mitarbeiter aus

Bereits Ende November 2015 berichteten wir in unserem Artikel „Betrugsmasche am Telefon: Anrufer geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus“ über Betrugsversuche am Telefon. In der vergangenen Woche hat es uns dann selbst erwischt: Wir wurden Ziel eines Betrugsversuchs.

Windows, Microsoft, Apple? Anrufer hat offenbar keine Ahnung, für wen er arbeitet

Letzte Woche erhielten wir nachmittags gegen 15:30 Uhr einen Telefonanruf. Der Anrufer erklärte in gebrochenem Englisch, dass unser Computer von einer Schadsoftware befallen sei. Außerdem wollte er wissen, ob sich ein Microsoft-Betriebssystem auf dem Computer befände und ob dieser hochgefahren sei. Der Anrufer gab sich zunächst als „Windows-Mitarbeiter“ aus – als wir angaben, einen Apple-Computer zu nutzen, sagte der namenlose Anrufer, dass er ebenfalls Apple-Mitarbeiter sei. Im Hintergrund waren deutliche Störgeräusche wahrnehmbar. Er verwickelte sich nach kritischen Fragen unsererseits in Widersprüche, woraufhin das Gespräch beendet wurde.

Verhindern Sie, dass Betrüger Kontrolle über Ihre Daten erhält

Fälle wie dieser sind nicht unüblich. Die Betrüger geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus und hoffen, technisch wenig versierte Personen zu kontaktieren. Diesen gaukeln sie dann vor, dass sich eine Schadsoftware auf dem Computer befände, die dringend entfernt werden müsse. Oft wird die Ereignisanzeige als Vorwand genutzt, scheinbar kritische Systemfehler aufzuzeigen. Um den Virus beseitigen zu können, müsse man einen Fernzugriff einrichten. Dazu soll in der Regel eine entsprechende Software heruntergeladen werden, die passende URL gibt es meist via E-Mail oder direkt mündlich. Lädt der Angerufene die Software herunter, gelangt Schadsoftware auf den Computer. Diese ist ein Freifahrtschein für die Betrüger, die dann einen Fernzugriff auf den Computer einrichten oder das System ausspionieren können. Auch Ransomware (Erpressungssoftware, die das System bis zur Zahlung eines Geldbetrags sperrt) kann so installiert werden. Manchmal verlangen die Anrufer auch die Zahlung eines Geldbetrags, um zu „helfen“.

Was tun bei einem betrügerischen Anruf?

Vorsicht! Microsoft-Mitarbeiter werden niemals anrufen und Schadsoftware entfernen oder Zugriff auf den Computer wollen. Geben Sie keinesfalls persönliche Daten preis, etwa Kontoverbindungen, Kreditkarteninformationen, IP-Adresse, Standort, Anschrift oder ähnliches. Keinesfalls Software auf Anweisung herunterladen, auch keine Websites besuchen! Notieren Sie – falls ersichtlich – die Telefonnummer des Anrufers und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Auffälligkeiten während des Telefonats. Sollten Sie bereits Software installiert oder eine Website auf Anweisung besucht haben, kappen Sie sofort die Verbindung zum Internet und sperren Sie vorsichtshalber Ihr Online-Banking. Ändern Sie die Passwörter wichtiger Accounts auf einem anderen, sicheren Computer oder Mobilgerät – beginnen Sie mit Ihrem E-Mail-Account. Sie können und sollten die örtliche Polizeidienststelle aufsuchen, eine Strafanzeige aufgeben und den Vorfall möglichst präzise schildern.

Microsoft Security Intelligence Report: Angriffe auf Cloud-User nehmen um 300 Prozent zu

In der aktuellen Ausgabe des „Microsoft Security Intelligence Report“ äußert sich der Konzern zu sicherheitsrelevanten Fragen. Interessante Informationen gibt es unter anderem zum Cloud-Geschäft, zur Kontosicherheit und zum Thema Ransomware. Auch die Vorgehensweise von Betrügern wird erläutert und durch Statistiken angereichert.

