Windows 10: Marktanteile im März zeigen positiven Trend

Bild: Marktanteile der Betriebssysteme im März 2016 (Quelle: netmarketshare.com)
Bild: Marktanteile der Betriebssysteme im März 2016 (Quelle: netmarketshare.com)

Der Marktanteil von Microsoft Windows 10 steigt kontinuierlich an. Die aktuellen Zahlen von Net Applications (http://netmarketshare.com/) zeigen, dass Windows 10 im März ordentlich zulegen konnte. Im März verzeichnete Windows 10 einen um 1,3 Prozentpunkte gestiegenen Marktanteil. Zum Vergleich: Im Februar legt Windows 10 um 0,97 Prozent zu.

Windows 10 läuft auf 14,15 Prozent aller Computer

Windows 10 ist auf insgesamt 14,15 Prozent der weltweiten Computer im Einsatz. Die Statistiken von Net Applications beziehen sich dabei auf Computer, die auf das Internet zugegriffen haben und gelten als relativ genau und zuverlässig. Es scheint, als steige die Verbreitung von Windows 10 kontinuierlich an. Einerseits hat Microsoft das Betriebssystem durch zahlreiche Updates stabilerer und funktionaler gemacht, außerdem endet in absehbarer Zeit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei auf Windows 10 upgraden zu können. Nur noch bis Ende Juli ist das kostenlose Upgrade für berechtigte Nutzer verfügbar, danach muss eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.

Viele Windows-7-User wechseln zu Windows 10

Es ist naheliegend, dass viele Nutzer von Windows 7 zu Windows 10 gewechselt sind. Windows 7 verlor 0,55 Prozent im Vergleich zum Vormonat – liegt jetzt bei 51,89 Prozent. Windows XP verlor 0,34 Prozent und liegt nun bei 10.90 Prozent. Windows 8 und Windows 8.1 liegen bei 12,01 Prozent (-0,25 Prozent).

Wenn Sie Windows 10 auch auf Ihrem Computer installieren möchten, bietet die 2ndsoft GmbH verschiedene Optionen an. Zum einen können Sie eine Upgradegrundlage in Form einer Lizenz für Windows 7 oder Windows 8.1 als geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware erwerben, außerdem werden auch Windows-10-Vollversionen angeboten. Bei Fragen rund um die Lizenzierung von Windows 10 steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung.

Microsoft Build 2016: Windows 10 Mobile spielt nur untergeordnete Rolle

Bild: Windows Ink | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Windows Ink, präsentiert auf der Build 2016 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Auf der Entwicklerkonferenz Microsoft Build 2016 hat das mobile Betriebssystem Windows 10 Mobile nur eine untergeordnete Rolle gespielt, damit ist das Projekt in die hintere Reihe der Microsoft-Prioritätenliste gerutscht. Das bestätigte auch Windows-Chef Terry Myerson am ersten Tag der Build-Konferenz.

Windows 10 Mobile soll nicht aufgegeben werden

Gegenüber der deutschsprachigen Webseite „Dr. Windows“ sagte Kevin Gallo, Microsoft Vice President, dass Microsoft das Smartphone-Geschäft definitiv nicht verlassen werde. Allerdings bestätigte Gallo auch, dass es noch eine ganze Weile dauern könne, bis neue Hardware präsentiert würde. Wichtig sei bei der Weiterentwicklung ein starker Store, denn ohne diesen könnten nicht ausreichend Applikationen angeboten werden. Gleichzeitig verwies der Microsoft-Vizepräsident auf die Windows-10-Plattformen, die es bei Desktop-PCs, Xbox One und HoloLens gibt. Diese stoßen auf deutlich größere Resonanz bei Entwicklern, weshalb hier eine höhere Priorität zugeteilt wird. Es bleibt abzuwarten, ob und wie Windows 10 Mobile weiterentwickelt wird. Branchenexperten rechnen damit, dass vermutlich erst 2017 neue Geräte erscheinen werden.

