Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de
Laut Berichten von ComputerWorld hat Microsoft eine gerichtliche Verfügung beantragt, um beim US-amerikanischen Internet-Provider Comcast eine Auskunft zu Kundendaten zu erhalten, die einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet sind. Dier Auskunft soll auch dann erteilt werden, wenn die IP-Adresse einem Block zugeordnet wird, der an einen Sub-Anbieter vermietet wurde. Über eben jene IP-Adresse sollen Microsoft-Produktschlüssel aktiviert worden sein, die unerlaubt vertrieben worden sind.
Kopien meist von Windows 7 und Office 2013
Die meisten Produktschlüssel gehören zu Windows 7 und Office 2013, sie wurden aus den üblichen Vertriebswegen entwendet. Mitunter wurden identische Keys mehrfach verwendet, auch außerhalb ihrer eigentlichen vorgesehenen Regionen. Die Produktschlüssel sollen mindestens in den letzten drei Jahren aktiviert worden sein, der genaue Zeitraum ist nicht bekannt. Insgesamt sollen mehrere Tausend Keys aktiviert worden sein.
Microsoft gegen illegale Händler – ein ewiger Kreislauf
Immer wieder geht Microsoft gegen Händler vor, die illegale Produktschlüssel vertreiben. Dabei werden die Händler immer raffinierter. Durch die Zunahme digitaler Vertriebswege müssen Betrüger nicht mehr zwangsläufig Datenträger samt Sicherheitsmerkmalen und Echtheitszertifikat (CoA) kopieren, sondern lediglich Produktschlüssel an unwissende Käufer vertreiben.
Sieben Monate ist Windows 10 jetzt erhältlich, Zeit für eine erneute Betrachtung der Marktanteile. Microsoft hat noch keine aktuellen Zahlen vorgelegt, weshalb wir uns in der Kurzanalyse auf drei andere Quellen berufen wollen. NetMarketShare, StatCounter und die Spiele-Plattform Steam.
NetMarketShare und StatCounter bescheinigen Marktanteil zwischen 13 und 15 Prozent
NetMarketShare und StatCounter gelten als zuverlässiger Indikator für die Marktanteile von Betriebssystemen, da hier eine breite Nutzerbasis berücksichtigt wird. Laut NetMarketShare nutzten im Februar 2016 12,8 Prozent der AnwenderInnen Windows 10, laut StatCounter sind es sogar 14,9 Prozent. In beiden Fällen liegt das aktuelle Windows-Betriebssystem auf Platz 2, direkt hinter Windows 7 (52,3 bzw., 46,1 Prozent).
Technik-affine AnwenderInnen und Gamer steigen deutlich schneller auf Windows 10 um
Betrachtet man die Statistiken der Spiele-Plattform Steam, wird klar: Gamer steigen deutlich schneller auf Windows 10 um als andere User. Satte 30,8 Prozent der Steam-User nutzen im Februar 2016 Windows 10. Windows 7 liegt aber auch hier auf Rang 1 – mit 43,1 Prozent. Auch Webseiten mit Technik-affiner Leserschaft verzeichnen eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Windows-10-Usern. So berichtet „CHIP.de“ etwa, dass im Februar rund 30 Prozent der Besucher Windows 10 nutzten. Ein mit Steam vergleichbarer Wert. Insgesamt ist festzustellen, dass Windows 10 mehr und mehr Marktanteile gewinnt, insbesondere bei Techink-Fans und Gamern.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft. Dem Redmonder Softwarekonzern wird vorgeworfen, Anwendern nicht ausreichend darzustellen, welche Informationen gesammelt und ausgewertet werden.
Lizenzbedingungen von Windows 10 stehen in der Kritik
Schon seit der Veröffentlichung von Windows 10 kritisieren Verbraucherschützer den Cloud-Ansatz des Betriebssystems. Wird ein kostenloses Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 vorgenommen, müssen Anwender die Lizenzbedingungen akzeptieren. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Betriebssystem selbst, sondern auch pauschal auf Funktionen wie die Sprachassistenz Cortana oder den Webbrowser Edge. Außerdem wird kritisiert, dass bei Standardeinstellungen und bei Verwendung eines Microsoft-Benutzerkontos eine Vielzahl an Nutzerdaten erfasst wird.