Cloud-Dienste sind beliebtes Ziel von Hackern geworden

Immer mehr Softwarekonzerne bieten Cloud-Dienste an, dadurch steigt natürlich auch deren Verbreitung. Und generell gilt: Desto mehr Personen eine Software oder Technologie nutzen, desto attraktiver wird das Ziel für potenzielle Angreifer. Cloud-Dienste sind deshalb zu einer Zielscheibe avanciert – die Softwarekonzerne müssen sich der Verantwortung stellen, Attacken abwehren zu können und User sowie deren Daten zu schützen. Aber auch die User selbst tragen Eigenverantwortung. Eine hundertprozentige Sicherheit wird es in der Cloud nie geben. Im besten Fall halten die Konzerne hohe Sicherheitsstandards ein und reagieren schnell auf Bedrohungen.

Die größte Gefahr geht laut Microsoft von gestohlenen Anmeldedaten aus. Bei Hackerangriffen auf Drittanbieter werden oft Zugangsdaten erbeutet, die dann bei anderen Diensten getestet werden – denn nicht selten verwenden User die gleichen Zugangsdaten für unterschiedlichste Services. Für den versierteren User kaum vorstellbar, doch oftmals Realität. Hinzu kommen generell schwache und leicht zu erratende Passwörter.

Microsoft blockt 44 Prozent mehr schädliche Anmeldeversuche

Im Zeitraum zwischen dem ersten Quartal 2016 und dem ersten Quartal 2017 stieg die Anzahl der Angriffe auf Cloud-Nutzer um 300 Prozent. Im gleichen Zeitraum blockierte Microsoft 44 Prozent mehr Anmeldeversuche von IP-Adressen, die als schadhaft eingestuft werden. Die automatisierten Systeme blockieren laut Microsoft täglich Millionen von Angriffen. Trotz Sicherheitsvorkehrungen sei es versierten Hackern möglich, sich als legitime Nutzer auszugeben und Identitäten vorzutäuschen. Das erschwere den Schutz der Nutzerdaten erheblich.

Ransomware: Begegnungsraten geben Aufschluss über Verbreitung

Die Begegnungsraten geben Aufschluss darüber, wie viele User mit Ransomware in Kontakt gekommen sind. In den USA, Japan und China gibt Microsoft die Begegnungsraten mit unter 0,02 Prozent an, während sie in europäischen Staaten (u.a. Spanien, die Tschechische Republik und Italien) bei 0,14 bis 0,17 Prozent. Michael Kranawetter, National Security Officer bei Microsoft, betont: „In dieser digitalen und damit stark vernetzten Welt kommt es darauf an, aktuelle Bedrohungslagen in Echtzeit zu erkennen und Schwachstellen oder Einfallstore schnell zu schließen.“

Fazit: Vorsicht bei der Speicherung sensibler Daten!

Laut Microsoft waren im ersten Quartal 2017 nur 73 Prozent der Computer weltweit mit einer Echtzeit-Sicherheitssoftware ausgestattet. In Kombination mit den oftmals schwachen Passwörtern und der Tatsache, dass Passwörter nicht selten mehrfach genutzt werden, gehen User ein großes Risiko ein. Bei Cloud-Diensten muss man auch auf die Infrastruktur des Anbieters vertrauen – eine hundertprozentige Sicherheit wird es aber niemals geben. Deshalb gilt: Seien Sie vorsichtig mit der Sicherung sensibler Daten auf Cloud-Servern, bevorzugen Sie die Absicherung Ihres Firmennetzwerks. Es gilt abzuwägen, ob der praktische Nutzen von Cloud-Services den Sicherheitsaspekt übertrifft – das muss im Einzelfall entschieden werden.

Microsoft zieht positive Bilanz in puncto Windows-10-Datenschutz – zu Recht?