Windows 7 und Windows 8.1: Skylake-Support bis 2018 verlängert

Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel
Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel

Ende Januar 2016 wurde bekannt, dass Microsoft Windows 7 und Windows 8.1: Skylake-Support bis 2018 verlängertoft den Support für Windows 7 und Windows 8.1 für Nutzer der Intel-Skylake-CPU-Generation einschränken wird, gebrauchtesoftware.de berichtete. Damals hieß es, dass Computer mit Skylake-Prozessor spätestens im Juli von Windows 7 bzw. Windows 8.1 auf Windows 10 umsteigen müssen. Jetzt hat Microsoft eine Verlängerung dieser Frist bekanntgegeben.

Support wird um ein Jahr verlängert

Microsofts Ankündigung kam überraschend. Die Skylake-CPU-Generation ist Intels aktuelle Lösung, da überraschte es, dass Microsoft eine nur 1 ½-jährige Frist für die Betriebssysteme gewährte. Insbesondere User, die einen Computer mit Skylake-CPU gekauft haben und noch nicht auf Windows 10 umsteigen möchten, beschwerten sich. Microsoft scheint nun ein Einsehen zu haben und verlängert die Frist um exakt ein Jahr. Der 17. Juli 2018 ist nun der neue Stichtag für Skylake-Nutzer: Bis zu diesem Tag wird es noch funktionelle Updates geben, danach nicht mehr. Allerdings gilt der Extended-Support für Windows 7 und Windows 8.1 unter Skylake-CPUs noch bis zum 14. Januar 2020 bzw. bis zum 10. Januar 2023. Der Extended-Support bietet zwar keine neuen Funktionen mehr, dafür aber noch Sicherheitsupdates. Skylake-Nutzer können also aufatmen, da sie noch mehr Zeit erhalten werden, bis ein Upgrade des Betriebssystems erforderlich wird. Microsoft begründet die Support-Verlängerung damit, dass Unternehmen einen reibungsloseren Umstieg auf Windows 10 ermöglicht bekommen sollen.

Welche Prozessoren sind betroffen?

Eine Liste der betroffenen CPUs finden Sie hier. Derzeit sind 13 Hersteller betroffen.

Wer jetzt schon auf Windows 10 umsteigen möchte, kann sich bei der Aachener 2ndsoft GmbH über die optimale Lizenzierung informieren lassen. Im Produktportfolio finden sich unterschiedlichste Versionen, Editionen und Lizenzierungsmodelle von Windows. Lassen Sie individuelle Lizenzierungsmodelle ermitteln, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen und profitieren Sie von geprüfter Software, einer fairen und transparenten Preispolitik sowie hoher Rechtssicherheit. Seit mehr als 20 Jahren ist die 2ndsoft GmbH Ihr Ansprechpartner für Neu- und Gebrauchtsoftware nach Maß.

Windows 10 Mobile erscheint wahrscheinlich am 17. März 2016

Lumia 650 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Lumia 650 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Am 17. März 2016 soll Microsoft das Update veröffentlichen, mit welchem BesitzerInnen ausgewählter Lumia-Smartphones von Windows Phone 8.1 auf Windows 10 Mobile aktualisieren können. Eine offizielle Bestätigung seitens Microsoft steht zwar noch aus, doch für eine baldige Veröffentlichung gibt es eine Menge Indizien.

Keine offizielle Bestätigung, aber viele Hinweise

In einem Blogbeitrag auf VentureBeat berichtet der Windows-Insider und Leaker Evan Blass, dass das neue Betriebssystem am 17. März 2016 erscheinen soll. Er beruft sich dabei auf eine mit der Thematik vertrauten Quelle.

Michael Allison berichtet im Blogbeitrag auf mspowersuser.com von einem markanten Detail, das Microsoft auf der Webseite von Windows 10 Mobile geändert habe. Dort hieß es für eine kurze Zeit: „Das neueste Windows ist nun auch für Lumia Smartphones verfügbar.“ Mittlerweile steht dort aber wieder der bisherige Hinweis: „Das neueste Windows bald für Lumia Smartphones“.