Datenschutzeinstellungen sollen transparenter werden
Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass „brisante Klauseln“ in den Lizenzbedingungen optisch hervorgehoben werden. So sollen Anwender besser erkennen können, welchen Bedingungen genau zugestimmt wird. Insgesamt sei die Datenschutzerklärung „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“, heißt es weiter.
Datenschutzerklärungen unzulässig?
Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien die Windows-10-Datenschutzerklärungen unzulässig. Nach einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, folgt jetzt die Klage vor dem Landgericht München. Microsoft weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Az.: 12 O 909/16 geführt und ist nicht die erste Klage einer Verbraucherzentrale gegen Microsoft. Parallel klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Windows-10-„Zwangsupdates“.
Das unter dem Codenamen „Redstone“ entwickelte Windows-Update wird voraussichtlich im Frühsommer und Herbst dieses Jahres in zwei Stufen verteilt werden. Für die Windows-10-Preview sind bereits Redstone-Builds verfügbar, diese enthalten bislang aber lediglich Veränderungen, die nicht direkt für die NutzerInnen sichtbar sind. Doch WinBeta berichtet, dass schon bald Updates Einzug halten werden, die Änderungen an der Benutzeroberfläche implementieren. Die Updates sollen sich auf die Funktionalität und Optik der Benutzeroberfläche beziehen und für Windows 10 und Windows 10 Mobile erscheinen. Natürlich zunächst nur für die Insider-Edition, später dann in der Live-Version des Betriebssystems.
Lockscreen, Login-Interface und Live Tiles werden aufgehübscht
Der Lockscreen und das Login-Interface sollen optisch aufgebessert werden und einen fließenderen Übergang erhalten. Die kachelartigen Live Tiles sollen eine schönere, stimmigere Animation bekommen und das verbesserte User Interface abrunden. Die angekündigten Änderungen sind keineswegs bahnbrechend, sondern vielmehr als Teil des Redstone-Updates zu verstehen, das die Nutzererfahrung in puncto Funktionalität und Optik auf ein neues Level heben sollen. Es ist zu erwarten, dass die neuen Features schon in dieser oder in der nächsten Woche in der Insider Preview-Edition enthalten sein werden. Ansonsten hat Microsoft kommuniziert, dass man sich zunächst auf den OneCore konzentriert, also den Kern des Betriebssystems, bevor neue Funktionen implementiert werden. Generell eine löbliche Vorgehensweise, schließlich können bestehende Features noch optimiert werden – sei es hinsichtlich deren Stabilität oder Funktionalität.
Das Landgericht Hamburg¹ hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) die mittlerweile dritte einstweilige Verfügung gegen das kanadische Softwareunternehmen Corel erlassen.
Abmahnung an Softwarehändler ist irreführend
Durch das Urteil wird es Corel untersagt, Softwarehändler wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Corel hatte Softwarehändler abgemahnt und dabei auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Das Urteil, auf das in der Corel-Abmahnung an die Händler Bezug genommen wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit in einem Berufungsverfahren angegriffen. Deshalb sah es das Hamburger Landgericht als irreführend an, ohne einen Verweis auf die eingelegte Berufung ein entsprechendes Urteil zu verweisen, welches noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hieß es, es könne der Eindruck entstehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die kanadische Corel Corporation ist spezialisiert auf Textverarbeitungs-, Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme, der Konzern beschäftigte 2008 1.040 Mitarbeiter und konnte einen Jahresumsatz von 268,2 Millionen US-Dollar erzielen.
Corel droht bei Verstoß Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld
Sollte sich Corel nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und erging ohne mündliche Verhandlung. Corel kann nun Widerspruch einlegen oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren vornehmen.
Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) zum Beschluss:
Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass manchen Softwareherstellern offenbar jedes Mittel recht ist, um Händler einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Produkte, wie andere Waren auch, im Rahmen des freien Warenverkehrs zu handeln. Es ist aber nicht nur unzulässig, in Lizenzbedingungen oder in der Werbung unzutreffende Behauptungen aufzustellen, was die Fungibilität von “Gebrauchtsoftware” angeht, sondern auch in Anschreiben, die die Geltendmachung angeblicher Unterlassungsansprüche beinhalten.