In einem aktuellen Beitrag im Windows-Blog berichtet Marisa Rogers, Privacy Officer von Windows, wie NutzerInnen gegenüber Microsoft auf die Neuerungen der Datenschutzpolitik von Windows 10 reagieren.

Mit dem Creators Update hat Microsoft die Datenschutzoptionen von Windows 10 erweitert. Bei einer Neuinstallation von Windows 10 erhalten NutzerInnen jetzt einen deutlich besseren Überblick über die Datenschutzeinstellungen als zuvor – die neue Übersicht erklärt die Auswirkungen der Optionen präziser und ersetzt die bisherige Auswahl zwischen „Expresseinstellungen“ und „Erweiterte Einstellungen“ (siehe Foto unten).

Foto: Die neuen Datenschutzeinstellungen werden bei einer Neuinstallation von Windows 10 angezeigt – sie enthalten deutlich mehr Informationen über die Auswirkungen der getätigten Einstellungen | © Microsoft
Foto: Die neuen Datenschutzeinstellungen werden bei einer Neuinstallation von Windows 10 angezeigt – sie enthalten deutlich mehr Informationen über die Auswirkungen der getätigten Einstellungen | © Microsoft

Mit dem Web-basierenden Privacy-Dashboard hat Microsoft eine neue Möglichkeit für NutzerInnen geschaffen, Einsicht in die gesammelten Daten zu erhalten. Hierzu loggt man sich mit dem Microsoft-Konto ein, daraufhin werden Aktivitäten auf unterschiedlichen Microsoft-Services aufgelistet – es wird gezeigt, welche Daten Microsoft dabei sammelt. Schon 23 Millionen NutzerInnen sollen bisher von dem Angebot Gebrauch gemacht haben. Übrigens: 71 Prozent der Windows-10-User konfigurieren die Datenschutzeinstellungen so, dass Microsoft alle Telemetriedaten erfassen darf.

Foto: Microsoft verspricht mit dem Privacy-Dashboard mehr Einsicht für User | Foto: Screenshot microsoft.com
Foto: Microsoft verspricht mit dem Privacy-Dashboard mehr Einsicht für User | Foto: Screenshot microsoft.com

Der Artikel im Windows-Blog erweckt insgesamt den Eindruck, dass Microsoft auf die Community hört und das Feedback in Verbesserungen umsetzt. Ganz so freiwillig und gutmütig ist der Konzern dann nicht ganz: In der Vergangenheit hagelte es Klagen gegen Microsoft – Verbraucherschützer forderten, dass der Konzern seine Datenschutzpolitik ändere. Wir berichteten bereits über den Blauen Brief der EU-Datenschutzbeauftragten im Februar 2017 und die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im März 2016. Im Juli 2016 klagte zudem die französische Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) wegen Windows 10 – mittlerweile ist die Klage zurückgezogen worden, da Microsoft nur noch ungefähr die Hälfte an Telemetriedaten erfasse. Microsoft hat zudem eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterzeichnet, durch die sich der Konzern verpflichtet, auf den ungefragten Download von Installationsdateien im Hintergrund zu verzichten. Diese Vorgehensweise war zum Launch von Windows 10 und über einen längeren Zeitraum danach üblich, die Installationsdateien waren bis zu sechs Gigabyte groß.

Datenschutzgrundverordnung (GDPR/DSGVO) greift im Mai 2018

Im Mai 2018 greift die Datenschutzgrundverordnung (GDPR/DSGVO). Laut Rogers erfülle Microsoft bei Windows 10 diese Anforderungen schon jetzt. Weitergehend wurde erklärt, dass Microsoft sich darüber bewusst sei, dass noch nicht alle Forderungen der Nutzerschaft umgesetzt worden seien.