Auch Chip.de berichtet, dass es wohl durch die Informationen einiger Provider Hinweise auf einen Veröffentlichungstermin in dieser Woche gibt.

Welche Lumia-Smartphones werden unterstützt?

Laut Microsoft werden die Smartphones Lumia 435, Lumia 532, Lumia 535, Lumia 635, Lumia 640, Lumia 640 XL, Lumia 735, Lumia 830 und Lumia 930 das Update von Windows Phone 8.1 auf Windows 10 Mobile erhalten. Diese Modelle erhalten das Update sicher, eventuell wird die Liste aber noch erweitert werden.

 

Tausende Microsoft-Produktschlüssel gestohlen – Microsoft beantragt gerichtliche Verfügung

Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de
Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de

Laut Berichten von ComputerWorld hat Microsoft eine gerichtliche Verfügung beantragt, um beim US-amerikanischen Internet-Provider Comcast eine Auskunft zu Kundendaten zu erhalten, die einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet sind. Dier Auskunft soll auch dann erteilt werden, wenn die IP-Adresse einem Block zugeordnet wird, der an einen Sub-Anbieter vermietet wurde. Über eben jene IP-Adresse sollen Microsoft-Produktschlüssel aktiviert worden sein, die unerlaubt vertrieben worden sind.

Kopien meist von Windows 7 und Office 2013

Die meisten Produktschlüssel gehören zu Windows 7 und Office 2013, sie wurden aus den üblichen Vertriebswegen entwendet. Mitunter wurden identische Keys mehrfach verwendet, auch außerhalb ihrer eigentlichen vorgesehenen Regionen. Die Produktschlüssel sollen mindestens in den letzten drei Jahren aktiviert worden sein, der genaue Zeitraum ist nicht bekannt. Insgesamt sollen mehrere Tausend Keys aktiviert worden sein.

Microsoft gegen illegale Händler – ein ewiger Kreislauf

Immer wieder geht Microsoft gegen Händler vor, die illegale Produktschlüssel vertreiben. Dabei werden die Händler immer raffinierter. Durch die Zunahme digitaler Vertriebswege müssen Betrüger nicht mehr zwangsläufig Datenträger samt Sicherheitsmerkmalen und Echtheitszertifikat (CoA) kopieren, sondern lediglich Produktschlüssel an unwissende Käufer vertreiben.

 

Windows 10: Marktanteile nach sieben Monaten

Bild: © Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: © Microsoft Newsroom Deutschland

Sieben Monate ist Windows 10 jetzt erhältlich, Zeit für eine erneute Betrachtung der Marktanteile. Microsoft hat noch keine aktuellen Zahlen vorgelegt, weshalb wir uns in der Kurzanalyse auf drei andere Quellen berufen wollen. NetMarketShare, StatCounter und die Spiele-Plattform Steam.

NetMarketShare und StatCounter bescheinigen Marktanteil zwischen 13 und 15 Prozent

NetMarketShare und StatCounter gelten als zuverlässiger Indikator für die Marktanteile von Betriebssystemen, da hier eine breite Nutzerbasis berücksichtigt wird. Laut NetMarketShare nutzten im Februar 2016 12,8 Prozent der AnwenderInnen Windows 10, laut StatCounter sind es sogar 14,9 Prozent. In beiden Fällen liegt das aktuelle Windows-Betriebssystem auf Platz 2, direkt hinter Windows 7 (52,3 bzw., 46,1 Prozent).

Technik-affine AnwenderInnen und Gamer steigen deutlich schneller auf Windows 10 um

Betrachtet man die Statistiken der Spiele-Plattform Steam, wird klar: Gamer steigen deutlich schneller auf Windows 10 um als andere User. Satte 30,8 Prozent der Steam-User nutzen im Februar 2016 Windows 10. Windows 7 liegt aber auch hier auf Rang 1 – mit 43,1 Prozent. Auch Webseiten mit Technik-affiner Leserschaft verzeichnen eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Windows-10-Usern. So berichtet „CHIP.de“ etwa, dass im Februar rund 30 Prozent der Besucher Windows 10 nutzten. Ein mit Steam vergleichbarer Wert. Insgesamt ist festzustellen, dass Windows 10 mehr und mehr Marktanteile gewinnt, insbesondere bei Techink-Fans und Gamern.