¹LG Hamburg, Beschluss v. 2.2.2016, Az. 312 O 35/16
Ein Fehler bei Windows 10 sorgt derzeit dafür, dass bei manchen Anwendern die Dateityp-Voreinstellungen des Betriebssystems zurückgesetzt werden. Das bedeutet im Praxiseinsatz, dass statt des zuvor gewählten Standard-Programms für einen bestimmten Dateityp wieder die standardmäßige Microsoft-Anwendung zum Öffnen der Datei verwendet wird. Beispiele: Links werden beispielsweise ausschließlich mit Edge und nicht mit einem selbstdefinierten Webbrowser geöffnet, der Windows Media Player übernimmt wieder das Öffnen von Video-Dateien – statt des selbst ausgewählten Programms. Alle individuell vorgenommenen Dateityp-Verbindungen, also die Zuweisung zwischen einer bestimmten Dateiendung und einer Software, gehen verloren.
Kumulatives Update Windows 10 Version 1511 (KB3135173) verursacht das Problem
Ausgelöst wird das Problem durch das kumulative Update KB3135173. An sich sollte das Problem zwar ärgerlich sein, aber mit dem erneuten Ändern der Dateityp-Einstellungen sollte es eigentlich gelöst sein. Einfach die bevorzugten Programme den entsprechenden Dateitypen zuordnen und fertig. Allerdings ist das in der Praxis derzeit nicht möglich. Der Bug ist nachhaltig, die selbstdefinierten Programmentscheidungen werden immer wieder zurückgesetzt.
Microsoft arbeitet an einer Lösung – Informationspolitik steht in der Kritik
Microsoft hat das Problem bei Windows 10 bestätigt und arbeitet derzeit an einer Lösung. Bis dahin bleibt nur, das Update zu ignorieren und vorerst nicht zu installieren. Außerdem kann das Zurücksetzen auf einen früheren Systemzustand helfen. Dabei sind die üblichen Risiken zu berücksichtigen, ein Backup wichtiger Daten ist also Pflicht. Auch bei diesem Fehler steht die Informationspolitik des Redmonder Konzerns neuerlich in der Kritik: Eigentlich sollte es sich beim Update KB3135173 um ein reines Sicherheitsupdate handeln – ohne jeglichen Bezug zu Dateisystemverknüpfungen. Immer wieder implementiert Microsoft Bugfixes in kumulative Updates, ohne diese explizit auszuweisen.
Das Update mit der Versionsnummer 3.5.0.206 für die Adobe Creative Cloud hat für Probleme gesorgt. Einige Mac-Anwender werden bemerkt haben, dass nach dem Update Daten von der Festplatte verschwunden sind. Adobe ist das Problem bekannt, die Fehlfunktion wurde mittlerweile bestätigt, die Auslieferung der Aktualisierung wurde gestoppt.
Erster Ordner im Root-Verzeichnis wird gelöscht
Bei der ersten Anmeldung bei Adobe nach dem Update werden alle Daten gelöscht, die sich in einem Ordner im Root-Verzeichnis befinden. Die im ersten Ordner in diesem Verzeichnis befindlichen Dateien werden gelöscht (es gilt die alphabetische Reihenfolge). Backblaze, ein US-Unternehmen für Backup-Lösungen, entdeckte den Fehler zuerst. Denn die Backblaze-Software speichert die Daten in einem Ordner namens „.bzvol“ – bei vielen Anwendern ist der Ordner bei alphabetischer Reihenfolge ganz oben gelistet. Dies führte mitunter zu Problemen, weshalb der Fehler entdeckt wurde.
Adobe verspricht Lösung
Adobe hat die Auslieferung des Updates gestoppt und arbeitet an einer Lösung. Es wird davon abgeraten, das Update manuell zu installieren. Wer das Update bereits installiert hat, muss die Datenlöschung umgehen. Das funktioniert beispielsweise, indem ein leerer Ordner im Root-Verzeichnis angelegt wird, der den Namen „.aaaaa“ trägt. Wichtig ist, dass der Ordner im Root-Verzeichnis ganz oben angezeigt wird (alphabetische Reihenfolge) – dann wird der Inhalt dieses Ordners gelöscht und kein wichtiger Ordner. Ansonsten hilft nur warten, bis Adobe ein optimiertes Update veröffentlicht.