Insgesamt scheint es begrüßenswert, dass Microsoft beim Windows-10-Datenschutz transparenter und nutzerorientierter zu werden scheint. Das ist einerseits dem Druck der Verbraucherschutzinstitutionen, andererseits den NutzerInnen selbst zu verdanken. Ein Anfang scheint gemacht, bleibt zu hoffen, dass Microsoft weiter am Ball bleibt. Das sollte auch im Sinne des Konzerns sein, denn zufriedene Nutzer sind treue und zahlungsfreudige Nutzer.

Amtsgericht Wuppertal: Student verkauft Microsoft-Lizenzen aus Uni-Systemen

Ein Student aus dem nordrhein-westfälischen Heiligenhaus wurde vom Wuppertaler Amtsgericht für schuldig befunden, Microsoft-Lizenzen illegal weitergegeben zu haben. Auf einer Internet-Plattform verkaufte der Angeklagte die eigentlich kostenlosen Microsoft-Lizenzen aus den Studenten-Systemen der Bergischen Universität Wuppertal und der Fernuniversität Hagen.

Vergleichsweise mildes Urteil: Täter geständig

Dem Angeklagten wurden serienmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Das Gericht befand den Angeklagten in sämtlichen der 220 Fälle für schuldig. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 139.000 Euro. Es wurden Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server veräußert. Da der Angeklagte geständig war, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: Neben einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren muss der Verurteilte eine monatliche Strafzahlung für mindestens vier Jahre leisten. Die Verteidigung erklärte, der Angeklagte schäme sich für sein Handeln. Durch den Verkauf beglich er zunächst Mietrückstände, später zahlte er mit dem Geld Restaurantbesuche mit Freunden.

Betrug durch Zufall aufgedeckt

Bei einer routinemäßigen Prüfung der Universität Wuppertal flog der ganze Schwindel auf. Nachdem die Aktivierungen festgestellt wurden, kontaktierte die Uni Microsoft. Microsoft ermittelte daraufhin den Täter. Immer wieder werden Lizenzen verkauft, die entwendet worden sind. Achten Sie deshalb vor dem Kauf darauf, dass Sie es mit einem seriösen Händler zu tun haben. Denn auch wenn die Verlockung nach einem Lizenz-Schnäppchen groß ist – eine gesunde Portion Skepsis sollte man bewahren. Sonst ist im schlimmsten Fall das Geld weg oder es wird eine ungültige / gestohlene Lizenz erworben.

„Digitale Erschöpfung“: Neue EuGH-Vorlage aus den Niederlanden

Software unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Juli 2012, dass mit Gebrauchtsoftware gehandelt werden darf – wenn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Schutzrechte an Software, die der Erschöpfung unterliegen, sich in der Regel verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Das bedeutet, dass Software weiterverkauft werden darf. Dieses Grundsatzurteil ebnete dem Gebrauchtsoftware-Handel den Weg in die absolute Rechtssicherheit.

Hörbücher und E-Books – gilt der Erschöpfungsgrundsatz?

Doch wie sieht es mit digitalen Produkten aus? Das OLG Hamm entschied Mitte Mai 2014, dass für Hörbücher keine Erschöpfung eintritt (OLG Hamm, Urteil vom. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13). Zum selben Schluss kam das OLG einige Monate später in Bezug auf E-Books (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014, Az. 10 U 5/11). Bei digitaler Software sieht es wiederum anders aus. Hier entschied der EuGH, dass diese Software ebenfalls gebraucht gehandelt werden darf. Allerdings ist dabei u.a. ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Es muss bewiesen werden können, dass die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist. Das geschieht in der Praxis über eine Löschungserklärung.