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Microsoft

Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW
Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft. Dem Redmonder Softwarekonzern wird vorgeworfen, Anwendern nicht ausreichend darzustellen, welche Informationen gesammelt und ausgewertet werden.

Lizenzbedingungen von Windows 10 stehen in der Kritik

Schon seit der Veröffentlichung von Windows 10 kritisieren Verbraucherschützer den Cloud-Ansatz des Betriebssystems. Wird ein kostenloses Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 vorgenommen, müssen Anwender die Lizenzbedingungen akzeptieren. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Betriebssystem selbst, sondern auch pauschal auf Funktionen wie die Sprachassistenz Cortana oder den Webbrowser Edge. Außerdem wird kritisiert, dass bei Standardeinstellungen und bei Verwendung eines Microsoft-Benutzerkontos eine Vielzahl an Nutzerdaten erfasst wird.

Datenschutzeinstellungen sollen transparenter werden

Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass „brisante Klauseln“ in den Lizenzbedingungen optisch hervorgehoben werden. So sollen Anwender besser erkennen können, welchen Bedingungen genau zugestimmt wird. Insgesamt sei die Datenschutzerklärung „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“, heißt es weiter.

Datenschutzerklärungen unzulässig?

Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien die Windows-10-Datenschutzerklärungen unzulässig. Nach einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, folgt jetzt die Klage vor dem Landgericht München. Microsoft weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Az.: 12 O 909/16 geführt und ist nicht die erste Klage einer Verbraucherzentrale gegen Microsoft. Parallel klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Windows-10-„Zwangsupdates“.

 

 

Windows 10 Redstone-Update: Betriebssystem erhält verbesserte Benutzeroberfläche

Windows Redstone | Montage 2ndsoft.de
Windows Redstone | Montage 2ndsoft.de

Das unter dem Codenamen „Redstone“ entwickelte Windows-Update wird voraussichtlich im Frühsommer und Herbst dieses Jahres in zwei Stufen verteilt werden. Für die Windows-10-Preview sind bereits Redstone-Builds verfügbar, diese enthalten bislang aber lediglich Veränderungen, die nicht direkt für die NutzerInnen sichtbar sind. Doch WinBeta berichtet, dass schon bald Updates Einzug halten werden, die Änderungen an der Benutzeroberfläche implementieren. Die Updates sollen sich auf die Funktionalität und Optik der Benutzeroberfläche beziehen und für Windows 10 und Windows 10 Mobile erscheinen. Natürlich zunächst nur für die Insider-Edition, später dann in der Live-Version des Betriebssystems.

Lockscreen, Login-Interface und Live Tiles werden aufgehübscht

Der Lockscreen und das Login-Interface sollen optisch aufgebessert werden und einen fließenderen Übergang erhalten. Die kachelartigen Live Tiles sollen eine schönere, stimmigere Animation bekommen und das verbesserte User Interface abrunden. Die angekündigten Änderungen sind keineswegs bahnbrechend, sondern vielmehr als Teil des Redstone-Updates zu verstehen, das die Nutzererfahrung in puncto Funktionalität und Optik auf ein neues Level heben sollen. Es ist zu erwarten, dass die neuen Features schon in dieser oder in der nächsten Woche in der Insider Preview-Edition enthalten sein werden. Ansonsten hat Microsoft kommuniziert, dass man sich zunächst auf den OneCore konzentriert, also den Kern des Betriebssystems, bevor neue Funktionen implementiert werden. Generell eine löbliche Vorgehensweise, schließlich können bestehende Features noch optimiert werden – sei es hinsichtlich deren Stabilität oder Funktionalität.

 

Abmahnung wegen Abmahnung: Einstweilige Verfügung gegen Softwareunternehmen Corel

Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite
Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite

Das Landgericht Hamburg¹ hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) die mittlerweile dritte einstweilige Verfügung gegen das kanadische Softwareunternehmen Corel erlassen.