Cloud-Software sorgt für Probleme: Skepsis von Anwendern scheint gerechtfertigt
Immer wieder gibt es Berichte über Fehler bei Cloud-Diensten unterschiedlichster Anbieter. Adobe ist nicht der einzige Anbieter von Cloud-Services, der durch fehlerhafte Funktionen oder temporäre Nichtverfügbarkeit auf sich aufmerksam gemacht hat. In den letzten Wochen machten auch die Telekom-Cloud und der Microsoft Cloud-Speicher OneDrive auf sich aufmerksam. Viele Anwender bevorzugen Software, die ohne Cloud-Funktionalität oder Abonnement-Modell aufgebaut ist. Die Software soll stets verfügbar, ausfallsicher und ohne Internetverbindung genutzt werden können. Auch die Möglichkeit, sich für oder gegen die Installation eines Updates zu entscheiden, wollen sich viele User nicht nehmen lassen.
Update vom 16. Februar 2016, 17:32 Uhr: Adobe hat eine Aktualisierung für die Adobe Creative Cloud bereitgestellt. Der Installer für die Creative Cloud Desktop wurde heute von Adobe freigegeben, nachdem das zuvor veröffentlichte Update (Versionsnummer 3.5.0.206) wegen Problemen bei Mac-Anwendern zurückgezogen werden musste.
Ein kurzes Statement und Download-Links für Mac und Windows finden sich im Adobe-Blog.
Bild: Vista steht vor dem Aus | Microsoft, bearbeitet
Fast zwei Jahre ist es her, als der Extended-Support von Microsoft Windows XP endete. Obwohl das Betriebssystem seit dem 8. April 2014 nicht mehr offiziell unterstützt wird, betreiben noch heute viele XP-Fans einen hohen Aufwand, um das Betriebssystem auch ohne Microsoft-Updates sicher und damit nutzbar zu halten. User von Windows Vista sollten sich schon jetzt darüber Gedanken machen, wie sie den Umstieg von Windows Vista auf ein anderes Betriebssystem meistern wollen. Denn der Extended-Support endet hier am 11. April 2017. Etwas mehr als zehn Jahre nach dem Vista-Release wird es also keine neuen Updates mehr geben, auch keine Sicherheitsupdates. Für Consumer wird sich der Aufwand in Grenzen halten, lediglich die Datensicherung sollte und der Kauf eines neuen Betriebssystems sollte erfolgen. Unternehmen haben hier deutlich mehr Aufwand, hier müssen Datensicherung, Kompatibilität aller genutzten Anwendungen zum neuen Betriebssystem sowie die Lizenzierung stimmen. Darum ist es wichtig, frühzeitig den Umstieg zu planen.
Vista-Ende weniger „dramatisch“ als XP-Aus
Das Support-Ende von Windows Vista wird weniger schwerwiegende Konsequenzen haben als der im April 2014 eingestellte XP-Support. Denn anders als Windows XP, Windows 7 oder Windows 10 erfreut sich Windows Vista – ähnlich wie Windows 8 – keiner allzu großen Beliebtheit. Heute nutzen weniger als ein Prozent aller PC-User dieses Betriebssystem.
2ndsoft GmbH bietet unterschiedliche Vista-Alternativen für Consumer und Unternehmen
Das breit gefächerte Produktportfolio der 2ndsoft GmbH erlaubt einen problemlosen Wechsel von Windows Vista auf ein anderes Betriebssystem, wenn der Extended-Support in rund einem Jahr ausläuft. Dabei werden Privatkunden und Unternehmen unterschiedlichste Möglichkeiten bereitgestellt, um entspannt wechseln zu können. Ob Windows 7, Windows 8.1 oder Windows 10 – wir beraten Sie gerne, wenn es um die fachgerechte Lizenzierung von Unternehmen geht. Wir führen Neu- und Gebrauchtsoftware zu fairen Preisen und liefern die Software ausschließlich mit komplettem Lieferumfang aus – so genießen Sie volle Rechtssicherheit und schützen sich vor betrügerischen Angeboten, wie z.B. ungültigen ESD-Keys aus zweifelhaften Quellen.