Niederländisches Gericht bereitet Fragenkatalog für EuGH vor

Auf EU-Ebene steht eine Klärung des Sachverhalts in Bezug auf E-Books noch aus. In den Niederlanden ist seit mehreren Jahren ein Rechtsstreit zwischen Verlagen und der Gebraucht-E-Book-Plattform „Tom Kabinet“ im Gange. Auf „Tom Kabinet“ werden gebrauchte E-Books zu Preisen ab zwei Euro (zzgl. Gebühren) angeboten. Die „Rechtbank Den Haag“ hat mehrere Vorlagefragen für den EuGH formuliert, welcher diesem vorgelegt werden soll. Sobald die beiden Parteien Stellung zur Sache bezogen haben. Die Frist verstreicht zum 30. August 2017. Der anschließend endgültig formulierte Fragekatalog wird dann dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Gebrauchtsoftware: So hält die Ware einem Lizenz-Audit stand

Viele Gebrauchtsoftware-Händler handeln nur mit physischer Ware mit Original-Lieferumfang. Ausnahmen bilden Lizenzübertragungen, die durch den Händler bei den Herstellern direkt vorgenommen werden – etwa bei gebrauchten Autodesk- oder Dassault Systèmes-Lizenzen. Die Ware wird immer in dem Lieferumfang weiterverkauft, in dem sie ursprünglich erworben wurde. Produktverpackung, evtl. vorhandener Datenträger, Echtheitszertifikate und Packungsbeilagen werden gemeinsam per Post verschickt. Seriöse Händler nehmen Abstand von physischen Artikeln, die sich nicht mehr im ursprünglichen Lieferumfang befinden – etwa, wenn ein ursprünglich beigelegter Datenträger fehlt. Solche Verkäufe entsprechen nicht den Standards, die der EuGH definiert hat. Auch Lizenzen, die ausschließlich über digitale Vertriebswege bezogen werden (z.B. „ESD-Lizenzen“) dürfen gehandelt werden, hier gilt eine verschärfte Sorgfaltspflicht: Der Händler muss darauf achten, dass ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der EU vorliegt und die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist (Löschungserklärung, ggf. Nachweis der Lizenzkette). Dann hält auch digital vertriebene Software einem Lizenz-Audit stand. Bei physischer Software ist es ausreichend, wenn die Ware komplett ist und auch so versandt wird. Vorsicht vor unseriösen Angeboten bei Auktionsplattformen im Internet, wo Händler die Nachweise für digital vertriebene Software nicht erbringen können oder nicht komplette Software-Pakete anbieten – hierbei handelt es sich nicht um eine ordentliche Lizenz!

Microsoft: Office-Abonnements lukrativer als traditionelle Verkäufe

Immer mehr Software-Konzerne bieten ihre Produkte auch im Rahmen eines Abonnements an. Während der US-amerikanische CAD-Software-Marktführer Autodesk sein komplettes Portfolio auf Software zur Miete umgestellt hat, bietet Microsoft noch die Möglichkeit, Dauerlizenzen zu erwerben. Wie aus jüngsten Quartalszahlen des Redmonder Unternehmens hervorgeht, sind die Abonnements aber schon jetzt lukrativer als traditionelle Kaufversionen.

Rekordzahlen bei Cloud-Geschäft und Office-365-Nutzerzahlen

Der Umsatz im Cloud-Geschäft Microsofts wuchs um elf Prozent auf 7,43 Milliarden US-Dollar (rd. 6,38 Mrd. Euro). Der Umsatz für Office 365 für Unternehmen stieg um 43 Prozent an, bei den Endkunden um 13 Prozent. Schätzungen zufolge verwenden mehr als 100 Millionen Menschen weltweit Office 365. Office 365 gibt es seit 2010 für Privat- und Unternehmenskunden. Mit dem Abonnement wird Zugriff auf die traditionellen Office-Programme und zusätzliche Microsoft-Dienste (OneDrive, Skype for Business) gewährt. Abonnenten von Office 365 verwenden stets die aktuellste Version der Produktivitätslösung. Unternehmen können basierend auf der Mitarbeiterzahl neue Abonnements abschließen oder bestehende kündigen.