Abmahnung an Softwarehändler ist irreführend

Durch das Urteil wird es Corel untersagt, Softwarehändler wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Corel hatte Softwarehändler abgemahnt und dabei auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Das Urteil, auf das in der Corel-Abmahnung an die Händler Bezug genommen wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit in einem Berufungsverfahren angegriffen. Deshalb sah es das Hamburger Landgericht als irreführend an, ohne einen Verweis auf die eingelegte Berufung ein entsprechendes Urteil zu verweisen, welches noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hieß es, es könne der Eindruck entstehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die kanadische Corel Corporation ist spezialisiert auf Textverarbeitungs-, Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme, der Konzern beschäftigte 2008 1.040 Mitarbeiter und konnte einen Jahresumsatz von 268,2 Millionen US-Dollar erzielen.

Corel droht bei Verstoß Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld

Sollte sich Corel nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und erging ohne mündliche Verhandlung. Corel kann nun Widerspruch einlegen oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren vornehmen.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) zum Beschluss:

Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass manchen Softwareherstellern offenbar jedes Mittel recht ist, um Händler einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Produkte, wie andere Waren auch, im Rahmen des freien Warenverkehrs zu handeln. Es ist aber nicht nur unzulässig, in Lizenzbedingungen oder in der Werbung unzutreffende Behauptungen aufzustellen, was die Fungibilität von “Gebrauchtsoftware” angeht, sondern auch in Anschreiben, die die Geltendmachung angeblicher Unterlassungsansprüche beinhalten.

¹LG Hamburg, Beschluss v. 2.2.2016, Az. 312 O 35/16

Update-Bug bei Windows 10: Manche Anwender müssen Microsoft-Programme nutzen

Ein Fehler bei Windows 10 sorgt derzeit dafür, dass bei manchen Anwendern die Dateityp-Voreinstellungen des Betriebssystems zurückgesetzt werden. Das bedeutet im Praxiseinsatz, dass statt des zuvor gewählten Standard-Programms für einen bestimmten Dateityp wieder die standardmäßige Microsoft-Anwendung zum Öffnen der Datei verwendet wird. Beispiele: Links werden beispielsweise ausschließlich mit Edge und nicht mit einem selbstdefinierten Webbrowser geöffnet, der Windows Media Player übernimmt wieder das Öffnen von Video-Dateien – statt des selbst ausgewählten Programms. Alle individuell vorgenommenen Dateityp-Verbindungen, also die Zuweisung zwischen einer bestimmten Dateiendung und einer Software, gehen verloren.

Kumulatives Update Windows 10 Version 1511 (KB3135173) verursacht das Problem

Ausgelöst wird das Problem durch das kumulative Update KB3135173. An sich sollte das Problem zwar ärgerlich sein, aber mit dem erneuten Ändern der Dateityp-Einstellungen sollte es eigentlich gelöst sein. Einfach die bevorzugten Programme den entsprechenden Dateitypen zuordnen und fertig. Allerdings ist das in der Praxis derzeit nicht möglich. Der Bug ist nachhaltig, die selbstdefinierten Programmentscheidungen werden immer wieder zurückgesetzt.

Microsoft arbeitet an einer Lösung – Informationspolitik steht in der Kritik

Microsoft hat das Problem bei Windows 10 bestätigt und arbeitet derzeit an einer Lösung. Bis dahin bleibt nur, das Update zu ignorieren und vorerst nicht zu installieren. Außerdem kann das Zurücksetzen auf einen früheren Systemzustand helfen. Dabei sind die üblichen Risiken zu berücksichtigen, ein Backup wichtiger Daten ist also Pflicht. Auch bei diesem Fehler steht die Informationspolitik des Redmonder Konzerns neuerlich in der Kritik: Eigentlich sollte es sich beim Update KB3135173 um ein reines Sicherheitsupdate handeln – ohne jeglichen Bezug zu Dateisystemverknüpfungen. Immer wieder implementiert Microsoft Bugfixes in kumulative Updates, ohne diese explizit auszuweisen.