Microsoft hat ein kumulatives Update veröffentlicht, welches die Live-Version auf Windows 10 Build 10586.104 aktualisiert. Mit den Patches sollen eine Vielzahl an Fehlerbehebungen und Verbesserungen ausgeliefert werden. Neu dabei: Microsoft gibt detailliert Auskunft zum Inhalt der Aktualisierung, um diese transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
Microsoft bringt Windows 10 Update History: Mehr Übersicht bei Aktualisierungen
Vor dem Release von Windows 10 hatte Microsoft angekündigt, Anwender nicht über jede Aktualisierung des Betriebssystems zu informieren. Sehr zum Unmut von Fachpresse und Anwendern, die diese Entscheidung kaum nachvollziehen konnten. Jetzt scheinen die Redmonder den Kurs zu ändern, in Richtung Transparenz soll es gehen. Eine neue Webseite des Konzerns, die den Titel Windows 10 Update History trägt, soll ab sofort ausführliche Informationen zu Updates liefern. Insbesondere kumulative Updates, also Patches mit mehreren Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, sollen hier aufgeführt und deren Inhalte aufgeschlüsselt werden. Die Idee ist zwar kein Meilenstein – da bei vielen Entwicklern längst Standard, dennoch ist sie Begrüßenswert. Für Microsofts Hardware gibt es schon längere Zeit eine entsprechende Seite, die den Inhalt von Firmware-Updates auflistet. Die Umsetzung der Windows 10 Update History erfolgte laut Microsoft auf Grund zahlreicher Rückmeldungen von Anwendern. Neben der Update History hat Microsoft auch die Windows 10 Release Information ins Leben gerufen, eine Webseite, die über aktuelle Versionen für die jeweiligen Servicing-Branches informieren soll. Windows 10 wird in vier Kategorien unterteilt, die unterschiedliche Update-Strategien unterliegen: Diese Servicing-Branches werden als Windows Insider Preview Branch („Beta“-Version), Current Branch (CB), Current Branch for Business (CBB) und Long Term Servicing Branch (LTSB) bezeichnet. IT-Admins von Unternehmen können den Update-Status prüfen, ausstehende Updates einsehen und gegebenenfalls auf später verschieben.
Patch-Day im Februar: 13 Sicherheitslücken geschlossen
Zum Februar-Patch-Day hat Microsoft 13 Aktualisierungen veröffentlicht: Sechs kritische Sicherheitslücken und sieben Sicherheitslücken mit hohem Risiko sollen so geschlossen werden. Betroffen ist unter anderem das .NET Framework, es besteht die Möglichkeit, Denial-of-Service-Angriffe (DoS) durchzuführen.
Seit Mitte Januar 2016 liefert Microsoft Teilnehmern des Insider-Programms jede Woche ein neues Update. Das Insider-Programm erlaubt Usern einen Beta-Zugriff auf Windows 10 und dadurch eine Vorschau auf kommende Aktualisierungen. Nachteil: Da es sich um ein Beta-Programm handelt, schleichen sich häufig Fehler ein. So auch im aktuellen Fall, bei dem die Systemwiederherstellung starke Probleme verursacht. Im schlimmsten Fall droht dem System ein Totalausfall.
Systemwiederherstellung seit Build 14251 fehlerhaft – Microsoft bestätigt erst jetzt
Die Systemwiederherstellung ist schon seit Build 14251 fehlerhaft, aber erst eine Woche später wird dies von Microsoft bestätigt. Nutzt man die Systemwiederherstellung, kann es passieren, dass das System nicht mehr verwendet werden kann. Es hilft lediglich eine Neuinstallation des Betriebssystems. Microsoft verspricht ein Update für die kommende Woche. Bis dahin sollten Teilnehmer des Insider-Programms die Systemwiederherstellung unbedingt meiden.
Insider-Build bitte niemals als Hauptsystem nutzen
Eigentlich sollte es selbstverständlich erscheinen, die Beta-Version eines Betriebssystems nicht als Hauptsystem zu verwenden. Manchen Nutzern scheint die Bedeutung der Insider-Builds nicht ganz klar zu sein. Das Insider-Programm, an dem jeder Windows-10-User teilnehmen kann, hilft Microsoft bei der Fehlersuche. User dürfen sich dafür auf eine Vorschau kommender Aktualisierungen freuen – ein fairer Deal. Allerdings nur, wenn User darauf achten, Insider-Builds separat zu nutzen und nicht im Rahmen des Hauptsystems. Denn bei Insider-Builds muss jederzeit mit einem kompletten Datenverlust gerechnet werden. Obwohl Microsoft darauf hinweist, finden sich in regelmäßigen Abständen Beschwerden von Usern bezüglich Datenverlusten und ähnlichen Vorfällen.
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