Traditionelle Dauerlizenzen noch immer bedeutsam

Microsoft wird weiterhin auf ein Wachstum des Cloud-Geschäfts setzen, traditionelle Verkäufe spielen aber auch weiterhin eine wichtige Rolle. Schließlich kann je nach Arbeitsumgebung entweder das Abonnement- oder das Dauerlizenzmodell wirtschaftlicher und sinnvoller sein. Für wen sich ein Abonnement oder die Kaufversion lohnt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Insbesondere Endkunden favorisieren die Dauerlizenzen, da hier Office meist für mehrere Jahre angeschafft wird. Im Unternehmensbereich spielen diverse Faktoren (etwa die Unternehmensgröße / Anzahl der MitarbeiterInnen, Umsatz, IT-Infrastruktur) eine Rolle, weshalb hier individuell pro oder contra Abonnement entschieden werden muss. Denn auch wenn Microsoft sich wahrscheinlich wünscht, dass jedes Unternehmen mit einer Abonnement-Lösung arbeitet – ausnahmslos rentabel ist diese deshalb noch lange nicht.

Microsoft Patchday: Updates für Windows XP und Vista sollen vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen

Beim aktuellen Patchday hat Microsoft Updates für die Betriebssysteme Windows XP und Windows Vista verteilt, die vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen sollen. Die Besonderheit: Der Lebenszyklus („Lifecycle“) von Windows XP und Windows Vista ist bereits abgelaufen – offiziell gibt Microsoft also keine Updates mehr heraus, egal ob es sich um Inhalts- oder Sicherheitspatches handelt.

Microsoft befürchtet weitere Angriffe

Microsoft hat das ungewöhnliche Verteilen der Updates damit begründet, dass beim Schließen der WannaCry-Sicherheitslücken weitere Schwachstellen aufgetaucht sind, die für ähnliche Angriffe verwendet werden könnten. Konkrete Details wurden natürlich nicht genannt, es scheint aber, als würde auch mit Angriffen auf XP- und Vista-Systeme gerechnet. Da Windows XP und Vista keinen offiziellen Support mehr erhalten, könnten diese Betriebssysteme als besonders attraktives Ziel für Hacker betrachtet werden. Laut NetMarketShare verwenden Stand Juni 2017 weltweit 5,66 Prozent noch Windows XP, bei Vista sind es nur 0,58 Prozent. Der Marktanteil von XP und Vista ist mit knapp über sechs Prozent gering, Windows 7 nutzt knapp die Hälfte der PC-User weltweit. Das erklärt, warum sich die Angriffe auf Windows 7 spezialisiert haben – die Schwachstellen sind durch die noch ausgelieferten Updates bei Windows 7 schwieriger zu ermitteln und auszunutzen, die potenzielle Zielgruppe der Hacker ist aber beachtlich größer. Solange Windows 7 also noch Angriffsflächen bietet, wird kaum jemand Windows XP und Vista attackieren wollen. Der Microsoft-Patch ist wahrscheinlich eine reine Vorsichtsmaßnahme, falls die Angreifer ihre präferierten Ziele ändern sollten.

XP und Vista noch zeitgemäß? Jein!

Grundsätzlich ist der Einsatz von Windows XP und Vista bei Privatpersonen noch vertretbar – denn es gibt beispielsweise noch Communities, die sich auf das Aktualisieren von Windows XP spezialisiert haben und dieses quasi „am Leben halten“. Wer mit sensiblen Daten arbeitet sollte aber besser generell darauf verzichten. Zumindest dann, wenn der Computer mit dem Internet verbunden ist, was in den meisten Arbeitsumgebungen der Fall sein dürfte.

Das Schadprogramm WannaCry (auch Wcrypt, WCRY, WannaCrypt oder Wana Decrypt0r 2.0) sorgt seit März 2017 für Aufsehen, indem es vorwiegend Windows-7-Systeme befällt, die betroffenen Computer durch Verschlüsselung sperrt und NutzerInnen dazu auffordert, einen bestimmten Geldbetrag zu überweisen. Gefordert wird der Betrag in der Kryptowährung Bitcoin, da sich die Zahlungsempfänger nicht ausfindig machen lassen.

Microsoft arbeitet an Windows 10 Pro for Workstation

Medienberichten zufolge soll Microsoft an Windows 10 for Workstation arbeiten, das Betriebssystem richtet sich an sehr leistungsfähige Computer und soll mit deutlich mehr CPUs und Arbeitsspeicher umgehen können als bisherige Windows-Editionen. Die Informationen gelangten an die Öffentlichkeit, da Microsoft für kurze Zeit versehentlich einen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Blogbeitrag zugänglich machte.

Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)
Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)

Windows 10 for Workstation soll auf dem ReFS-Dateisystem basieren, der NTFS-Nachfolger soll eine größere Fehlertoleranz aufweisen, automatische Fehlerkorrekturen bieten und größere Datenmengen unterstützen. Um ebendiese über Netzwerke austauschen zu können, soll das SMBDirect-Protokoll Verwendung finden: Die Latenzzeiten sind gering, auch die Prozessorauslastung soll moderater sein als bei derzeit genutzten Protokollen.

Welches Lizenzierungsmodell wird Microsoft anbieten?

Windows 10 for Workstation soll bis zu vier CPUs und sechs Terabyte Arbeitsspeicher unterstützen – das aktuelle Windows 10 Pro unterstützt lediglich zwei CPUs und 512 Gigabyte Arbeitsspeicher. Windows 10 for Workstation ist damit ausgelegt für Arbeitsbereiche, in denen hohe Rechenleistung erforderlich ist. Nach bisherigen Informationen ist die Anzahl der CPUs unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Wenn dies so umgesetzt wird, weicht Microsoft von seiner Linie ab, die der US-Konzern mit Windows Server 2016 einführte. Bei Windows Server 2016 stellte Microsoft das Lizenzierungsmodell von Prozessoren auf Kerne um, was zur Folge hatte, dass die Lizenzierung bestimmter Konfigurationen (beispielsweise wenige CPUs mit jeweils vielen Kernen oder viele CPUs mit bspw. zwei Kernen) deutlich teurer waren als zuvor. Es bleibt abzuwarten, welches Lizenzierungsmodell Microsoft für Windows 10 for Workstation wählt, ob Prozessoren per se oder einzelne Kerne lizenziert werden müssen. Bis dahin könnte aber noch etwas Zeit vergehen, ein Veröffentlichungstermin ist bisher nicht bekannt.

Autodesk: Alias ausschließlich per Abonnement, Showcase eingestellt

Bild: Autodesk informiert in dieser E-Mail Kunden über die Zukunft von Autodesk Alias Design
Bild: Autodesk informiert in dieser E-Mail Kunden über die Zukunft von Autodesk Alias Design

Autodesk hat bekanntgegeben, dass Autodesk Alias Design nicht mehr in den Ultimate-Editionen von AutoCAD Design Suite und Autodesk Product Design Suite enthalten sein wird. Allerdings kann die Software noch gemäß den Nutzungsrechten für Vorgängerversionen verwendet werden. Das bedeutet, dass mit der Kaufversion der Product Design Suite Ultimate 2017 noch Alias genutzt werden kann. Auch Abonnement-Kunden können Alias nutzen, solange dieses verfügbar bleibt. Als Alternative werden AutoCAD und der Cloud-Service Autodesk Rendering empfohlen. Außerdem gibt Autodesk bekannt, dass ab dem 30. Juni 2017 auch ein Abonnement von Alias Concept abgeschlossen werden kann.

Was ist Autodesk Alias Design?

Autodesk Alias Design ist eine Software für Industriedesign und Class-A-Flächen. Die Anwendung wird in den Branchen Industrie-, Produkt- und Automobildesign eingesetzt und bietet die Werkzeuge Skizzenerstellung, Konzeptmodellierung, Flächengestaltung und Visualisierung.

Autodesk Showcase wird eingestellt

Bild: In dieser Autodesk-Mail erfahren NutzerInnen, dass Autodesk Showcase eingestellt wird
Bild: In dieser Autodesk-Mail erfahren NutzerInnen, dass Autodesk Showcase eingestellt wird

Ab dem 21. März 2017 verkauft Autodesk keine neuen oder zusätzlichen Lizenzen mehr für Autodesk Showcase. Ab dem 1. Februar 2018 werden keine Verlängerungen für Subscription- und Maintenance-Pläne mehr angeboten. Updates oder weitere Versionen von Showcase wird es nicht mehr geben. Für Kunden, die eine Autodesk-Suite besitzen (Product Design Suite, Factory Design Suite oder Building Design Suite), wird Showcase in der 2017er Version im Downloadbereich sichtbar und verfügbar sein, ab der Product Design Suite 2018 (seit dem 14. April 2017 erhältlich) entfällt die Software aber auch hier.

Was ist Autodesk Showcase?

Mit Autodesk Showcase können Architekten, Planer, Ingenieure und Marketingspezialisten 3D-Präsentationen in Echtzeit aus CAD-Daten erstellen.

Warum wird Autodesk Showcase eingestellt?

Autodesk gibt in der E-Mail an seine Kunden an, Showcase einzustellen, da es neue cloudbasierte Visualisierungstechnologien gebe. In Zukunft soll der Fokus auf eben diesen liegen. Autodesk verweist auf die Verwendung von AutoCAD oder den Cloud-Service Autodesk Rendering. Kunden, die eine Suite in der Premium- oder Ultimate-Edition besitzen, sollen Autodesk 3ds Max nutzen.

Autodesk mit klarer Linie: Stärkerer Cloud-Fokus keine Überraschung

Bild: Innerhalb eines Jahres legte die Autodesk-Aktie um 96% zu
Bild: Innerhalb eines Jahres legte die Autodesk-Aktie um 96% zu

Betrachtet man die Autodesk-Aktie, fällt auf, dass sich der Kurs innerhalb des letzten Jahres nahezu verdoppelt hat. Der Umstieg auf Abonnement-Modelle erfreut die Anleger, denn das Mietmodell spült regelmäßig frisches Geld in die Kassen und bindet Kunden langfristig. Lag die Aktie am 26. Mai 2016 noch bei 58,11 US-Dollar, waren es am 25. Mai 2017 113,89 US-Dollar – ein Anstieg von 96 Prozent! Allerdings geht der gute Kurs möglicherweise zu Lasten der NutzerInnen, die mit Kaufversionen gearbeitet haben: Benötigt man nicht immer die neuesten und vom Hersteller als jährliche Revolution angepriesenen Features, sind die Kaufversionen weitaus günstiger als die monatlichen Mietkosten. Das hat auch Autodesk erkannt. Innerhalb des letzten Jahres vollzog der Konzern nicht nur die Umstellung auf Abonnements, sondern strich auch Arbeitsplätze. Hinzu kommt jetzt das Einstellen von Showcase und das neue Alias Concept-Abonnement. Das Unternehmen Autodesk soll schlanker, effizienter und cloud-fokussiert werden. Glücklicherweise bieten manche Gebrauchtsoftware-Händler noch Autodesk-Dauerlizenzen an, also Kaufversionen, die uneingeschränkt nutzbar sind. So können NutzerInnen, die kein Mietmodell möchten oder benötigen, kostengünstig Autodesk-Software nutzen – und außerdem auch noch mit Alias Design und Showcase arbeiten (wenn eine Version kleiner als 2018 gekauft wird). Im 2ndsoft.de-Blogbeitrag erfahren Sie beispielsweise, warum eine Dauerlizenz von AutoCAD LT lohnenswert sein kann.